Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der bundesweit einheitlichen und bayernspezifischen Vordrucke für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhausärzte, für an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement bzw. die Belieferung der Vordrucke der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns im Vertragsgebiet Bayern durch die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse im Auftrag der Krankenkassen/-verbände und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) (im Folgenden Auftraggeberinnen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druckereidienste
Referenznummer: 22-024
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der bundesweit einheitlichen und bayernspezifischen Vordrucke für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhausärzte, für an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement bzw. die Belieferung der Vordrucke der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns im Vertragsgebiet Bayern durch die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse im Auftrag der Krankenkassen/-verbände und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) (im Folgenden Auftraggeberinnen).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der bundesweit einheitlichen und bayernspezifischen Vordrucke für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhausärzte, für an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement bzw. die Belieferung der Vordrucke der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns im Vertragsgebiet Bayern durch die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse im Auftrag der Krankenkassen/-verbände und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) (im Folgenden Auftraggeberinnen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckereidienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-02-25 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-02 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 043-111954
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen ist der
21.03.2022, 12:00 Uhr.
Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Bieterfragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Grund hierfür ist, dass die Bieterfragen und Antworten allen Bietern so rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden müssen, dass sie bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe sind unzulässig und führen zum Angebotsausschluss. Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gelten insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten
- die zu fordernden Preise
- Bindungen sonstiger Entgelte
- Gewinnaufschläge
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit diese unmittelbar oder mittelbar den Preis beeinflussen.
Solchen Handlungen des Bieters selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
Die Auftraggeberinnen machen insbesondere auf Folgendes aufmerksam: Eine solche wettbewerbsbeschränkende Absprache kann auch dann vorliegen, wenn die Bildung von Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmern unter Beteiligung relevanter Wettbewerber zu einem Ausschluss des Wettbewerbs führt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YRXFG
Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen ist der
21.03.2022, 12:00 Uhr.
Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Bieterfragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Grund hierfür ist, dass die Bieterfragen und Antworten allen Bietern so rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden müssen, dass sie bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe sind unzulässig und führen zum Angebotsausschluss. Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gelten insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten
- die zu fordernden Preise
- Bindungen sonstiger Entgelte
- Gewinnaufschläge
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit diese unmittelbar oder mittelbar den Preis beeinflussen.
Solchen Handlungen des Bieters selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
Die Auftraggeberinnen machen insbesondere auf Folgendes aufmerksam: Eine solche wettbewerbsbeschränkende Absprache kann auch dann vorliegen, wenn die Bildung von Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmern unter Beteiligung relevanter Wettbewerber zu einem Ausschluss des Wettbewerbs führt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YRXFG
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 13 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der bundesweit einheitlichen und bayernspezifischen Vordrucke für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhausärzte, für an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement bzw. die Belieferung der Vordrucke der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns im Vertragsgebiet Bayern durch die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse im Auftrag der Krankenkassen/-verbände und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) (im Folgenden Auftraggeberinnen). Das Auftragsvolumen wird auf ca. 230 Millionen Vordrucke pro Jahr geschätzt. Die Schätzung beruht auf den Werten des Vorjahres. In Bayern nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung ca. 28.000 Ärzte und Psychotherapeuten, derzeit ca. 10 Teams an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), ca. 50 Teams an der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), an der vertragszahnärztlichen Versorgung ca. 8.200 Zahnärzte, am Krankenhaus-Entlassmanagement ca. 400 Krankenhäuser und am Reha-Entlassmanagement ca. 400 Rehabilitationseinrichtungen teil.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der bundesweit einheitlichen und bayernspezifischen Vordrucke für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhausärzte, für an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement bzw. die Belieferung der Vordrucke der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns im Vertragsgebiet Bayern durch die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse im Auftrag der Krankenkassen/-verbände und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) (im Folgenden Auftraggeberinnen). Das Auftragsvolumen wird auf ca. 230 Millionen Vordrucke pro Jahr geschätzt. Die Schätzung beruht auf den Werten des Vorjahres. In Bayern nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung ca. 28.000 Ärzte und Psychotherapeuten, derzeit ca. 10 Teams an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), ca. 50 Teams an der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), an der vertragszahnärztlichen Versorgung ca. 8.200 Zahnärzte, am Krankenhaus-Entlassmanagement ca. 400 Krankenhäuser und am Reha-Entlassmanagement ca. 400 Rehabilitationseinrichtungen teil.
