Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Versicherung
1) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 10 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen.
2) Kfz-Haftpflichtversicherung für jedes Einsatzfahrzeug mit Deckungssumme von mindestens 100 Mio.
EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Schadensereignis mit einem Sublimit von
mindestens 10 Mio. EUR pro geschädigter Person.
3) Insassenunfallversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 100 Tsd. Euro bei Invalidität und 50 Tsd. Euro im Todesfall
Die in 1) bis 3) genannten Versicherungen sind bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen
Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Versicherungen
müssen während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten
Deckungssummen besteht.
Die geforderten Sicherheiten können auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt
werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
Auftragsfall zusichert.
4) Angaben zum Umsatz (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung) gemäß Formblatt L1240: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs.1 S. 2 Nr. 1 VgV) in Höhe von 456.000 EUR brutto, für die Region Ingolstadt.
Bewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz, der vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft im Bereich der ärztlichen Fahrdienstleistungen, der Krankentransporte oder der Rettungstransporte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) erzielt worden ist.
Hinweis: Bietergemeinschaften werden wie ein Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bei Bietergemeinschaften ist daher der jeweils addierte Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaften im jeweiligen Geschäftsjahr maßgebend. Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags von mindestens 456.000 EUR brutto, für die Region Ingolstadt.
Hinweis: Als Mindestanforderung an die Eignung wird in jeder VgV-Ausschreibung der 2 Regionen ein Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags eingefordert. Bewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz, der im Bereich der ärztlichen Fahrdienstleistungen, der Krankentransporte oder der Rettungstransporte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2019 bis 2021) erzielt worden ist. Ein Bieter, der nicht nur ein Angebot auf eine ausgeschriebene Region, sondern auch auf weitere Regionen abgeben will, die in parallelen VgV-Verfahren ausgeschrieben werden, muss im Zuschlagsfall einen Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags p.a. aufweisen, der die geforderten Mindestumsätze für alle Regionen, in denen der Zuschlag erteilt werden soll, erreicht bzw. überschreitet. Weist der Bieter einen Mindestumsatz auf, der nicht ausreicht, um den Zuschlag auf alle Regionen erhalten zu können, gilt folgende Regelung: Es werden solange die "größeren"
Regionen (= Regionen mit höheren Garantiestunden = Umsätzen) vor den "kleineren" Regionen vergeben, bis der tätigkeitsbezogene Umsatz des Bieters den kumulierten Mindestumsatz für die vergebenen Regionen nicht mehr abdeckt.
Beispiel: Der gefordert durchschnittliche spezifische Jahresumsatz liegt für die Region Allgäu Lindau bei 1.000.000,- EUR p.a., für Augsburg Ost bei 750.000,- EUR und für Augsburg West bei 800.000,- EUR. Der Bieter hat zu allen drei Regionen das günstigstes Angebot eingereicht, weist aber nur einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 1.900.000,- EUR p.a. in den Jahren 2019 bis 2021 aus. Der Bieter erhält den Zuschlag auf die Regionen Allgäu / Lindau und Augsburg West. Für die "kleinste" Region Augsburg Ost ist er mangels hinreichendem Mindestumsatz ungeeignet. Der Zuschlag geht hier an den nächstplatzierten geeigneten Bieter.
5) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstellen (Krankenkassen, Künstlersozialkasse, Deutschen Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See) über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. Bei Unbedenklichkeitsbescheinigung mit befristeter Geltungsdauer darf die Geltungsdauer noch nicht abgelaufen sein.
6) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. Bei Unbedenklichkeitsbescheinigung mit befristeter Geltungsdauer darf die
Geltungsdauer noch nicht abgelaufen sein.
7) Auszug aus Gewerbezentralregister für Bieter (bei juristischen Personen: Auskunft für juristische Person). Der Gewerbezentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Er darf nicht älter als 6 Monate sein.