In Berlin Spandau, Bezirksregion Staaken /Heerstraße Nord ist der Neubau einer KiTa auf einem rund 2.742 qm großen Grundstück geplant. Mit dem Neubau soll ein offener und inklusiver Ort im Stadtteil entstehen. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau einer KiTa mit ca. 80 Betreuungsplätzen und integriertem, für die Stadtteilarbeit geöffneten zentralem „Marktplatz“. Dieser zentrale Bereich soll multifunktional nutzbar ausgebildet werden. Auf der Basis einer geplanten BGF von 800 qm in Verbindung mit einem Kostenansatz von 3.281,25m2/BGF gehen wir von einem Kostenrahmen für das Projekt in Höhe von 2.625.000 € aus. Es wird ein Antrag auf Förderung durch das Bund-Länder-Programm „Kitaplatzerweiterung“ gestellt. Die Anwohner*innen des Stadtteiles sind unter anderem über die assoziierten Familienzentren im Planungsprozess zu beteiligen. Im Bereich der Haustechnik sollen alle Möglichkeiten des Neubaus zum Klimaschutz umgesetzt werden. Insbesondere soll ein intelligentes Lüftungssystem für ein angenehmes Raumklima sorgen, ein Co2e -neutrales Heizsystem eingebaut und eine Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung genutzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-07.
Auftragsbekanntmachung (2022-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: KSW03/2022
Kurze Beschreibung:
In Berlin Spandau, Bezirksregion Staaken /Heerstraße Nord ist der Neubau einer KiTa auf einem rund 2.742 qm großen Grundstück geplant. Mit dem Neubau soll ein offener und inklusiver Ort im Stadtteil entstehen. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau einer KiTa mit ca. 80 Betreuungsplätzen und integriertem, für die Stadtteilarbeit geöffneten zentralem „Marktplatz“. Dieser zentrale Bereich soll multifunktional nutzbar ausgebildet werden.
Auf der Basis einer geplanten BGF von 800 qm in Verbindung mit einem Kostenansatz von 3.281,25m2/BGF gehen wir von einem Kostenrahmen für das Projekt in Höhe von 2.625.000 € aus. Es wird ein Antrag auf Förderung durch das Bund-Länder-Programm „Kitaplatzerweiterung“ gestellt. Die Anwohner*innen des Stadtteiles sind unter anderem über die assoziierten Familienzentren im Planungsprozess zu beteiligen.
Im Bereich der Haustechnik sollen alle Möglichkeiten des Neubaus zum Klimaschutz umgesetzt werden. Insbesondere soll ein intelligentes Lüftungssystem für ein angenehmes Raumklima sorgen, ein Co2e -neutrales Heizsystem eingebaut und eine Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung genutzt werden.
In Berlin Spandau, Bezirksregion Staaken /Heerstraße Nord ist der Neubau einer KiTa auf einem rund 2.742 qm großen Grundstück geplant. Mit dem Neubau soll ein offener und inklusiver Ort im Stadtteil entstehen. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau einer KiTa mit ca. 80 Betreuungsplätzen und integriertem, für die Stadtteilarbeit geöffneten zentralem „Marktplatz“. Dieser zentrale Bereich soll multifunktional nutzbar ausgebildet werden.
Auf der Basis einer geplanten BGF von 800 qm in Verbindung mit einem Kostenansatz von 3.281,25m2/BGF gehen wir von einem Kostenrahmen für das Projekt in Höhe von 2.625.000 € aus. Es wird ein Antrag auf Förderung durch das Bund-Länder-Programm „Kitaplatzerweiterung“ gestellt. Die Anwohner*innen des Stadtteiles sind unter anderem über die assoziierten Familienzentren im Planungsprozess zu beteiligen.
