Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr.833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art.5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossenwerden.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unterIII.1.1bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitereErklärungen/Nachweise erforderlich:
Verwenden Sie hierzu die Datei 21FEI56586_Teilnahmeantrag:
a) dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner
(
http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie
(Code_of_Conduct_deutsch.pdf
) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im
Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb undzurKorruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich
die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtungallergeltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
c) dass wir nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vomWettbewerbausgeschlossen sind.
d) dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem VergabeverfahrenderDeutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmens
a)versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die esunzulässigeVorteile beim Vergabeverfahren
erlangen könnte, oder
c) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, OrganisationenoderEinrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu
vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer,Lieferantenoder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß §
47 SektVO.
Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der LandesgrenzenderBundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben
genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, indemdas Unternehmen ansässig ist.
f) ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG fürdiesesProjekt beauftragten Unternehmen verbunden
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich)oderwirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt
diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH; Generalplaner VP
2. Emch & Berger GmbH, Planungsraumanalyse
3. Baader Konzept GmbH
4. S|LiKStadt|Landschaft im Kontext, Scopingbericht
5. GUBING GROUP International GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, dieunterMitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten
Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter undbeauftragtemIngenieurbüro eine
gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oderwirtschaftlicheAbhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, dieunterMitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten
Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter undbeauftragtemIngenieurbüro eine
gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oderwirtschaftlicheAbhängigkeit besteht.
keine Verbundenheit
ja Verbundenheit (falls ja, bitte nachfolgend angeben)
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitigzustellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner AbstimmungsprozesseeineBeantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung derTeilnahmeanträgemöglich ist. Der Auftraggeber
behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb vonwenigerals 6 Tagen vor Ablauf
der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträgezubeantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in FormeinerBietergemeinschaft, sollten sich die
Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen.DieTeilnahme am Verfahren setzt
die unveränderte Zusammensetzung der im TeilnehmerwettbewerbzugelassenenBietergemeinschaften voraus.
Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen EinzelbieterzuBietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf einesdereingegangenen Angebote
den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mitdenBietern, welche die
wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitethaben.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen je Unternehmeneinzureichen