Die Auftraggeberinnen beabsichtigen eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abzuschließen. Ziel der zu schließenden Rahmenvereinbarung ist es, eine wirtschaftliche, zeitnahe, zuverlässige, unkomplizierte und übergreifende Versorgung mit Vordrucken in Bayern sicherzustellen. Die bundesweit einheitlichen und die bayernspezifischen Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement werden von der AOK Bayern im Auftrag der Krankenkassen/-verbände in Bayern beschafft. Die KVB-Vordrucke werden von der KVB beschafft und dem Auftragnehmer zur gemeinsamen Belieferung mit den vorgenannten Vordrucken zur Verfügung gestellt.
Die Auftraggeberinnen beabsichtigen eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abzuschließen. Ziel der zu schließenden Rahmenvereinbarung ist es, eine wirtschaftliche, zeitnahe, zuverlässige, unkomplizierte und übergreifende Versorgung mit Vordrucken in Bayern sicherzustellen. Die bundesweit einheitlichen und die bayernspezifischen Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement werden von der AOK Bayern im Auftrag der Krankenkassen/-verbände in Bayern beschafft. Die KVB-Vordrucke werden von der KVB beschafft und dem Auftragnehmer zur gemeinsamen Belieferung mit den vorgenannten Vordrucken zur Verfügung gestellt.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragsdauer verlängert sich höchstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich vom Auftragnehmer gegenüber allen Auftraggeberinnen oder von den Auftraggeberinnen gekündigt wird.
Die Vertragsdauer verlängert sich höchstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich vom Auftragnehmer gegenüber allen Auftraggeberinnen oder von den Auftraggeberinnen gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bayern Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der bundesweit einheitlichen und bayernspezifischen Vordrucke für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhausärzte, für an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement bzw. die Belieferung der Vordrucke der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns im Vertragsgebiet Bayern durch die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse im Auftrag der Krankenkassen/-verbände und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) (im Folgenden Auftraggeberinnen). Das Auftragsvolumen wird auf ca. 230 Millionen Vordrucke pro Jahr geschätzt. Die Schätzung beruht auf den Werten des Vorjahres. In Bayern nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung ca. 28.000 Ärzte und Psychotherapeuten, derzeit ca. 10 Teams an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), ca. 50 Teams an der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), an d...
Bayern Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der bundesweit einheitlichen und bayernspezifischen Vordrucke für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhausärzte, für an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement bzw. die Belieferung der Vordrucke der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns im Vertragsgebiet Bayern durch die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse im Auftrag der Krankenkassen/-verbände und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) (im Folgenden Auftraggeberinnen). Das Auftragsvolumen wird auf ca. 230 Millionen Vordrucke pro Jahr geschätzt. Die Schätzung beruht auf den Werten des Vorjahres. In Bayern nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung ca. 28.000 Ärzte und Psychotherapeuten, derzeit ca. 10 Teams an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), ca. 50 Teams an der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), an d...
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben eine ausgefüllte und mit dem Namen des Erklärenden versehene Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Europäischen Kommission vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Für die einheitliche europäische Eigenerklärung können die Bieter entweder ein von Hand ausgefülltes Dokument oder ein online ausgefülltes Formular (z.B. unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) einreichen. Der Abschnitt D in Teil II muss nicht ausgefüllt werden. In Teil IV ist es ausreichend, nur Abschnitt ? auszufüllen. Teil V muss nicht ausgefüllt werden. Bei Bietergemeinschaften muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden. Sofern der Bieter als Drittunternehmen Post- bzw. Paketdienstleister ausschließlich für den Versand der Vordrucke benennt, müssen für diese Drittunternehmen keine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärungen eingereicht werden. Die Auftraggeberinnen fordern aufgrund der geltenden Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Bieter/die Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft an, der/die für den Zuschlag vorgesehen ist/sind. Nur wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, wird die Zuschlagserteilung erfolgen. Die Bieter haben auf Anforderung einen aktuellen Handelsregisterauszug einzureichen (nicht älter als 6 Monate bei Einreichung).
