Kurze Beschreibung
- Gesamtkoordination des Bauprojekts von der Projektvorbereitung bis zum Projektabschluss,
- Projektsteuerung gem. § 2 AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 (Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 5. Auflage, März 2020), in Verbindung mit Kapitel 10 AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 19 (Projektmanagement bei Infrastrukturvorhaben), Projektstufe I bis V,; Handlungsbereiche A bis E,
- Teilleistungen des Leistungsbildes Projektleitung (gem. § 3 AHO Heft Nr. 9 aus März 2020),
- Vergabe-, Vertrags- und Nachtragsmanagement gem. 1. Auflage DVP-Heft "Projektmanagement bei Infrastrukturvorhaben, Untersuchungen zum Leistungsbild, zur Honorierung und zur Beauftragung von Projektmanagementleistungen im Infrastruktursektor".
- Neben den oben genannten Leistungen sind u. a. folgende Leistungen zu erbringen:
Betreiben eines eigenen Projektkommunikationssystems,
Risikomanagementsystemen mit besonderen Anforderungen,
Mitwirken bei den Vorbereitungen besonderer behördlicher Genehmigungsverfahren (z. B. Planfeststellungsverfahren, Planänderungsverfahren),
Koordinationsmanagement gemäß Kapitel 10.4 AHO Heft Nr. 19,
Stakeholdermanagement gemäß Kapitel 3 AHO Heft Nr. 19,
Einrichtung und Betreiben eines eigenen Planmanagementsystems (digitaler Prüf- und Genehmigungsprozess) - beispielsweise EPLASS,
Value Engineering gemäß Kapitel 7 AHO Heft Nr. 19,
Fachliche Prüfung der Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung der Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerke für die Planungs- und Ausführungsfreigabe,
Fortschreiben von Kostenberechnungen nach AKVS,
Mitwirken bei der Auswahl, Beschaffung, dem Aufbau und der Einführung von speziellen Informationssystemen,
Mitwirken beim Kommunikations- und Projektmarketing gemäß VDI-Richtlinien 7000 und 7001, d. h. Organisation von Information und Medienarbeit vor Ort, Sicherstellung der Krisenkommunikation und kontinuierliche Durchführung von Nachbarschaftsdialogen,
Organisatorisches und baufachliches Unterstützen bei Gerichtsverfahren,
Prüfen der Rechnungen der ausführenden Unternehmen, soweit die Leistungen nicht durch die Planer erbracht werden,
Inbetriebnahmemanagement gemäß Kapitel 8 AHO Heft Nr. 19,
Veranlassen, Koordinieren und Steuern der Beseitigung nach der Abnahme aufgetretener Mängel.