Abfuhr von Restmüll, Bioabfall und Altpapier (PPK) mit Bewirtschaftung des Gefäßbestands des AG und Betrieb eines Identsystems sowie Umschlag von PPK. Abfuhr von sperrigen Abfällen, Verwertung des Altholzes (60% der Gesamtmenge des Sperrmülls), Andienen der Abfälle an die vom AG benannten Anlagen bzw. Anlage des AN (Altholz)..
Abfuhr von Restmüll 3wöchentlich (2-Rad-Gefäße), 4-Rad-Gefäße wöchentlich und 2mal die Woche
Abfuhr von Bioabfall 2wöchentlich, im April-Okt. wöchentlich.
Abfuhr des PPK 4wöchentlich, Depotcontainerentleerung 2mal die Woche. Entleerung der Unterflurbehälter für PPK des AG
Gestellung von Depotcontainern für PPK, Gestellung von MGB 120, 240, 1.100l für PPK auf Mietkaufbasis
Verwertung/Vermarktung von PPK (Los 2) incl. Abholung an der Umschlagstelle des AN zu Los 1
Mengenangaben Siehe https://www.subreport.de/E37925683, Anlage 3 und LV Los 1 und Los 2
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: Stb01/22
Kurze Beschreibung:
“Abfuhr von Restmüll, Bioabfall und Altpapier (PPK) mit Bewirtschaftung des Gefäßbestands des AG und Betrieb eines Identsystems sowie Umschlag von PPK....”
Kurze Beschreibung
Abfuhr von Restmüll, Bioabfall und Altpapier (PPK) mit Bewirtschaftung des Gefäßbestands des AG und Betrieb eines Identsystems sowie Umschlag von PPK. Abfuhr von sperrigen Abfällen, Verwertung des Altholzes (60% der Gesamtmenge des Sperrmülls), Andienen der Abfälle an die vom AG benannten Anlagen bzw. Anlage des AN (Altholz)..
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Angaben unter II.1.7 und V.II.2 und V.II.2/.4 entsprechen vor dem Hintergrund von § 5 Abs. 2 VgV nicht den tatsächlichen Werten”
Quelle: OJS 2022/S 231-666644 (2022-11-25)