Die Bieter haben eine ausgefüllte und mit dem Namen des Erklärenden versehene Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Europäischen Kommission vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Für die einheitliche europäische Eigenerklärung können die Bieter entweder ein von Hand ausgefülltes Dokument oder ein online ausgefülltes Formular (z.B. unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) einreichen. Der Abschnitt D in Teil II muss nicht ausgefüllt werden. In Teil IV ist es ausreichend, nur Abschnitt ? auszufüllen. Teil V muss nicht ausgefüllt werden. Bei Bietergemeinschaften muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden. Sofern der Bieter als Drittunternehmen Post- bzw. Paketdienstleister ausschließlich für den Versand der Vordrucke benennt, müssen für diese Drittunternehmen keine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärungen eingereicht werden. Die Auftraggeberinnen fordern aufgrund der geltenden Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Bieter/die Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft an, der/die für den Zuschlag vorgesehen ist/sind. Nur wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, wird die Zuschlagserteilung erfolgen. Die Bieter haben auf Anforderung einen aktuellen Handelsregisterauszug einzureichen (nicht älter als 6 Monate bei Einreichung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch den Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (angemessen für den Versicherungsfall sind: Personen- und/oder Sachschäden einschließlich Umweltschäden und Feuerhaftungsschäden sowie Datenschutzverletzungen: Versicherungssumme 5 Mio. EUR, reine Vermögensschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Allmählichkeitsschäden durch allmähliche Einwirkung von z.B. Dämpfen, Feuchtigkeit: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR), nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende, in Kopie. Personen- und/oder Sachschäden einschließlich Umweltschäden und Feuerhaftungsschäden sowie Datenschutzverletzungen: Versicherungssumme 5 Mio. EUR, reine Vermögensschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Allmählichkeitsschäden durch allmähliche Einwirkung von z.B. Dämpfen, Feuchtigkeit: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EURSofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er den Auftraggeberinnen spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Ange-bot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch den Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (angemessen für den Versicherungsfall sind: Personen- und/oder Sachschäden einschließlich Umweltschäden und Feuerhaftungsschäden sowie Datenschutzverletzungen: Versicherungssumme 5 Mio. EUR, reine Vermögensschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Allmählichkeitsschäden durch allmähliche Einwirkung von z.B. Dämpfen, Feuchtigkeit: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR), nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende, in Kopie. Personen- und/oder Sachschäden einschließlich Umweltschäden und Feuerhaftungsschäden sowie Datenschutzverletzungen: Versicherungssumme 5 Mio. EUR, reine Vermögensschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Allmählichkeitsschäden durch allmähliche Einwirkung von z.B. Dämpfen, Feuchtigkeit: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EURSofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er den Auftraggeberinnen spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Ange-bot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.
Mindeststandards:
Personen- und/oder Sachschäden einschließlich Umweltschäden und Feuerhaftungsschäden sowie Datenschutzverletzungen: Versicherungssumme 5 Mio. EUR, reine Vermögensschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Allmählichkeitsschäden durch allmähliche Einwirkung von z.B. Dämpfen, Feuchtigkeit: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR. Personen- und/oder Sachschäden einschließlich Umweltschäden und Feuerhaftungsschäden sowie Datenschutzverletzungen: Versicherungssumme 5 Mio. EUR, reine Vermögensschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Allmählichkeitsschäden durch allmähliche Einwirkung von z.B. Dämpfen, Feuchtigkeit: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR
Personen- und/oder Sachschäden einschließlich Umweltschäden und Feuerhaftungsschäden sowie Datenschutzverletzungen: Versicherungssumme 5 Mio. EUR, reine Vermögensschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Allmählichkeitsschäden durch allmähliche Einwirkung von z.B. Dämpfen, Feuchtigkeit: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR. Personen- und/oder Sachschäden einschließlich Umweltschäden und Feuerhaftungsschäden sowie Datenschutzverletzungen: Versicherungssumme 5 Mio. EUR, reine Vermögensschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Allmählichkeitsschäden durch allmähliche Einwirkung von z.B. Dämpfen, Feuchtigkeit: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bieter belegen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis über ausreichende Erfahrung mit der vertragsgegenständlichen Leistung durch Nennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen aus den vergangenen 3 Jahren. Referenzprojekte müssen vergleichbar sein im Hinblick auf die jährliche Liefermenge, Art des Druckauftrags (mit und ohne Wasserzeichen, Durchschlägen etc.), Anzahl der zu beliefernden Standorte, Menge der Bevorratung/Lagerkapazität.
