Die BWI GmbH erwägt vier Rahmenverträge mit jeweils einem Vertragspartner über die Beschaffung von Arbeitsplatzsystemen: APC (PC 1 bis PC 15 sowie TC1 bis TC2) (Fachlos 1), PC 16a und PC16b (gehärtete PCs) (Fachlos 2), Monitore (Fachlos 3) sowie Appleprodukte und Lenovo Netzteile (Fachlos 4) abzuschließen. Es ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewwerb gem. § 11 Abs. 3 VSVgV vorgesehen. Der Rahmenvertrag soll mit einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren abgeschlossen werden (Kombination einer obligatorischen festen Laufzeit mit optionalen Verlängerungsmöglichkeiten). Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Auftragnehmer je Fachlos zur Integration einer standardisierten Hardwareplattform für Arbeitsplatzsysteme. Dieser muss entweder Hersteller oder ein autorisierter Vertriebs- und Servicepartner eines Herstellers sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personalcomputer
Menge oder Umfang:
Für die folgenden Lose wird ein geschätzter Auftragswert sowie eine Obergrenze wie folgt festgelegt:Los 1: Geschätzter Auftragswert von 650.000.000,00 Euro und eine Obergrenze i. H. v. 975.000.000,00 Euro.Los 2: Geschätzter Auftragswert von 26.500.000,00 Euro und eine Obergrenze i. H. v. 39.750.000,00 Euro.Los 3: Geschätzter Auftragswert von 80.000.000,00 Euro und eine Obergrenze i. H. v. 120.000.000,00 Euro.Los 4: Geschätzter Auftragswert von 1.600.000,00 Euro und eine Obergrenze i. H. v. 2.400.000,00 Euro.
Für die folgenden Lose wird ein geschätzter Auftragswert sowie eine Obergrenze wie folgt festgelegt:Los 1: Geschätzter Auftragswert von 650.000.000,00 Euro und eine Obergrenze i. H. v. 975.000.000,00 Euro.Los 2: Geschätzter Auftragswert von 26.500.000,00 Euro und eine Obergrenze i. H. v. 39.750.000,00 Euro.Los 3: Geschätzter Auftragswert von 80.000.000,00 Euro und eine Obergrenze i. H. v. 120.000.000,00 Euro.Los 4: Geschätzter Auftragswert von 1.600.000,00 Euro und eine Obergrenze i. H. v. 2.400.000,00 Euro.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personalcomputer📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI GmbH
Postanschrift: Karl-Legien-Str. 192
Postleitzahl: 53117
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bwi.de🌏
E-Mail: bwi.fp.publicprocurement@bwi.de📧
Fax: +49 2225988103368 📠
Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten Personals nach dem Verpflichtungsgesetz vor.
Die form- und fristgebundene Übermittlung von Unterlagen, insbesondere die Übermittlung des Teilnahmeantrags und des späteren Angebotes, bedarf einer elektronischen Signatur, die mindestens als fortgeschrittene elektronische Signatur (mittels Softzertifikat) zu erfolgen hat. Die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (mittels Signaturkarte) ist ebenfalls möglich.
Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten Personals nach dem Verpflichtungsgesetz vor.
Die form- und fristgebundene Übermittlung von Unterlagen, insbesondere die Übermittlung des Teilnahmeantrags und des späteren Angebotes, bedarf einer elektronischen Signatur, die mindestens als fortgeschrittene elektronische Signatur (mittels Softzertifikat) zu erfolgen hat. Die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (mittels Signaturkarte) ist ebenfalls möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH erwägt vier Rahmenverträge mit jeweils einem Vertragspartner über die Beschaffung von Arbeitsplatzsystemen: APC (PC 1 bis PC 15 sowie TC1 bis TC2) (Fachlos 1), PC 16a und PC16b (gehärtete PCs) (Fachlos 2), Monitore (Fachlos 3) sowie Appleprodukte und Lenovo Netzteile (Fachlos 4) abzuschließen. Es ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewwerb gem. § 11 Abs. 3 VSVgV vorgesehen. Der Rahmenvertrag soll mit einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren abgeschlossen werden (Kombination einer obligatorischen festen Laufzeit mit optionalen Verlängerungsmöglichkeiten).
