Bieteranfragen müssen bis zum 30.08.2022, 12:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt eingehen sind nicht mehr "rechtzeitig" im Sinne der vorgenannten Vorschrift und können u. U. nicht mehr beantwortet werden.