Beschreibung der Beschaffung
Beauftragt werden die im Bereich technische Gebäudeausrüstung erforderlichen Ingenieurleistungen gemäß HOAI § 53 ff., Leistungsphasen 1-9, Anlagengruppen 1-8 für den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit mindestens 80 Plätzen im Semmelländer Weg 30, 13593 Berlin (Gem. Staaken, Flur 4, Flurstück 1752/41)).
Für das Grundstück existieren keine Vorgaben durch einen festgesetzten Bebauungsplan. Planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage bildet somit der § 34 BauGB im Zusammenhang bebauter Ortsteil). Neubauvorhaben müssen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der Umgebung einfügen.
Nach einer ersten Einschätzung kann von folgenden Eckdaten bezüglich der baulichen Ausgestaltung ausgegangen werden:
- 2 Vollgeschosse
- 2 Baukörper mit jeweils 200 qm Grundfläche
- d.h. insgesamt 400 qm Grundfläche, ca. 800 qm Geschossfläche plus eventuelle Aufenthaltsräume im Dach
Der Bauherr legt Wert auf eine Verbindung zwischen den Baukörpern durch einen zentralen Eingangsbereich.
Im Jahr 2021 wurde der Gemeinwesenverein Heerstraße Nord e.V. im Rahmen eines zweistufigen Auswahlverfahrens des Bezirkes Spandau als zukünftiger Träger einer dort vorgesehenen Kindertagesstätte verbunden mit einem privilegierten Erbbaurecht an dem o.g. Flurstück vorgesehen.
Das pädagogische Konzept der zukünftigen Kindertageseinrichtungen basiert auf der Reggio-Pädagogik. Nach dem Reggio Ansatz wird die frühkindliche Bildung wird als gesellschaftliche und gemeinschaftliche Aufgabe betrachtet. In diesem Sinne wird die KiTa als ein weiterer Baustein der Gemeinwesenarbeit im Stadtteil begriffen und soll baulich die Möglichkeit der Vernetzung mit anderen Initiativen und Aktionen ermöglichen. Insbesondere der Eingangsbereich ist als Ort der Begegnung auszugestalten, der auch ohne die sonstigen pädagogischen Flächen funktioniert. Die Verteiler- und Spülküche ebenso wie ein Gäste-WC sollen für stadtteilbezogene Veranstaltungen separat vom regulären KiTa-Betrieb zu nutzen und vom Außenbereich zu erreichen sein.
Die Essensversorgung erfolgt extern über einen Cateringbetrieb. Die Essensverteilung erfolgt über die Verteiler- und Spülküche sowie Teeküchen, die mit zusätzlichen Stellflächen für die Essensverteilung zu versehen sind.
Das Gesamtvorhaben soll einen wesentlichen Beitrag zu Klimaschutz und Klimaanpassung leisten und auch auf andere Bauvorhaben ausstrahlen. Es sind die ökologischen Kriterien für Wettbewerbe / Projekte / Bauvorhaben in der Veröffentlichung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 09.07.2019 zu beachten. (
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/oekologisches_bauen/download/bausteine/oekologische_kriterien_0907201966.pdf )
Von wesentlicher Bedeutung für den Neubau ist eine hohe Wirtschaftlichkeit im Lebenszyklus und die Berücksichtigung der Belange Nachhaltigkeit und Ökologie. Alle haustechnischen Planungen haben sich in ein ökologisches Gesamtkonzept einzufügen. Zum effizienten Einsatz von Energie und zur Minimierung der Schadstoffbelastung der Umwelt ist das Bauvorhaben in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem verantwortlichen Architekturbüro so zu planen, dass auf Dauer ein geringer Energiebedarf entsteht, der durch erneuerbare Energien zu decken ist.
Die Berücksichtigung innovativer ökologischer Anforderungen soll sich auf den gesamten Bereich der technischen Gebäudeausrüstung beziehen und auch Vorschläge zur Wasserhaltung (z.B. Verwendung wassersparender Installationen, Sammlung und Nutzung von Regenwasser, Regenwasserversickerung usw.), Raumkühlung, Be- und Entlüftung u. dgl. beinhalten.
Vom Bieter werden daher weitreichende Kompetenzen in den Bereichen Ökologie, erneuerbare Energien, Energiemanagement und Wirtschaftlichkeit und Erfahrungen mit einem ganzheitlichen und integralen Planungsprozess erwartet.
Die Finanzierung des Gesamtvorhabens wird insbesondere über Fördermittel gesichert. Dazu ist bis zum 31.05.2022 ein qualifizierter, baufachlich zu beurteilender Fördermittelantrag an das Förderprogramm „Auf die Plätze, Kita, los!“ bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einzureichen.
Die Verwendung der Formulare der Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Wohnen aus der ABAU sind im Planungsprozess verbindlich. Es wird ein planungs- bzw. baubegleitender Ausschuss eingerichtet. Diesem gehören u.a. die Fördermittelgeber, der Bauherr, weitere Fachplaner*innen und ggfs. ein Projektsteuerer an. Das ökologische Gesamtkonzept ist dem planungsbegleitenden Ausschuss jeweils nach Abschluss der Vorplanung und der Entwurfsplanung vorzustellen.
Die Beauftragung soll nach Freigabe der Fördermittel stufenweise erfolgen:
Stufe 1: Erbringung aller Planungsleistungen bis zur Fertigstellung der Vorplanungsunterlagen. Dies entspricht den Leistungsphasen 1- 2 der HOAI und ist bis zum 31.05.2022 fertigzustellen.
Stufe 2: Erbringung aller Planungsleistungen bis zur Fertigstellung der Bauplanunterlagen. Dies entspricht den Leistungsphasen 3- 4 der HOAI.
Stufe 3: Erbringung aller Planungsleistungen bis zur Einreichung des Bauantrages, Erstellung der Ausführungsplanung, Kostenberechnung und Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung, Auswertung der Angebote und Teilnahme an den Vergabeverhandlungen. Dies entspricht den Leistungsphasen 5 -7 der HOAI.
Stufe 4: Bauleitung, Dokumentation und Objektüberwachung. Dies entspricht der Leistungsphase 8 der HOAI.
Stufe 5: Objektbetreuung (Lph 9 nach HOAI)
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 411. H F aus der ABAU – Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins.
(einsehbar unter:
https://senstadtfms.stadt-berlin.de/eabau)