Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Bieterangaben Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer,
sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen.
2) Berufsgenossenschaft Nennung der Berufsgenossenschaft oder vergleichbar mit Bezeichnung und
Mitgliedsnummer 3) Handwerksrolle Eintragung in die Handwerksrolle oder vergleichbar 4) Berufs oder Handelsregister Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbar unter Nennung
von Amtsgericht, HRA-Nr., HRB-Nr., soweit die Eintragung für den Leistungserbringer nach den jeweils
einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist.
5) Präqualifizierung Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank oder vergleichbar unter Nennung von
Nummer und Gültigkeit 6) KMU-Eigenschaft Abfrage ob KMU-Eigenschaften gegeben, bzw. nicht gegeben
sind 7) Allgemeine Eigenerklärungen - Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, wegen einer der in §123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z. B. §§129 – 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 –
299b, 108e, 333 – 335a, 232 – 233aStGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten
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verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach §30 OWiG gegen das
Unternehmen festgesetzt worden.
- Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere beachtet das Unternehmen stets alle gesetzliche
Mindestbedingungen, einschließlich eines verbindlich vorgegebenen Mindestentgelts und zahlt gem. §7 Abs. 1
AGG und §3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt.
- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt
worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
- Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer
für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist.
- Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine
irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Es liegt kein Ausschlussgrund nach §21 AEntG, §19 MiloG, §21 SchwarzArbG und §98c AufenthG vor.
Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500€ wegen eines
Verstoßes nach §23 AEntG oder §21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen
Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500€ wegen Verstoßes gegen eine in §21 SchwarzArbG
aufgeführte Vorschrift verhängt.