Im Rahmen der Umsetzung der landesweiten Leilinien für Bürger:innenbeteiligung schreibt der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf den Aufbau und den Betrieb der Anlaufstelle für Bürger:innenbeteiligung aus. Die bezirkliche Anlaufstelle ist eine niedrigschwellige Möglichkeit für Bürger:innen und für Akteure aus dem Bezirk, sich zu laufenden Beteiligungsprozessen zu informieren und sich bzgl. der Initiierung von Beteiligungsprozessen beraten zu lassen. Sie ist ebenso für die Bezirksverwaltung und die Bezirkspolitik Ansprechpartnerin, um Beteiligungsprozesse bürgernah zu gestalten und Informationen in den Bezirk weiterzugeben. Die Aufgaben der Anlaufstelle sind es, dialogorientierte konsultative Formen der informellen Bürger:innenbeteiligung zu fördern und Bürger:innen zu befähigen, an diesen Beteiligungsprozessen teilzunehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-10.
Auftragsbekanntmachung (2022-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Referenznummer: 9663
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Umsetzung der landesweiten Leilinien für Bürger:innenbeteiligung schreibt der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf den Aufbau und den Betrieb der Anlaufstelle für Bürger:innenbeteiligung aus.
Die bezirkliche Anlaufstelle ist eine niedrigschwellige Möglichkeit für Bürger:innen und für Akteure aus dem Bezirk, sich zu laufenden Beteiligungsprozessen zu informieren und sich bzgl. der Initiierung von Beteiligungsprozessen beraten zu lassen. Sie ist ebenso für die Bezirksverwaltung und die Bezirkspolitik Ansprechpartnerin, um Beteiligungsprozesse bürgernah zu gestalten und Informationen in den Bezirk weiterzugeben. Die Aufgaben der Anlaufstelle sind es, dialogorientierte konsultative Formen der informellen Bürger:innenbeteiligung zu fördern und Bürger:innen zu befähigen, an diesen Beteiligungsprozessen teilzunehmen.
Im Rahmen der Umsetzung der landesweiten Leilinien für Bürger:innenbeteiligung schreibt der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf den Aufbau und den Betrieb der Anlaufstelle für Bürger:innenbeteiligung aus.
Die bezirkliche Anlaufstelle ist eine niedrigschwellige Möglichkeit für Bürger:innen und für Akteure aus dem Bezirk, sich zu laufenden Beteiligungsprozessen zu informieren und sich bzgl. der Initiierung von Beteiligungsprozessen beraten zu lassen. Sie ist ebenso für die Bezirksverwaltung und die Bezirkspolitik Ansprechpartnerin, um Beteiligungsprozesse bürgernah zu gestalten und Informationen in den Bezirk weiterzugeben. Die Aufgaben der Anlaufstelle sind es, dialogorientierte konsultative Formen der informellen Bürger:innenbeteiligung zu fördern und Bürger:innen zu befähigen, an diesen Beteiligungsprozessen teilzunehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Geplanter zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens:
- Ablauf der Bewerbungsfrist am 23.09.2022 , 10:00 Uhr
- Aufforderung zur Angebotsabgabe voraussichtlich 40. KW
- Angebotsfrist endet voraussichtlich in der 44. KW
Einladung zu Verhandlungsgesprächen voraussichtlich ca. 45. KW
Etwaige Verhandlungsgespräche voraussichtlich ca. 46.KW
Geplanter zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens:
- Ablauf der Bewerbungsfrist am 23.09.2022 , 10:00 Uhr
- Aufforderung zur Angebotsabgabe voraussichtlich 40. KW
- Angebotsfrist endet voraussichtlich in der 44. KW
Einladung zu Verhandlungsgesprächen voraussichtlich ca. 45. KW
Etwaige Verhandlungsgespräche voraussichtlich ca. 46.KW
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Umsetzung der landesweiten Leilinien für Bürger:innenbeteiligung schreibt der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf den Aufbau und den Betrieb der Anlaufstelle für Bürger:innenbeteiligung aus.
Die bezirkliche Anlaufstelle ist eine niedrigschwellige Möglichkeit für Bürger:innen und für Akteure aus dem Bezirk, sich zu laufenden Beteiligungsprozessen zu informieren und sich bzgl. der Initiierung von Beteiligungsprozessen beraten zu lassen. Sie ist ebenso für die Bezirksverwaltung und die Bezirkspolitik Ansprechpartnerin, um Beteiligungsprozesse bürgernah zu gestalten und Informationen in den Bezirk weiterzugeben. Die Aufgaben der Anlaufstelle sind es, dialogorientierte konsultative Formen der informellen Bürger:innenbeteiligung zu fördern und Bürger:innen zu befähigen, an diesen Beteiligungsprozessen teilzunehmen.
