Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die Referenzen 1 und 2 (Mindestreferenzen 1 und 2) sind erbracht, wenn die ge-
forderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Aus-
schluss. D.h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen a) jeweils mindestens den
Namen des referenzierten Auftraggebers nachweisen, b) die Mindestreferenzen
1 und 2 müssen jeweils mindestens auf einen der Zeiträume vom 3.6.2019 bis
2.6.2020 oder 3.6.2020 bis 2.6.2021 oder 3.6.2021 bis 2.6.2022 bezogen sein, c)
die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen jeweils mindestens vier der nachfolgen-
den Leistungen nachweisen: Bereitstellung einer Buchungssoftware, Betrieb
einer Buchungssoftware (Frontend, Apps und Backend, Server), Wartung und
Service (IT-Systeme), Bereitstellung von Beförderungskapazitäten (Fahrzeuge),
Sicherstellung des Fahrbetriebes (Laden, Wartung und Unterhaltung), Abrech-
nung gegenüber Auftraggeber und Endkunden, Forderungsmanagement, War-
tung und Service (Fahrzeuge, Reinigung, Beschwerden), Marketingmaßnahmen
d) die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen jeweils mindestens auf den Bewerber,
die Bewerbergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftrag-
nehmer, Eignungsleihe, bezogen sein.
Die Referenzen 1 und 2 (Mindestreferenzen 1 und 2) sind erbracht, wenn die ge-
forderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Aus-
schluss. Die Referenzen 1 und 2 (Mindestreferenzen 1 und 2) werden – soweit
kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die
zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Die Referenzen 3 bis 5 werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen
erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der
ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet
und mit einem Punktesystem bewertet.