Beschreibung der Beschaffung
Abschluss eines Aufnahme- und Versorgungsvertrages für Fundtiere und behördlich sichergestellte Tiere aus dem Zuständigkeitsbereich der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unter folgenden Voraussetzungen:
Vorhaltung einer Einrichtung auf dem Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Unterbringung und Annahme von Tieren, die als Fundtiere abgegeben oder durch hoheitliche Anordnung weggenommen oder sichergestellt wurden. Gewährleistung der Annahme während der normalen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr) sowie an Sonnabenden, Sonntagen und Feiertagen von 10.00-12.00 Uhr. Alternativ:
Vorhaltung einer Einrichtung zur Unterbringung der Tiere außerhalb von Rostock und einer zusätzlichen Einrichtung auf dem Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die zur Annahme der Tiere dient, die außerhalb Rostocks untergebracht werden. Gewährleistung der Annahme wie oben. Zu gewährleistende Mindestaufnahmekapazitäten (jährlicher Durchschnitt bezogen auf die letzten 5 Jahre: 131 Hunde, 168 Katzen, 55 kleine Heimtiere und 208 Wildtiere, 10 Reptilien). Zudem sind für die vorübergehende Unterbringung von Wildtieren angemessene Vorkehrungen zu treffen.
- Entgegennahme von Fundtieranzeigen nach Vorgabe der Hanse – und Universitätsstadt Rostock
- Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Tieren (Fundtiere, sichergestellte und durch das Veterinäramt zugewiesene
Tiere) unter Beachtung von tierschutz-, tierseuchen- und ordnungsrechtlichen Vorschriften.
- Führung eines Registers über den Tierbestand
- Gewährleistung der Gesundheit, der körperlichen Unversehrtheit und des Wohlbefindens der Tiere,
artgerechte Haltung gemäß § 2 Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Hundeverordnung; Leitlinien und Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren gelten als verbindliche Vorgaben und sind zu erfüllen. Zur Haltung von Tieren, für die es keine gesetzlichen Mindestvorgaben gibt, sind die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu beachten - tägliche Gesundheitsüberwachung bei den Tieren durch die Tierpfleger
- Vorhalten einer Kranken- und einer Quarantänestation für kranke oder ansteckungsverdächtige Tiere
- Vorhalten von Absonderungsmöglichkeiten für neu aufgenommene Tiere und unverträgliche Tiere
- Vorhalten von Auslaufflächen für Hunde, Katzen und andere Tiere (z.B. Vogelvolieren)
- Vorhalten von Möglichkeiten zur getrennten Lagerung von Futter, Ausrüstungsgegenständen und von
Reinigungs- und Desinfektionsmitteln - ausbruchsichere Unterbringung der Tiere sowie eine Beschränkung von Zutrittsrechten auf das Personal (Absicherung der
Einrichtung, so dass Unbefugte das Gelände und die Räumlichkeiten nicht betreten können) - Belästigungen durch die von den Tieren ausgehenden Immissionen (z.B. Lärm) sind so weit als möglich zu vermeiden
- Tierunterkünfte müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein
- Vorhalten von ausreichend und sachkundigem Personal zur Versorgung und Betreuung der Tiere inclusive der Sachkunde im
Umgang mit gefährlichen Tieren und der Sachkunde in der Betreuung von verhaltensauffälligen Tieren sowie regelmäßige Fortbildung des Personals - enger Kontakt zwischen Tier und Mensch sollte täglich gepflegt werden. Er darf nicht auf die Zeiten der Fütterung und
Reinigungsarbeiten beschränkt sein.
- Zusammenarbeit mit dem LUNG M-V bzw. mit der Unteren Naturschutzbehörde der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
bzgl. artenschutzrechtlicher Fragestellungen - Gewährleistung und Organisation der tierärztlichen Versorgung der Tiere über einen vertraglich gebundenen Tierarzt, der auch
Prophylaxemaßnahmen (Flohbehandlung, Entwurmung, Impfung) sowie Kennzeichnungs- und Kastrationsmaßnahmen durchzuführen hat - Herausgabe der Tiere an die Berechtigten
- Wiederauswilderung von genesenen Wildtieren auf der Grundlage von § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz, ggf. Abgabe an
eine Wildtieraufnahmestation - Die Tiere aus dem der Hanse – und Universitätsstadt Rostock zuzurechnende Tierbestand des Tierheims Schlage sowie aus
der derzeit betriebenen Annahmestelle (Tierklinik Rostock GmbH) sind mit Ausführungsbeginn des Vertrages (01.02.2023) zu übernehmen.
- Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerberatung und -aufklärung