Die bezirkliche Anlaufstelle ist eine niedrigschwellige Möglichkeit für Bürger:innen und für Akteure aus dem Bezirk, sich zu laufenden Beteiligungsprozessen zu informieren und sich bzgl. der Initiierung von Beteiligungsprozessen beraten zu lassen. Sie ist ebenso für die Bezirksverwaltung und die Bezirkspolitik Ansprechpartnerin, um Beteiligungsprozesse bürgernah zu gestalten und Informationen in den Bezirk weiterzugeben. Die Aufgaben der Anlaufstelle sind es, dialogorientierte konsultative Formen der informellen Bürger:innenbeteiligung zu fördern und Bürger:innen zu befähigen, an diesen Beteiligungsprozessen teilzunehmen.
In enger Zusammenarbeit mit dem Büro für Bürger:innenbeteiligung (BfB) ist eine Anlaufstelle im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf aufzubauen und zu betreiben. Dies beinhaltet wöchentliche feste persönliche Präsenzsprechzeiten (mind. 2x die Woche je 2h) und die Bearbeitung von Anfragen via Telefon und E-Mail (an mind. 3 Tagen in der Woche je 2h). Die Sprechzeiten sollen so ausgerichtet sein, dass auch für arbeitende Bürger:innen der persönliche Kontakt möglich ist. Sprechzeiten auf Anfrage sind ebenso gewünscht. Die aktive Mitwirkung bei der Profilierung der Anlaufstelle anhand der Bedarfe der Zivilgesellschaft und der Bezirksverwaltung gemeinsam mit dem BfB ist gefordert. Ziel ist es, dass externer Dienstleister und BfB möglichst eng zusammenarbeiten. Zur Bekanntmachung der Anlaufstelle ist mindestens eine Auftaktveranstaltung umzusetzen.
In enger Zusammenarbeit mit dem Büro für Bürger:innenbeteiligung (BfB) ist eine Anlaufstelle im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf aufzubauen und zu betreiben. Dies beinhaltet wöchentliche feste persönliche Präsenzsprechzeiten (mind. 2x die Woche je 2h) und die Bearbeitung von Anfragen via Telefon und E-Mail (an mind. 3 Tagen in der Woche je 2h). Die Sprechzeiten sollen so ausgerichtet sein, dass auch für arbeitende Bürger:innen der persönliche Kontakt möglich ist. Sprechzeiten auf Anfrage sind ebenso gewünscht. Die aktive Mitwirkung bei der Profilierung der Anlaufstelle anhand der Bedarfe der Zivilgesellschaft und der Bezirksverwaltung gemeinsam mit dem BfB ist gefordert. Ziel ist es, dass externer Dienstleister und BfB möglichst eng zusammenarbeiten. Zur Bekanntmachung der Anlaufstelle ist mindestens eine Auftaktveranstaltung umzusetzen.
Das Aufgabenprofil der Anlaufstelle umfasst folgende Punkte (siehe Leistungsbeschreibung):
• Lotsenfunktion
• Kooperation und Netzwerkaufbau
• Öffentlichkeitsarbeit
• Beratung und Weiterbildung
• Umsetzung weiterer Instrumente der bezirklichen Bürger:innenbeteiligung
• Unterstützung von Selbstorganisation
Dauer: 15 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Optionale Verlängerung für die Jahre 2023 und 2024 - 2025, vorbehaltlich der Finanzierungszusage.
Ob der Auftraggeber von dieser Option Gebrauch macht, wird dem Auftragnehmer spätestens nach Eingang der Finanzierungszusage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen an das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf mitgeteilt.