Die BWI GmbH erwägt vier Rahmenverträge mit jeweils einem Vertragspartner über die Beschaffung von Arbeitsplatzsystemen: APC (PC 1 bis PC 15 sowie TC1 bis TC2) (Fachlos 1), PC 16a und PC16b (gehärtete PCs) (Fachlos 2), Monitore (Fachlos 3) sowie Appleprodukte und Lenovo Netzteile (Fachlos 4) abzuschließen. Es ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewwerb gem. § 11 Abs. 3 VSVgV vorgesehen. Der Rahmenvertrag soll mit einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren abgeschlossen werden (Kombination einer obligatorischen festen Laufzeit mit optionalen Verlängerungsmöglichkeiten).
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Auftragnehmer je Fachlos zur Integration einer standardisierten Hardwareplattform für Arbeitsplatzsysteme. Dieser muss entweder Hersteller oder ein autorisierter Vertriebs- und Servicepartner eines Herstellers sein.
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Auftragnehmer je Fachlos zur Integration einer standardisierten Hardwareplattform für Arbeitsplatzsysteme. Dieser muss entweder Hersteller oder ein autorisierter Vertriebs- und Servicepartner eines Herstellers sein.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Stand-PCs / Notebooks / Detachables / Convertibles / Thin Clients
Dauer: 48 Monate
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gehärtete PC´s
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Monitore
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Appleprodukte und Lenovo Netzteile
Menge oder Umfang:
Für die folgenden Lose wird ein geschätzter Auftragswert sowie eine Obergrenze wie folgt festgelegt:
Los 1: Geschätzter Auftragswert von 650.000.000,00 Euro und eine Obergrenze i. H. v. 975.000.000,00 Euro.
Los 2: Geschätzter Auftragswert von 26.500.000,00 Euro und eine Obergrenze i. H. v. 39.750.000,00 Euro.
Los 3: Geschätzter Auftragswert von 80.000.000,00 Euro und eine Obergrenze i. H. v. 120.000.000,00 Euro.
Los 4: Geschätzter Auftragswert von 1.600.000,00 Euro und eine Obergrenze i. H. v. 2.400.000,00 Euro.
Beschreibung der Optionen:
Dieser Rahmenvertrag tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, in welchem dem Auftragnehmer ein auf das Angebot des Auftragnehmers Bezug nehmendes Zuschlagsschreiben des Auftraggebers zugeht.
Dieser Rahmenvertrag wird für eine feste Laufzeit von zwei (2) Jahren abgeschlossen ("Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung zweimal schriftlich um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern ("Optionszeitraum").
Dieser Rahmenvertrag wird für eine feste Laufzeit von zwei (2) Jahren abgeschlossen ("Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung zweimal schriftlich um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern ("Optionszeitraum").
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 1363-AV-APC2023
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Es gelten den Regelungen des § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten Personals nach dem Verpflichtungsgesetz vor.
Die form- und fristgebundene Übermittlung von Unterlagen, insbesondere die Übermittlung des Teilnahmeantrags und des späteren Angebotes, bedarf einer elektronischen Signatur, die mindestens als fortgeschrittene elektronische Signatur (mittels Softzertifikat) zu erfolgen hat. Die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (mittels Signaturkarte) ist ebenfalls möglich.
Die form- und fristgebundene Übermittlung von Unterlagen, insbesondere die Übermittlung des Teilnahmeantrags und des späteren Angebotes, bedarf einer elektronischen Signatur, die mindestens als fortgeschrittene elektronische Signatur (mittels Softzertifikat) zu erfolgen hat. Die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (mittels Signaturkarte) ist ebenfalls möglich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Quelle: OJS 2022/S 223-639182 (2022-11-15)
Ergänzende Angaben (2022-12-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Aus technischen Gründen kann der öffentlichen Auftraggeber nur ein einziges Datum der Zuschlagsentscheidung in der Bekanntmachung vergebener Aufträge hinterlegen. Daher erfolgt hier die Angabe über den Tag der Zuschlagsentscheidung wie folgt:
Los 1 am 11.05.2023,
Los 2 am 16.05.2023 und
Los 3 am 05.06.2023.
Aus technischen Gründen kann der öffentlichen Auftraggeber nur ein einziges Datum der Zuschlagsentscheidung in der Bekanntmachung vergebener Aufträge hinterlegen. Daher erfolgt hier die Angabe über den Tag der Zuschlagsentscheidung wie folgt: