Auftrag

Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH

BF_TP3_Außenhülle

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-11-21 Auftragsbekanntmachung
2022-12-21 Ergänzende Angaben
2023-03-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einbau von Fenstern
Referenznummer: BF_TP3_Außenhülle
Kurze Beschreibung: BF_TP3_Außenhülle
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einbau von Fenstern 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Balkonarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Postanschrift: Werbellinstraße 12
Postleitzahl: 12053
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@stadtundland.de 📧
Fax: +49 3068926009 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/162196 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-21 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-25 📅
Datum des Beginns: 2023-07-10 📅
Datum des Endes: 2023-11-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 228-654524
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
Ohne Teilnahme von Bietern

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die STADT UND LAND errichtet auf den Buckower Feldern ein neuen Wohnquartier. Das Teilprojekt drei umfasst fünf Mehrfamilienhäuser. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Schließung der Außenhülle. Dazu soll die Ausführung von Fenstern und Balkonen sowie Putzarbeiten der Fassade erfolgen.
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Beschreibung der Verlängerungen: entsprechend dem tatsächlichen Bauablauf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards: keine
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
2. Referenzleistungen
Mindeststandards:
zu 1. mindestens 20 Mitarbeiter
zu 2. Es sind mindestens folgende Referenzleistungen nachzuweisen:
- 2.1 Kunststofffenster:
3 Referenzprojekte für mehrgeschossige Objekte, Abnahme in den letzten drei Jahren, davon mindestens ein Referenzobjekt mit Aluminiumrahmensystem
Es sind folgende Angaben zu den Projekten zu machen:
• Projektname und Ort
• Gebäudetyp
• Verwendetes System
• Kurzbeschreibung des Projekts und der erbrachten Leistung
• Datum der Abnahme der erbrachten Leistung durch den AG
• Kontaktdaten des Auftraggebers (Ansprechpartner, Tel.-Nr., E-Mail-Adresse)
- 2.2 Mineralischer Außenputz:
Ein Referenzprojekt für ein mehrgeschossiges Objekt bei dem mineralischer Außenputz auf monolithischem Ziegelmauerwerk ausgeführt wurde, Abnahme in den letzten drei Jahren
• Bauweise des Objekts
• Verwendeter Putz
- 2.3 Schlosserarbeiten:
Je eine Referenz aus einem Mehrgeschosswohnungsbau für die Ausführung von Balkongeländern aus Flachstahl, Geländer vor Fenstern und Treppengeländer, Abnahme in den letzten drei Jahren, die Referenzen können im gleichen Referenzobjekt erbracht worden sein
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Es sind folgende Angaben zu den Referenzen zu machen:
• Geländerart
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
3. Erklärung der Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB 4. Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn 5. Eigenerklärung zur Frauenförderung 6. Datenschutzerklärung
7. Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F.
8. ggf. Nachunternehmererklärung
9. ggf. Erklärung Bietergemeinschaft

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Ohne Teilnahme von Bietern

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/162196 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: SenStadt
Postanschrift: Württembergische Straße 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090139-4230 📞
Fax: +49 3090139-4221 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Postanschrift: Werbellinstraße 12
Postleitzahl: 12053
Fax: +49 3068926467 📠
Quelle: OJS 2022/S 228-654524 (2022-11-21)
Ergänzende Angaben (2022-12-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Putzarbeiten 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 248-722574
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 228-654524
ABl. S-Ausgabe: 248
Quelle: OJS 2022/S 248-722574 (2022-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtundland.de 🌏
Fax: +49 3068926467 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 050-147058
ABl. S-Ausgabe: 50

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Strategischer Einkauf
Internetadresse: www.stadtundland.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 050-147058 (2023-03-07)
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