Die Bieter belegen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis über ausreichende Erfahrung mit der vertragsgegenständlichen Leistung durch Nennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen aus den vergangenen 3 Jahren. Referenzprojekte müssen vergleichbar sein im Hinblick auf die jährliche Liefermenge, Art des Druckauftrags (mit und ohne Wasserzeichen, Durchschlägen etc.), Anzahl der zu beliefernden Standorte, Menge der Bevorratung/Lagerkapazität.
Mindeststandards:
Die Bieter belegen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis über ausreichende Erfahrung mit der vertragsgegenständlichen Leistung durch Nennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen aus den vergangenen 3 Jahren. Referenzprojekte müssen vergleichbar sein im Hinblick auf die jährliche Liefermenge, Art des Druckauftrags (mit und ohne Wasserzeichen, Durchschlägen etc.), Anzahl der zu beliefernden Standorte, Menge der Bevorratung/Lagerkapazität.
Die Bieter belegen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis über ausreichende Erfahrung mit der vertragsgegenständlichen Leistung durch Nennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen aus den vergangenen 3 Jahren. Referenzprojekte müssen vergleichbar sein im Hinblick auf die jährliche Liefermenge, Art des Druckauftrags (mit und ohne Wasserzeichen, Durchschlägen etc.), Anzahl der zu beliefernden Standorte, Menge der Bevorratung/Lagerkapazität.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anwendbares Vergaberecht: Bayern
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen ist der
21.03.2022, 12:00 Uhr.
Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Bieterfragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Grund hierfür ist, dass die Bieterfragen und Antworten allen Bietern so rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden müssen, dass sie bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können.
Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Bieterfragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Grund hierfür ist, dass die Bieterfragen und Antworten allen Bietern so rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden müssen, dass sie bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe sind unzulässig und führen zum Angebotsausschluss. Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gelten insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten
- die zu fordernden Preise
- Bindungen sonstiger Entgelte
- Gewinnaufschläge
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit diese unmittelbar oder mittelbar den Preis beeinflussen.
Solchen Handlungen des Bieters selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
Die Auftraggeberinnen machen insbesondere auf Folgendes aufmerksam: Eine solche wettbewerbsbeschränkende Absprache kann auch dann vorliegen, wenn die Bildung von Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmern unter Beteiligung relevanter Wettbewerber zu einem Ausschluss des Wettbewerbs führt.
Die Auftraggeberinnen machen insbesondere auf Folgendes aufmerksam: Eine solche wettbewerbsbeschränkende Absprache kann auch dann vorliegen, wenn die Bildung von Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmern unter Beteiligung relevanter Wettbewerber zu einem Ausschluss des Wettbewerbs führt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YRXFG
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Anmerkung: § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Dies bedeutet, dass die Auftraggeberinnen den Zuschlag nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB auch dann erteilen werden, wenn noch keine 15 Kalendertage nach einer eventuellen Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, abgelaufen sind. Es obliegt den Bietern, in jedem Fall vor Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB Rechtsschutz zu suchen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Anmerkung: § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Dies bedeutet, dass die Auftraggeberinnen den Zuschlag nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB auch dann erteilen werden, wenn noch keine 15 Kalendertage nach einer eventuellen Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, abgelaufen sind. Es obliegt den Bietern, in jedem Fall vor Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB Rechtsschutz zu suchen.
Quelle: OJS 2022/S 043-111954 (2022-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 22-054
Gesamtwert des Auftrags: 19 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge