Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis der Eignung nach §46 Abs.3, Punkt 1. 2. und 8. VgV kann durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ erbracht werden. Das zugehörige Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung Teilnahmewettbewerb“ wird vom AG kostenlos über die E- Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt (Formblatt 133/333a- F).
Folgende Erklärungen sind abzugeben:
Referenzen:
Erklärung, dass der Bieter in den letzten zehn Jahren Leistungen erbracht hat, die mit der zu vergebenden Leistung (Leistungsphase 2-6 der HOAI) vergleichbar sind.
Der Nachweis der erbrachten Leistungen kann durch Vorlage der unterschriebenen und gestempelten Referenzen der Auftraggeber erfolgen oder durch Vorlage einer Auflistung der Referenzen, aus denen
- Projekt (Bezeichnung der Maßnahme)
- Name des Unternehmens welches die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (beauftragende Stelle-Fachbereich)
- Leistungszeitraum
- Auftragswert (Netto)
- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen, einschließlich Benennung der erbrachten Leistungsphasen
hervorgehen. Referenzen über nicht vergleichbare Leistungen werden nicht gewertet!
Als vergleichbare Leistungen werden definiert:
Planungsleistungen oder Bau von Wehren, Wasserkraftanlagen und Pumpwerken in/an Wasserstraßen, Planungsleistungen oder Bau von Schleusenanlagen
Unternehmen, die weniger als 3 wertbare Referenzen vorlegen sind nicht geeignet.
Wichtung: 45%
5 Punkte: 7 vergleichbare Referenzen
4 Punkte: 6 vergleichbare Referenzen
3 Punkte: 5 vergleichbare Referenzen
2 Punkte: 4 vergleichbare Referenzen
1 Punkt: 3 vergleichbare Referenzen
0 Punkte: 0, 1 oder 2 vergleichbare Referenzen
Anzahl der Führungskräfte:
Zur Bewertung wird die durchschnittliche Anzahl der Führungskräfte und der Mitarbeiter für vergleichbare Leistungen im Verkehrswasserbau der letzten 3 Geschäftsjahre gemittelt und mit der nachfolgenden Mitarbeiteranzahl verglichen.
Wichtung: 15%
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte: über 30 Mitarbeiter
4 Punkte: 26 - 30 Mitarbeiter
3 Punkte: 21 - 25 Mitarbeiter
2 Punkte: 16 - 20 Mitarbeiter
1 Punkt: 11 - 15 Mitarbeiter
0 Punkte: unter 10 Mitarbeiter
Anzahl Mitarbeiter:
Die Anzahl an Mitarbeitern lässt auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers schließen. Sie bildet die Möglichkeiten des Bewerbers ab, die erforderlichen Arbeiten und Leistungen durch eigenes Personal durchzuführen und Ausfälle kompensieren zu können
Wichtung: 10 %
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte: über 60 Mitarbeiter
4 Punkte: 51 - 60 Mitarbeiter
3 Punkte: 41 - 50 Mitarbeiter
2 Punkte: 31 - 40 Mitarbeiter
1 Punkt: 21 - 30 Mitarbeiter
0 Punkte: unter 20 Mitarbeiter