Leistungsgegenstand ist die Überlassung von Leiharbeitnehmern auf Grundlage eines Rah-menvertrages gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vom 07.08.1972 in der jeweils gültigen Fassung als Busfahrerin/Busfahrer (m/w/d) im Linien-, Sonderlinien- und Gelegen-heitsverkehr gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Bediengebiet der ViP. Der Auf-tragnehmer hat die Leistung selbst zu erbringen und nicht durch Dritte. Nach Erreichung der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer hat die ViP ein Interesse an der Option, geeignete Leiharbeitnehmer in ein Beschäftigungsverhältnis mit der ViP zu überneh-men. Die ViP ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: ViP_007_101_2022eu_MN_ANÜ Fahrdienst Bus
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Überlassung von Leiharbeitnehmern auf Grundlage eines Rah-menvertrages gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vom 07.08.1972 in der jeweils gültigen Fassung als Busfahrerin/Busfahrer (m/w/d) im Linien-, Sonderlinien- und Gelegen-heitsverkehr gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Bediengebiet der ViP. Der Auf-tragnehmer hat die Leistung selbst zu erbringen und nicht durch Dritte.
Nach Erreichung der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer hat die ViP ein Interesse an der Option, geeignete Leiharbeitnehmer in ein Beschäftigungsverhältnis mit der ViP zu überneh-men. Die ViP ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
Leistungsgegenstand ist die Überlassung von Leiharbeitnehmern auf Grundlage eines Rah-menvertrages gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vom 07.08.1972 in der jeweils gültigen Fassung als Busfahrerin/Busfahrer (m/w/d) im Linien-, Sonderlinien- und Gelegen-heitsverkehr gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Bediengebiet der ViP. Der Auf-tragnehmer hat die Leistung selbst zu erbringen und nicht durch Dritte.
Nach Erreichung der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer hat die ViP ein Interesse an der Option, geeignete Leiharbeitnehmer in ein Beschäftigungsverhältnis mit der ViP zu überneh-men. Die ViP ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Leistungsgegenstand ist die Überlassung von Leiharbeitnehmern auf Grundlage eines Rah-menvertrages gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vom 07.08.1972 in der jeweils gültigen Fassung als Busfahrerin/Busfahrer (m/w/d) im Linien-, Sonderlinien- und Gelegen-heitsverkehr gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Bediengebiet der ViP. Der Auf-tragnehmer hat die Leistung selbst zu erbringen und nicht durch Dritte.
Leistungsgegenstand ist die Überlassung von Leiharbeitnehmern auf Grundlage eines Rah-menvertrages gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vom 07.08.1972 in der jeweils gültigen Fassung als Busfahrerin/Busfahrer (m/w/d) im Linien-, Sonderlinien- und Gelegen-heitsverkehr gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Bediengebiet der ViP. Der Auf-tragnehmer hat die Leistung selbst zu erbringen und nicht durch Dritte.
Nach Erreichung der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer hat die ViP ein Interesse an der Option, geeignete Leiharbeitnehmer in ein Beschäftigungsverhältnis mit der ViP zu überneh-men. Die ViP ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: ANÜ Busfahrer - 18 Fahrbedienstete
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Überlassung von Leiharbeitnehmern auf Grundlage eines Rahmenvertrages gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vom 07.08.1972 in der jeweils gültigen Fassung als Busfahrerin/Busfahrer (m/w/d) im Linien-, Sonderlinien- und Gelegenheitsverkehr gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Bediengebiet der ViP.
Überlassung von Leiharbeitnehmern auf Grundlage eines Rahmenvertrages gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vom 07.08.1972 in der jeweils gültigen Fassung als Busfahrerin/Busfahrer (m/w/d) im Linien-, Sonderlinien- und Gelegenheitsverkehr gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Bediengebiet der ViP.
- vom 1. Juli 2022 bis 31. Mai 2023: 18 Fahrbedienstete,
- ab 30. Juni 2023: 8 Fahrbedienstete
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: ANÜ Busfahrer - 7 Fahrbedienstete
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Überlassung von Leiharbeitnehmern auf Grundlage eines Rahmenvertrages gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vom 07.08.1972 in der jeweils gültigen Fassung als Busfahrerin/Busfahrer (m/w/d) im Linien-, Sonderlinien- und Gelegenheitsverkehr gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Bediengebiet der ViP.
Leistungsgegenstand ist die Überlassung von Leiharbeitnehmern auf Grundlage eines Rahmenvertrages gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vom 07.08.1972 in der jeweils gültigen Fassung als Busfahrerin/Busfahrer (m/w/d) im Linien-, Sonderlinien- und Gelegenheitsverkehr gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Bediengebiet der ViP.
- 7 Fahrbedienstete, (gesamte Laufzeit)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH Fritz-Zubeil-Straße 96 14482 Potsdam
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nichtgegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Tage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung beider unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nichtgegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Tage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung beider unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 061-161884 (2022-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge