Beschreibung der Beschaffung
1 Allgemeines
Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den gängigen Erfassungsstandards für Fledermauserfassungen. Sie sollen das Artenrepertoire in den zu untersuchenden Gebieten widerspiegeln.
Die hier ausgeschriebene Leistung ist im Zeitraum 2022 bis 2024 zu erbringen, wobei die eigentlichen Kartierleistungen im Jahr 2023 durchgeführt werden müssen und der Endbericht für das Jahr 2024 vorbehalten ist.
2. Untersuchungsraum
Als Untersuchungsgebiete werden FFH-Gebiete und Waldbereiche mit hohem naturschutz-fachlichem Wert für Fledermäuse benannt. Folgende Gebiete sind zu bearbeiten (vgl. auch Übersichtskarten in Anlage 1a):
- Untersuchungsgebiet 1.1: Forst Bibra (FFH0139LSA)
- Untersuchungsgebiet 1.2: Gutschbachtal und Steinbachtal südwestlich Bad Bibra (FFH190LSA) und Wald bei Wischroda (LSA Süd NF 2-7)
- Untersuchungsgebiet 1.3: Hohndorfer Rücken nordöstlich Eckartsberga (FFH191LSA)
- Untersuchungsgebiet 1.4: Lichtenburg nordwestlich Eckartsberga (FFH0196LSA)
- Untersuchungsgebiet 1.5: Wälder nordwestlich von Marienthal (LSA Süd NF 2-9) und Wälder zwischen Eckartsberga und Frankroda (LSA Süd NF 2-8)
Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen.
3. Netzfänge zum Nachweis der Fledermausarten
Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Untersuchungsgebiet sind 4 Netzfänge durchzuführen. Die Netzfänge sind an mindestens 2 verschiedenen, geeigneten Standorten durchzuführen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2013). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt.
Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, insbesondere in der engeren Wochenstubenzeit im Juni bis Anfang Juli ist das zügige Freilassen hochgravider und laktierender Weibchen zu gewährleisten. Als Kalkulationsgrundlage für einen Netzfang incl. Auf- und Abbau und konkreter Standortfindung wird 10 h mit einer fachlich versierten Person und einer Hilfskraft angenommen. Als Fangzeitraum wird der gesamte Aspekt im Sommerlebensraum zwischen Mai und August 2023 angenommen, wobei die Fänge jahreszeitlich verteilt sein und zu geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen sollen. Besonderes Augenmerk gilt dem Aspekt der Wochenstubenzeit.
Die Netzfangstandorte sind räumlich genau zu dokumentieren. Alle erfolgten Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein.
4. Telemetrie und Erfassung populationsbezogener Parameter in Wochenstuben
Für die Ermittlung von Wochenstubenquartieren in den Gebieten, auch im Hinblick auf das Bundes¬monitoring ausgewählter Arten (BfN & BLAK 2017), ist eine Telemetrie von Fleder-mäusen vorgesehen. Hierzu sind gefangene Weibchen vom Großen Abendsegler, Kleinabendsegler, der Bechsteinfledermaus, der Bartfledermaus-Gruppe (M. brandtii, M. mystacinus & M. alcathoe) sowie des Grauen Langohrs mit Reproduktionsmerkmalen mit geeigneten Telemetriesendern zu markieren (Kalkulationsgrundlage: 10 Sender/telemetrierte Tiere für alle Untersuchungsgebiete gesamt).
Es ist anzustreben, dass möglichst für alle zutreffenden Arten Telemetrie durchgeführt und Wochenstuben ermittelt werden. Unter Berücksichtigung dieser Prämisse gibt der AG ansonsten nicht vor, wie viele Sender pro Art genutzt werden sollten, dies ist auch abhängig vom Fangerfolg. Jedoch sollte möglichst jede Art besendert werden, weitere Abstimmungen hierzu können zudem im Laufe der Untersuchungen zwischen dem AG und dem AN erfolgen. Die Telemetrie wird mit dem Ziel durchgeführt, Wochenstubenquartiere zu finden, bei denen eine Individuenzahlermittlung möglich ist. An den ermittelten Wochenstubenquartieren ist eine abendliche Ausflugszählung zur Erfassung der ausfliegenden Weibchen oder eine mögliche Zählung im Quartier mit geeigneten Methoden durchzuführen. Die weitere Telemetrie der Tiere muss über die Lebensdauer der Sender von mind. 10 Tagen erfolgen, so dass eventuelle Quartierwechsel protokolliert werden können. Zudem sollten weitere Ausflugszählungen/ Quartierszählungen erfolgen, bei neuen Quartieren ist dies obligatorisch.
Der AN führt die Erhebung der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BfN & BLAK (2017) durch. Hierzu müssen die Ausflugszählungen an den ermittelten Wochenstubenquartieren erfolgen. Dazu sind bei Baumquartieren die Baumarten, der Quartiertyp und sonstige Parameter wie Baumhöhe, BHD und Vitalität zu dokumentieren. Bei Hausquartieren sind Gebäudetyp, Gebäudezustand und Hangplatz aufzunehmen. Falls Wochenstubenquartiere in Fledermauskästen lokalisiert werden, sind die Quartiereigenschaften ebenso zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem AG die möglichen Betreuer der Kästen zu informieren. Des Weiteren ist auch das Umfeld der Wochenstubenquartiere zu dokumentieren. Alle Dokumentationen sind, soweit möglich und sinnvoll, auch fotografisch zu erfolgen.
5. Bioakustische Erfassungen zum Nachweis der Fledermausarten
Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN insgesamt 4 mal pro Untersuchungsgebiet (möglichst parallel zu den Netzfängen) von Mai bis August 2023 eine ganznächtige bioakustische Erfassung an einem Standort mit geeigneten Geräten, z.B. Batlogger oder Batcorder, durchzuführen. Diese dienen der Ergänzung und Vervollständigung der Artnachweise durch die Netzfänge und sollen mittels Computeranalyse ausgewertet werden. Die Rufe schwer determinierbarer Arten sind gezielt zu überprüfen.
6. Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern
Für eine eventuelle spätere Bewertung von Erhaltungszuständen der verschiedenen Fledermausarten ist vor Ort eine Übersichtskartierung der vorhandenen Habitatbedingungen für Fledermäuse durchzuführen. Ebenso sollen für mögliche Beeinträchtigungen aktuelle Einflussfaktoren (z.B. forstwirtschaftliche Maßnahmen) vor Ort dokumentiert werden. Die Kartierung ist zudem auch mit aussagekräftigen Fotos zu dokumentieren.
Insgesamt sollen die Kartierungen zu einer kurzen verbalen Beschreibung der Habitat-bedingungen und eventueller Beeinträchtigungen im Endbericht führen. Als Zeitansatz im Gelände wird 2 h pro Untersuchungsgebiet angenommen.
7. Vorgaben für die Datenhaltung
Topographische digitale Daten sind als ESRI-shapefile zu liefern.
Sämtliche Fangergebnisse, Ergebnisse bioakustischer Erfassungen sowie Ortungsdaten (Koordinaten) sind in tabellarischer Form zu erfassen. Tabellenformate sind mit dem AG abzustimmen.
Die bioakustischen Urdaten sind in geeigneter Form zu übermitteln, z.B. als wave-Dateien.
Die Urdaten aller Nachweise aller Fledermausarten sind zusätzlich in eine Datenbank in MultibaseCS einzugeben.
8. Teilleistungen und Berichtserstellung
8.1. Zwischenbericht (Teilleistung 1)
Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind:
- Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles
- Artdatenbank als MultibaseCS-Datei
Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern.
8.2. Endbericht (Teilleistung 2)
Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.7 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind.
Der Endbericht ist getrennt für die verschiedenen Untersuchungsgebiete folgendermaßen zu gliedern:
Einleitung
Allgemeine Methodik
Für jedes Untersuchungsgebiet:
Ergebnisse
Zusammengefasste Artenliste
Fangstandorte und Fangergebnisse
Ergebnisse der Telemetrie
Darstellung der Bioakustischen Ergebnisse
Kurzbeschreibung der vorhandenen Habitatbedingungen und Beeinträchtigungen
Zusammenfassung
Literatur
Anhänge
- Urdatentabellen der Fledermausfänge
- Weitere digitale Anlagen (Dateiform):
- digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles
- Gesamt-Artdatenbank als MultibaseCS-Datei
- digitale Fotos
Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält.
9. Ausführungsfristen
Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 25.09.2023
Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.02.2024
10. Sonstige Festlegungen
Der AN erstattet 1-2x in der Saison, am Sitz des AG Bericht über den Stand der Arbeiten. Somit wird sichergestellt, dass auf eventuell auftretende Probleme sofort konstruktiv reagiert werden kann.
11. Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen
- GIS-Daten (Schutzgebietsgrenzen, digitale Luftbilder etc.)
- Auszüge aus der Artdatenbank (MultibaseCS)
- sonstige dem Auftraggeber vorliegende Daten