Beschreibung der Beschaffung
Zu Abschnitt II.1.3) Art des Auftrags dieser Bekanntmachung: Die ausschreibungsgegenständliche Leistung besteht in der Arbeitnehmerüberlassung
von Junior-Projektleitungen, Projekt-Fachkräften und Projekt-Assistenzen für den Einsatz
im PMO des Auftraggebers. Die Leistungsart Arbeitnehmerüberlassung ist nicht
ausdrücklich im Rahmen von § 103 GWB aufgeführt. Daher hat der Auftraggeber unter Abschnitt II.1.3) die Auftragsart gewählt, die der ausschreigungsgegenständlichen Leistung am nächsten kommt.
Innerhalb der HZD werden zahlreiche Projekte und Programme durchgeführt. Dabei
handelt es sich sowohl um interne, strategisch ausgerichtete, als auch um externe von
Kunden beauftragte Projekte und Programme. Neue Digitalisierungsthemen, neues Online-Zugangsgesetz, die Kultusdigitalisierung sowie die Anforderungen von Polizei 2020 erfordern die neueste Technologie und die Weiter- bzw. Neuentwicklung bereits im Einsatz befindlicher Programme und Anwendungen. In neuen Projekten werden mit Hilfe der neuesten Microsoft- und UNIX/LINUX-Betriebssysteme und -Technologien, HighPerformance Datenbank Lösungen und neuer Datensicherungskonzepte neue zukunftsträchtige Lösungen erarbeitet. Ein weiteres Spektrum, in dem neue Projekte entstehen, sind die Anforderungen die durch die notwendigen IT-Sicherheitsvorkehrungen entstehen. Dabei handelt es sich um strategisch wichtige Aufgaben, die Auswirkungen über alle Vorhaben im
Land Hessen haben. In jedem Projekt gibt es Aufgaben, die ein gut funktionierendes PMO (Projekt Management Office) erforderlich machen. Durch das PMO wird die Qualitätssicherung zu den Liefergegenständen im Projektmanagement gesteuert und damit wird unter anderem gewährleitet, dass die Landesrichtlinien zur Projektarbeit eingehalten werden. Viele weitere koordinierende Aufgaben werden über die Rollen Projekt-Assistenz und Projekt-Fachkraft abgedeckt. Des Weiteren werden Junior-Projektleitungen zur Steuerung von Kleinprojekten oder Teilprojekten eingesetzt. Projekt-Assistenzen, Projekt-Fachkräfte und Junior-Projektleitungen sind dabei in die Arbeitsorganisation der HZD eingegliedert.
Der Auftraggeber beabsichtigt Einzelaufträge über die Überlassung von Junior-Projektleitungen, Projekt-Fachkräften und Projekt-Assistenzen mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 120 Personenjahren (PJ) über die Vertragslaufzeit (maximal vier Jahre) anzurufen, wobei auf die einzelnen Profile (siehe Ziffern 3.2, 3.3 und 3.4 der Datei "B03_PMO_Leistungsbeschreibung") folgende Volumina entfallen:
Junior-Projektleitung: 36 PJ (=63.360 Stunden)
Projekt-Fachkräfte: 52 PJ (= 91.520 Stunden)
Projekt-Assistenzen: 32 PJ (=56.320 Stunden)
Ausschreibungsgegenständlich ist damit der Abschluss eines Rahmenvertrages mit
Verleihunternehmen über die Überlassung von Projekt-Assistenzen, Projekt-Fachkräfte
und Junior-Projektleitungen zur Arbeitsleistung im PMO der HZD. Bei den jeweiligen
auf Grundlage des Rahmenvertrages zu schließenden Einzelaufträgen handelt
es sich um Arbeitnehmerüberlassungsverträge im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 5 AÜG.
Zur Deckung des bestehenden Bedarfes beabsichtigt der Auftraggeber den Abschluss
eines Rahmenvertrags mit mehreren Unternehmen gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV. Die
Höchstzahl liegt dabei bei drei Unternehmen, d.h. den Auftrag erhalten die drei nach
der Angebotswertung bestplatzierten Bieter.
Der Abfrage-Mechanismus für den Abschluss eines Einzelabrufs mit einem vertragshaltenden Unternehmen ist in Ziffer 4 des Rahmenvertrages ("Objektive Bedingungen" im Sinne des § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) festgelegt.