Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unterIII.1.1bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitereErklärungen/Nachweise erforderlich:
Verwenden Sie hierzu die Datei 22FEI62245_Teilnahmeantrag:
a) dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner
(
http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie
(
https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf
) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im
Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb undzurKorruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich
die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtungallergeltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
c) dass wir nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vomWettbewerbausgeschlossen sind.
d) dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem VergabeverfahrenderDeutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmens
a)versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die esunzulässigeVorteile beim Vergabeverfahren
erlangen könnte, oder
c)irreführende Informationen übermittelt hat, die dieVergabeentscheidungbeeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
e) Wir versichern entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dassdasUnternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung
oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oderinternationalerEmbargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen
sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auchunterBeachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen
auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wirdodersonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass dasUnternehmennicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer
natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genanntenSanktionslistengeführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine
a) Wir versichern entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dassdasUnternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EUVerordnung
oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oderinternationalerEmbargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird
und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wirversichernauch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das
Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionslistegeführtwird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen
wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dassdasUnternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen
Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer dergenanntenSanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Wir versichern,
- dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russlandniedergelassenenatürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland
niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person,Organisationoder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozentder Anteile am Unternehmen hält,- dass wir bzw. unser Unternehmen wederimNamen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichenoderjuristischen Person,
Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. c) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, OrganisationenoderEinrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu
vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer,Lieferantenoder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß §
47 SektVO.
Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der LandesgrenzenderBundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben
genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, indemdas Unternehmen ansässig ist.
f) ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG fürdiesesProjekt beauftragten Unternehmen verbunden
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich)oderwirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt
diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, dieunterMitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten
Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter undbeauftragtemIngenieurbüro eine
gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oderwirtschaftlicheAbhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, dieunterMitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten
Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter undbeauftragtemIngenieurbüro eine
gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oderwirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
keine Verbundenheit
ja Verbundenheit (falls ja, bitte nachfolgend angeben)
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zustellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber
behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von wenige rals 6 Tagen vor Ablauf
der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die
Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt
die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus.
Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote
den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die
wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unter breite thaben.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen je Unternehmen einzureichen