Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung des Bieters/des Mitgliedes der Bietergemeinschaft:
Dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass über unser Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden
ist,
Dass uns keine strafrechtlichen Verurteilungen unserer verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in §123 GWB
aufgezählten Tatbestände bekannt sind, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, dass wir seine
Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Steuern sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem wir ansässig ist, erfüllt haben,
Dass wir ordnungsgemäß in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register eingetragen sind oder, dass eine Eintragung
in das Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist,
Dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen unser Unternehmen vorliegen und uns eine solche Eintragung
auch nicht droht, insbesondere dass wir die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erfüllen und die Voraussetzungen von
§ 19 Mindestlohngesetz nicht vorliegen, d. h. wir nicht wegen eines Verstoßes nach§21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße
von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist,
Dass wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllen, dass Personen,
deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten
5 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden sind.
Bei Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragsvergaben ist die Erklärung zur Zuverlässigkeit von jedem Mitglied bzw.
Unterauftragnehmer gesondert vorzulegen. Ansonsten kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren
ausgeschlossen werden.