I. Ablauf des Verfahrens
1. Bekanntmachung
Das Verfahren beginnt mit dieser Bekanntmachung. Mit dieser Bekanntmachung werden interessierte Unternehmen aufgefordert, ihr Interesse bis zum Ablauf der gesetzten Teilnahmefrist zu bekunden, ihre Eignung anhand der vorgegebenen Kriterien zu belegen und Modellvorschläge für eine Zusammenarbeit zu unterbreiten.
2. Verhandlungsphase
Nach Ablauf der Teilnahmefrist wird der Landkreis die eingegangenen Interessenbekundungen prüfen. Alle grundsätzlich geeigneten Interessenten sind für das weitere Verfahren zugelassen.
Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Modelle für eine Zusammenarbeit wird der Landkreis mit den Interessenten in Verhandlungen treten. Dabei sollen die Vor- und Nachteile der vorgeschlagenen Modelle diskutiert und verfeinert werden. Die von einem Interessenten vorgeschlagenen Modell werden dabei nicht ausschließlich mit diesem Interessenten diskutiert, sondern können auch die Grundlage der Verhandlungen mit weiteren Interessenten bilden. Der Kreis der Interessenten ist jedoch beschränkt auf all jene, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ihr Interesse bekundet haben.
Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Landkreis aus den gewonnen Erkenntnissen die finalen Unterlagen für das Verfahren erstellen. Er behält sich dabei ausdrücklich vor, das von einem Interessenten angebotene Modell für eine Zusammenarbeit, ggf. auch in veränderter Form, zu übernehmen und zur Grundlage der weiteren Verhandlungen mit allen Interessenten zu machen. Grundlage der Verhandlungen sind die von den Interessenten vorgelegten Modelle für eine Zusammenarbeit und die Preisvorstellungen der Interessenten.
3. Finale Angebotsaufforderung/ Angebotsauswertung
Der Landkreis wird alle geeigneten Interessenten auffordern, auf der Grundlage der im Verfahren (weiter) entwickelten Modelle ein finales Angebot für eine Zusammenarbeit mit dem Landkreis zu unterbreiten. Hierfür wird den Interessenten eine angemessene Angebotsfrist gesetzt werden.
Auf der Grundlage der finalen Angebote wird der Landkreis im Wege einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ermitteln, ob die vorgeschlagene Form bzw. die vorgeschlagenen Formen der Zusammenarbeit auf der Grundlage der gebotenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in Frage kommt und wenn ja, welches Angebot das Beste ist.
II. Inhalt der Interessenbekundung
Interessenbekundungen sollen enthalten:
• Kurze Darstellung des Interessenten (Firmenprofil, Organisationsform, Anteils-eigner und Beteiligungen, Kontaktperson);
• Angaben zur Eignung des Interessenten
- Nachweis der operativen Geschäftstätigkeit mit vergleichbaren Leistungen (=Angebot von Krankenhausdienstleistungen) seit mindestens 5 Jahren;
- Gesamtumsätze sowie Umsätze mit Krankenhausleistungen der letzten drei Geschäftsjahre; Bilanzsumme zum Geschäftsjahresende 2021; bilanzielle Eigenkapitalquote zum Geschäftsjahresende 2021;
- durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter in den letzten drei Geschäftsjahren;
- Erfahrungen / Referenzen im Hinblick auf die beschriebenen Ziele und Mindestanforderungen;
• Eine möglichst aussagekräftige Beschreibung des Modells bzw. der Modelle, die der Interessent dem Landkreis für eine Zusammenarbeit anbietet;
• Preisvorstellung (etwaiger Kaufpreis für Anteile und Investitionen in den nächsten 10 Jahren).
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Interessensbekundung auch durch ein Konsortium oder ein Joint Venture erfolgen kann.
III. Abgabe Interessenbekundungen
Interessenbekundungen können bis zum 20. Januar 2023, 16:00 Uhr, elektronisch über das Vergabeportal unter
https://www.subreport.de/E55118319 eingereicht werden.
Dort sind auch weitergehende Informationen zur Kreiskrankenhaus Saarburg GmbH und zur Ausgangssituation der geplanten Zusammenarbeit hinterlegt.