Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder nicht präqualifizierte Unterauftragnehmer und jedes andere nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Das Formblatt 124 LD ist im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der Vergabestelle vorzulegen, wenn dieses Formblatt nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist. Von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen.
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1. Präqualifizierte Bieter und andere präqualifizierte Unternehmen:
Präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, präqualifizierte Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie andere präqualifizierte Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), weisen ihre Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dem Angebot nach und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unterauftragnehmer haben den Nachweis der Präqualifizierung auf gesondertes Verlangen einzureichen.
2. Präqualifizierte Unternehmen (entsprechend vorgenannten 1. Punkt Satz 1) und nicht präqualifizierte Unterauftragnehmern:
Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Bieters mit nicht präqualifizierten Unterauftragnehmern in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 LD) der nicht präqualifizierten Unterauftragnehmern auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dem Formblatt 124 LD bzw. in der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
3. Nicht präqualifizierte Bieter und andere nicht präqualifizierten Unternehmen:
Nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, nicht präqualifizierte Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie andere nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung das ausgefüllte Formblatt 124 LD oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot einzureichen. Die nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer haben diese Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen nicht präqualifizierten Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dem Formblatt 124 LD bzw. in der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
4. Nicht präqualifizierte Unternehmen (entsprechend vorgenannten 3. Punkt Satz 1) und präqualifizierte Unterauftragnehmern:
Sind die Unterauftragnehmern präqualifiziert, ist die Eignung von diesen Unterauftragnehmern durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis nach § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer auf gesondertes Verlangen nachzuweisen.
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Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019):
a) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
b) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
c) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer.
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Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), einzureichen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (im Original, sofern gültig nur im Original)
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Mit dem Angebot sind einzureichen:
a) Angebotsschreiben (VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019)
b) Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
c) Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (VHB - Bund - Ausgabe 2017) (soweit erforderlich)
d) Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (VHB - Bund - Ausgabe 2017) (soweit erforderlich)
e) Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer (sofern zutreffend) vom präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe)
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Des Weiteren sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
a) Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen (VHB - Bund - Ausgabe 2017)
b) Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer von jedem präqualifizierten Unterauftragnehmer (sofern zutreffend)
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Sämtliche Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst wurden, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform
www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u.a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über diese eVergabe-Plattform. Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform
www.evergabe-online.de registrieren. Zur Angebotseinreichung ist ausschließlich AnAWeb von den Unternehmen zu verwenden. Das Angebotsschreiben ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen. Die Erklärungen nach §§ 10, 12 und 13 LVG LSA sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Behelfsweise können die Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden (das mindestens in Textform elektronisch einzureichende Angebot ist davon ausgenommen). Grundsätzlich sind die geforderten Unterlagen von den Unternehmen entsprechend der konkret benannten Vorgaben der Vergabestelle einzureichen.
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Weitere Informationen finden Sie in den beigefügten Dateien "Nutzung eVergabe", "Anleitung zur Abgabe von elektronischen Angeboten" sowie auf Seite 1 des Angebotsteils.