Beschreibung der Beschaffung
Auftraggeber ist die Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG). Abrufberechtigt und Rechnungsempfänger sind folgende Gesellschaften:
• Knappschaft Kliniken GmbH
• Knappschaft Kliniken Service GmbH
• Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH
• Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH
• Knappschaftsklinikum Saar GmbH
• Klinikum Vest GmbH
• Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH
• Klinikum Westfalen GmbH
• Rhein-Maas Klinikum GmbH
• DSL-Dienst und Serviceleistungen-GmbH Knappschaftskrankenhäuser Bochum-Langendreer und Bottrop und Gelsenkirchen
• KKS Service GmbH
• Klinikum Vest Service GmbH
• KW Service GmbH
• RMK-Service GmbH
• Knappschaft Kliniken Akademie GmbH
• KKB MVZ GmbH
• KW MVZ GmbH
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über den Kauf und Miete von verschiedenen standardisierten Geräten der Firma Apple bei einem autorisierten Händler.
Schätzungsweise besteht ein jährlicher Bedarf von ca. 750 Geräten verschiedener Art. Gegenstand sind zudem Zubehörteile und Reparaturleistungen und z.B. Austauschservice. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Bedarf zu jeweils 50 % auf die Finanzierungsarten Kauf und Miete verteilt. Für im Preisblatt aufgeführte Bedarfe werden Einzelpreise (Kaufpreise, Miete, Preise für Service wie z.B. Reparatur) abgefragt.
Im Rahmen vom Mietgeschäft übernimmt der Auftragnehmer (ggf. im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder mit Unterauftragnehmern) für die Auftraggeber Miete und Versicherung der Geräte, Serviceleistungen (wie z.B. Reparatur) sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse.
In die Rahmenvereinbarung werden alle Bieter aufgenommen, die ein vollständiges Angebot abgegeben und die Eignungskriterien erfüllt haben. Für die Vornahme von Einzelaufträgen wird eine Rangfolge nach der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote vorgenommen. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote ist zu 100% der Preis maßgeblich. Die Einzelaufträge erfolgen dann entsprechend der Rangreihenfolge. Abweichungen von der Rangreihenfolge sind zulässig, wenn:
• aufgrund von Preisänderungen seitens eines Auftragnehmers eine wirtschaftlichere Bestellung bei einem anderen Rahmenvertragspartner möglich ist
• ein Auftragnehmer die in einem Einzelauftrag festgelegte Reaktionszeit oder die geforderte Qualität der Aufgabenerledigung nicht einhalten kann.