Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
. entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (124) (ist den Vergabeunterlagen beigefügt) oder
. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
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Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklaerungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind praequalifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Praequalifikation von Bauunternehmen e. V. (Praequalifikationsverzeichnis) geführt werden.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung (124)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Von nicht präqualifizierten Unternehmen sind daher innerhalb von 6 Kalendertagen auf gesondertes Verlangen gemäß "Eigenerklärung zur Eignung (124)" vorzulegen:
. der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle,
. eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung,
. eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
. eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
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Folgende Angaben sind laut §12a ThuerVgG nach dem Bestbieterprinzip nur von dem jenigen Bieter, welchem nach Auswertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Werden die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, ist der Bieter von dem Verfahren auszuschließen.
. Eigenerklaerung zu Tariftreue, Mindestentgeld und Endgeldgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 u. § 15 Abs. 2 ThürVgG), auch für Nachunternehmer
. Erklaerung zur Verpflichtung und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG), auch für Nachunternehmer
. Verpflichtung nach § 12 und § 15 ThuerVgG (Nachunternehmereinsatz), § 17 ThuerVgG (Kontrollen), § 18 ThuerVgV (Sanktionen)
Um eine schnellere Abwicklung des Vergabeverfahrens zu erreichen, wird es allen Bietern jedoch gestattet, die oben aufgefuehrten Nachweise und Erklaerungen bereits mit dem
Angebot einzureichen.
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Folgende sonstige Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen weiterhin vorzulegen:
. Eigenerklärung zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen-Anlage zum BMWK (Erklärung zur VO (EU)-Nr. 833/2014 bzw. Nr. 2022/576 vorzulegen
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Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Die eingereichten Nachweise / Erklaerungen müssen bis 31.12.2022 gueltig sein.