Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Bieterangaben
Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer, sowie E-Mail-Adresse, Geschäftsführer und Ansprechpartner/in für die Ausschreibung sowie die technische Auftragsabwicklung zu nennen.
2) Berufsgenossenschaft
Nennung der Berufsgenossenschaft oder vergleichbar mit Bezeichnung und Mitgliedsnummer
3) Präqualifizierung
Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank oder vergleichbar unter Nennung von Nummer und Gültigkeit
4) KMU-Eigenschaft
Abfrage ob KMU-Eigenschaften gegeben, bzw. nicht gegeben sind
5) Allgemeine Eigenerklärungen
- dass, für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen
- dass, ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
- dass, für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegt.
- dass, zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
- dass, ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe(n).
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, sofern ihm ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wird. Weitergehende Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. für Ihr Unternehmen Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen, können Sie in einem Begleitschreiben alle Maßnahmen zur Selbstreinigung darstellen, die Sie ergriffen haben und durch die für Ihr Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt werden soll. Der AG entscheidet über diese Selbstreinigung und - bei fakultativen Ausschlussgründen - im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung über den Ausschluss.
Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, vergleichbarer Bezeichnungen und Nachweise aus dem Land an, in dem der Bieter ansässig ist.