Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:
1. Wirt 238 Erklärung der Bieter-Bewerbergemeinschaft
2. Wirt 235 Unteraufträge Eignungsleihe
3. Wirt 2141 BVB Frauenförderung
4. Anlage 2 Personalkalkulation zwingend ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen und kann nicht nachgereicht werden.
Konzept zur Erbringung der Leistung ist zwingend mit dem Angebot einzureichen und kann nicht nachgereicht werden.
Selbstdarstellung des Büros
Bürostandort oder Bereitschaft der Anmietung von Räumlichkeiten. Auftragsort muss in max. 45 min vom Bürostandort mit ÖPNV oder anderen geeigneten Verkehrsmitteln erreichbar sein
Haftpflichterklärung oder Eigenerklärung im Auftragsfall
Berufliche Qualifikation / Refenzliste
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen/Nachweise innerhalb von 6
Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen:
1. Wirt-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen:
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin
unter
www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote muss elektronisch erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite
https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Achtung: Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter:
https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 03.11.2022 um 9:00 Uhr.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und
Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist.
Vor Auftragserteilung wird eine Abfrage gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) veranlasst. Ausländische Bieter und Bieterinnen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (
www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (netto) dem für Wirtschaft zuständigen Bundesministerioum Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.
Die in Nr. 13 der Eigenerklärung von den Bewerbern und Bietern anzugebenen Daten (Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternhmen - KMU) werden benötigt, um diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.
Ablauf Zuschlags-/Bindefrist: 13.01.2023