Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung von Softwareprodukten der Firma Google sowie zugehörige Pflege- und Supportleistungen. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können dem den Vergabeunterlagen beigefügten Preisblatt (Anlage 1.1) entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: ECA-2022-041
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung von Softwareprodukten der Firma Google sowie zugehörige Pflege- und Supportleistungen. Nähere...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung von Softwareprodukten der Firma Google sowie zugehörige Pflege- und Supportleistungen. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können dem den Vergabeunterlagen beigefügten Preisblatt (Anlage 1.1) entnommen werden.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
“Das vollständige Angebot ist ausschließlich elektronisch über das Onlineportal DTVP unter zwingender”
Quelle: OJS 2022/S 127-360664 (2022-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den...”
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher missachtet werden.
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Quelle: OJS 2022/S 159-453260 (2022-08-16)