Bedingungen für die Vertragserfüllung
Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung
Mindestanforderungen an die Ausführung:
Mindestanforderungen an das mit der Auftragsausführung betraute Personal (Projektteam):
a) Mindestanforderung an die Größe des Projektteams:
Das Projektteam muss aus
• einem Hauptansprechpartner (Projektleitung) sowie
• mindestens einer Stellvertretung (stellvertretende Projektleitung) sowie
• mindestens 2 Projektmitarbeitenden im Arbeitspaket Monitoring sowie
• mindestens 2 Projektmitarbeitenden im Arbeitspaket Evaluierung
bestehen.
Hinweise:
• Die Projektleitung kann nicht als Projektmitarbeitende gezählt werden.
• Die stellvertretende Projektleitung kann auch als Projektmitarbeitende gezählt werden.
• Die Projektmitarbeitenden im Arbeitspaket Monitoring und die Projektmitarbeitenden im Arbeitspaket Evaluierung können dieselben Personen sein.
b) Mindestanforderungen an die Projektleitung:
Die Projektleitung war/ist
• für mindestens ein Projekt (Auftrag) im Bereich „Erstellung von Durchführungsberichten von EFRE-Programmen der EFRE-Förderperiode 2014 - 2020 im Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung verantwortlich.
oder
• für mindestens ein Projekt (Auftrag) im Bereich „Erstellung von Evaluationsberichten von EFRE-Programmen der Förderperiode 2014 - 2020 im Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung verantwortlich.
oder
• für mindestens ein Projekt (Auftrag) als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung verantwortlich, das Erfahrung mit den Rahmenbedingungen der neuen EFRE-Förderperiode 2021-2027 belegt.
Hinweise:
• Es gelten nur solche Aufträge, die nach Abschluss einer Erstausbildung geleitet wurden.
• Es gelten nur solche Aufträge, die einen Auftragswert von mindestens 100.000 Euro netto aufweisen.
• Es gelten nur solche Aufträge, die in den letzten 8 Kalenderjahren (ab 2014) geleitet wurden.
• Ein Auftrag muss nicht abgeschlossen sein, aber bereits begonnen.
• Ein Auftrag, der sowohl Monitoring als auch Evaluierung umfasst, wird als zwei Aufträge gezählt.
c) Mindestanforderungen an die stellvertretende Projektleitung:
Jede stellvertretende Projektleitung war/ist
• für mindestens ein Projekt (Auftrag) im Bereich „Erstellung von Durchführungsberichten von EFRE-Programmen der EFRE-Förderperiode 2014 - 2020 im Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung verantwortlich.
oder
• für mindestens ein Projekt (Auftrag) im Bereich „Erstellung von Evaluationsberichten von EFRE-Programmen der Förderperiode 2014 - 2020 im Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung verantwortlich.
oder
• für mindestens ein Projekt (Auftrag) als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung verantwortlich, das Erfahrung mit den Rahmenbedingungen der neuen EFRE-Förderperiode 2021-2027 belegt.
Hinweise:
• Es gelten nur solche Aufträge, die nach Abschluss einer Erstausbildung geleitet wurden.
• Es gelten nur solche Aufträge, die einen Auftragswert von mindestens 100.000 Euro netto aufweisen.
• Es gelten nur solche Aufträge, die in den letzten 8 Kalenderjahren (ab 2014) geleitet wurden.
• Ein Auftrag muss nicht abgeschlossen sein, aber bereits begonnen.
• Ein Auftrag, der sowohl Monitoring als auch Evaluierung umfasst, wird als zwei Aufträge gezählt.