Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Hünfelden beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses für die
Freiwillige Feuerwehr im Ortsteil Heringen gemäß kurzer Beschreibung unter Punkt
II.1.4.
Gemäß Bedarfsanalyse ist der Neubau der Feuerwehr mit 3 Fahrzeugboxen und
entsprechend notwendigen Funktionsräumen sowie der notwendigen Freiflächen
(Stellplätze, Aufstellfläche vor den Toren, Übungshof) geplant.
Das Gebäude gilt als öffentliches Gebäude und ist demnach barrierefrei zu errichten.
Auf eine wirtschaftliche und sparsame Planung ist zu achten.
Das Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der Planungsleistungen soll
grundsätzlich in zwei Phasen durchgeführt werden:
1. Öffentliche Aufforderung einer unbeschränkten Anzahl von Unternehmen zur
Abgabe von Teilnahmeanträgen (formloser Teilnahmewettbewerb) gem. § 17 (1) VgV
2. Aufforderung der seitens des AG ausgewählten Teilnehmer zur Abgabe von
Erstangeboten gem. § 17 (4) VgV
Erläuterungen zur Phase1:
Formloser Teilnahmewettbewerb durch den Bieter mit Einreichung folgender
Unterlagen:
- Interessenbekundungserklärung als formloser Teilnahmeantrag
- Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer (Bescheinigung der
Bauvorlageberechtigung)
- Bürodarstellung mit Beschreibung der technischen
Leistungsfähigkeit, Tätigkeitsfelder und Mitarbeiterzahl
- Angabe von Referenzen im Bereich Feuerwehrgebäude
- Darstellung geeigneter Referenzobjekte mit Erläuterung der Leistungserbringung gemäß HOAI, stichwortartige Darstellung konzeptioneller Hintergründe (z. B. Grundkonzeption des Entwurfs, Gebäudehülle, Beheizungsart und sonstige TGA, etc.)
Aus den eingehenden Bewerbern werden anhand der Bewertung des Büroprofils und
der dargestellten Referenzen bis zu 5 Bieter ausgewählt und zur Abgabe eines
Erstangebotes (siehe Beschreibung Phase 2) aufgefordert.
Erläuterungen zur Phase 2:
Aufforderung zum Honorar-Erstangebot mit Einreichung folgender Unterlagen:
- Anschreiben, ggfls. mit Erläuterungen zum Honorarangebot
- Honorarangebot
Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden, erhalten dazu im
Vorfeld entsprechende Unterlagen und Lageplane zum Grundstück des geplanten Standortes sowie ein nutzerseitig erstelltes Raumprogramm.
Die Bewertung der eingehenden Angebote im Rahmen der 2. Phase erfolgt gemäß im weiteren Verfahren noch näher zu definierenden Zuschlagskriterien.
Der Preis spielt hierbei nicht die einzig ausschlaggebende Rolle.
Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag
auf der Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Gemäß § 17 (12) VgV behält sich der Auftraggeber ebenfalls die Möglichkeit vor,
etwaige Verhandlungen in verschiedenen, aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln,
um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen
Zuschlagskriterien zu verringern.
Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Abgabe eines Honorar-
Erstangebotes aufgefordert werden sollen:
Mindestens (soweit geeignet): 3, maximal 5
Anzahl gesetzter Bieter: 1