Zusätzliche Informationen:
Geplanter zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens:
- Ablauf der Bewerbungsfrist am 23.09.2022 , 10:00 Uhr
- Aufforderung zur Angebotsabgabe voraussichtlich 40. KW
- Angebotsfrist endet voraussichtlich in der 44. KW
Einladung zu Verhandlungsgesprächen voraussichtlich ca. 45. KW
Etwaige Verhandlungsgespräche voraussichtlich ca. 46.KW
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptort der Ausführung:
Berlin, Charlottenburg-Wilmersdorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung bzw. Erklärung über Bereitstellung im Auftragsfall (Deckungssummen für Personenschäden mind. 1.500.000 Euro und für sonstige Schäden mind. 250.000 Euro)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der Gemeinwohlorientierung (interne oder öffentliche Dokumente, z. B. Satzung, Leitbild, Referenzen), Referenzen (Übersicht von drei vergleichbaren Leistungen der letzten fünf Jahre mit den Angaben: Kurzbeschreibung des Projekts, Durchführungszeitraum, Ansprechperson)
Nachweis der Gemeinwohlorientierung (interne oder öffentliche Dokumente, z. B. Satzung, Leitbild, Referenzen), Referenzen (Übersicht von drei vergleichbaren Leistungen der letzten fünf Jahre mit den Angaben: Kurzbeschreibung des Projekts, Durchführungszeitraum, Ansprechperson)
Mindeststandards:
Nachweis der Gemeinwohlorientierung (interne oder öffentliche Dokumente, z. B. Satzung, Leitbild, Referenzen), Referenzen (Übersicht von drei vergleichbaren Leistungen der letzten fünf Jahre mit den Angaben: Kurzbeschreibung des Projekts, Durchführungszeitraum, Ansprechperson)
Nachweis der Gemeinwohlorientierung (interne oder öffentliche Dokumente, z. B. Satzung, Leitbild, Referenzen), Referenzen (Übersicht von drei vergleichbaren Leistungen der letzten fünf Jahre mit den Angaben: Kurzbeschreibung des Projekts, Durchführungszeitraum, Ansprechperson)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a) wöchentliche feste Sprechzeiten (mind. 2x die Woche je 2h) und die Bearbeitung von Anfragen via Telefon und E-Mail (an mind. 3 Tagen in der Woche je 2h). Die Sprechzeiten sollen so ausgerichtet sein, dass auch für berufstätige Bürger:innen der persönliche Kontakt möglich ist. Sprechzeiten auf Anfrage sind ebenso gewünscht.
a) wöchentliche feste Sprechzeiten (mind. 2x die Woche je 2h) und die Bearbeitung von Anfragen via Telefon und E-Mail (an mind. 3 Tagen in der Woche je 2h). Die Sprechzeiten sollen so ausgerichtet sein, dass auch für berufstätige Bürger:innen der persönliche Kontakt möglich ist. Sprechzeiten auf Anfrage sind ebenso gewünscht.
b) aktive Mitwirkung bei der Profilierung der Anlaufstelle anhand der Bedarfe der Zivilgesellschaft und der Bezirksverwaltung gemeinsam mit dem BfB ist gefordert. Zur Bekanntmachung der Anlaufstelle ist mindestens eine Auftaktveranstaltung umzusetzen.
b) aktive Mitwirkung bei der Profilierung der Anlaufstelle anhand der Bedarfe der Zivilgesellschaft und der Bezirksverwaltung gemeinsam mit dem BfB ist gefordert. Zur Bekanntmachung der Anlaufstelle ist mindestens eine Auftaktveranstaltung umzusetzen.
Weitere Bedingungen siehe Leistungsbeschreibung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 20
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-10-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodische Qualität und inhaltliche Plausibilität des eingereichten Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): : Fachliche Qualifikation und Erfahrung des ausführenden Fachpersonals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Qualifikation und Erfahrung des Anbieters anhand der Referenzprojekte
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 20%
Teilnahmeanträge in Textform müssen nicht signiert werden. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bewerber und die zur Vertretung des Bewerbers berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Teilnahmeanträge in Textform müssen nicht signiert werden. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bewerber und die zur Vertretung des Bewerbers berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Es müssen alle geforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform Berlin hinterlegt werden. Eine Abgabe in Papierform ist nicht zulässig!
2. Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] – hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
3. Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
4. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u. ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
4. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u. ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
5. „Rückfragen“ sind an die in Ziff. I.3 genannten Adresse zu stellen. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten im Internet kontinuierlich veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die Auskünfte erteilen kann.
5. „Rückfragen“ sind an die in Ziff. I.3 genannten Adresse zu stellen. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten im Internet kontinuierlich veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die Auskünfte erteilen kann.
6. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
7. geplanter Termin Verhandlungsgespräche: ca. 46. KW
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/vergabekammer🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
5. Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Postanschrift: Hohenzollerndamm 174-177
Postleitzahl: 10713
Telefon: +49 30902916860📞
E-Mail: vergabestelle@charlottenburg-wilmersdorf.de📧
Fax: +49 30902916865 📠
Internetadresse: www.vergabe.berlin.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 155-443618 (2022-08-10)