Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignungskriterien können dem Formblatt 133/333b-L/F "Eigenerklärung Eignung EU" entnommen werden. Das Formblatt ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung EU" (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind gem Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
1) Nachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über erbrachte Leistungen in den letzten zehn Jahren, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Wichtung 30%
5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt mehr als fünf Referenzprojekte mit einer Größe von mindestens 300.000 € Honorar in den letzten zehn Jahren
4 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt fünf Referenzprojekte mit einer Größe von mindestens 300.000 € Honorar in den letzten zehn Jahren
3 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt vier Referenzprojekte mit einer Größe von mindestens 300.000 € Honorar in den letzten zehn Jahren
2 Punkte: Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt drei Referenzprojekte mit einer Größe von mindestens 300.000 € Honorar in den letzten zehn Jahren
1 Punkte: Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt ein bis zwei Referenzprojekt mit einer Größe von mindestens 300.000 € Honorar in den letzten zehn Jahren
0 Punkte: Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt kein vergleichbares Referenzprojekt oder nur vergleichbare Referenzprojekte mit einer Größe von weniger als 300.000 € Honorar in den letzten zehn Jahren
2) Erklärungen aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. (nicht im Formblatt 133/333b-L/F "Eigenerklärung Eignung EU enthalten. Nachweis in Anlehnung an Punkt 10 des Formblattes 133/333b-L/F) Wichtung 20%
5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl über 25 Mitarbeiter
4 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 21-25 Mitarbeiter
3 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 16-20 Mitarbeiter
2 Punkte: Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 11-15 Mitarbeiter
1 Punkte: Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 5 bis 10 Mitarbeiter
0 Punkte: Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl unter 5 Mitarbeiter
Als vergleichbare Leistungen werden definiert:
Planungsleistungen im Verkehrswasserbau: z.B.: Kanäle, Kaimauern & Hafenanlagen, Spundwände in Flüssen, Kanäle und Häfen, Bau von Wehren und Wasserkraftanlagen in/an Wasserstraßen, Bau von Schleusenanlagen
3) Erklärungen nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Wichtung 20%
5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeiter
4 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 41-50 Mitarbeiter
3 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 31-40 Mitarbeiter
2 Punkte: Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 21-30 Mitarbeiter
1 Punkte: Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 10 bis 20 Mitarbeiter
0 Punkte: Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl unter 10 Mitarbeiter