Im Bereich der Haustechnik sollen alle Möglichkeiten des Neubaus zum Klimaschutz umgesetzt werden. Insbesondere soll ein intelligentes Lüftungssystem für ein angenehmes Raumklima sorgen, ein Co2e -neutrales Heizsystem eingebaut und eine Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung genutzt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-02-07 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-11 📅
Datum des Beginns: 2022-03-31 📅
Datum des Endes: 2024-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 030-075790
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Vertragsbasis werden die ABAU und die LHO Berlin sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Berlin Spandau, Bezirksregion Staaken /Heerstraße Nord ist der Neubau einer KiTa auf einem rund 2.742 qm großen Grundstück geplant. Mit dem Neubau soll ein offener und inklusiver Ort im Stadtteil entstehen. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau einer KiTa mit ca. 80 Betreuungsplätzen und integriertem, für die Stadtteilarbeit geöffneten zentralem „Marktplatz“. Dieser zentrale Bereich soll multifunktional nutzbar ausgebildet werden.
In Berlin Spandau, Bezirksregion Staaken /Heerstraße Nord ist der Neubau einer KiTa auf einem rund 2.742 qm großen Grundstück geplant. Mit dem Neubau soll ein offener und inklusiver Ort im Stadtteil entstehen. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau einer KiTa mit ca. 80 Betreuungsplätzen und integriertem, für die Stadtteilarbeit geöffneten zentralem „Marktplatz“. Dieser zentrale Bereich soll multifunktional nutzbar ausgebildet werden.
Auf der Basis einer geplanten BGF von 800 qm in Verbindung mit einem Kostenansatz von 3.281,25m2/BGF gehen wir von einem Kostenrahmen für das Projekt in Höhe von 2.625.000 € aus. Es wird ein Antrag auf Förderung durch das Bund-Länder-Programm „Kitaplatzerweiterung“ gestellt. Die Anwohner*innen des Stadtteiles sind unter anderem über die assoziierten Familienzentren im Planungsprozess zu beteiligen.
Auf der Basis einer geplanten BGF von 800 qm in Verbindung mit einem Kostenansatz von 3.281,25m2/BGF gehen wir von einem Kostenrahmen für das Projekt in Höhe von 2.625.000 € aus. Es wird ein Antrag auf Förderung durch das Bund-Länder-Programm „Kitaplatzerweiterung“ gestellt. Die Anwohner*innen des Stadtteiles sind unter anderem über die assoziierten Familienzentren im Planungsprozess zu beteiligen.
Im Bereich der Haustechnik sollen alle Möglichkeiten des Neubaus zum Klimaschutz umgesetzt werden. Insbesondere soll ein intelligentes Lüftungssystem für ein angenehmes Raumklima sorgen, ein Co2e -neutrales Heizsystem eingebaut und eine Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung genutzt werden.
Im Bereich der Haustechnik sollen alle Möglichkeiten des Neubaus zum Klimaschutz umgesetzt werden. Insbesondere soll ein intelligentes Lüftungssystem für ein angenehmes Raumklima sorgen, ein Co2e -neutrales Heizsystem eingebaut und eine Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung genutzt werden.
Beauftragt werden die im Bereich technische Gebäudeausrüstung erforderlichen Ingenieurleistungen gemäß HOAI § 53 ff., Leistungsphasen 1-9, Anlagengruppen 1-8 für den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit mindestens 80 Plätzen im Semmelländer Weg 30, 13593 Berlin (Gem. Staaken, Flur 4, Flurstück 1752/41)).
Beauftragt werden die im Bereich technische Gebäudeausrüstung erforderlichen Ingenieurleistungen gemäß HOAI § 53 ff., Leistungsphasen 1-9, Anlagengruppen 1-8 für den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit mindestens 80 Plätzen im Semmelländer Weg 30, 13593 Berlin (Gem. Staaken, Flur 4, Flurstück 1752/41)).
Für das Grundstück existieren keine Vorgaben durch einen festgesetzten Bebauungsplan. Planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage bildet somit der § 34 BauGB im Zusammenhang bebauter Ortsteil). Neubauvorhaben müssen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der Umgebung einfügen.
Für das Grundstück existieren keine Vorgaben durch einen festgesetzten Bebauungsplan. Planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage bildet somit der § 34 BauGB im Zusammenhang bebauter Ortsteil). Neubauvorhaben müssen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der Umgebung einfügen.
Nach einer ersten Einschätzung kann von folgenden Eckdaten bezüglich der baulichen Ausgestaltung ausgegangen werden:
- 2 Vollgeschosse
- 2 Baukörper mit jeweils 200 qm Grundfläche
- d.h. insgesamt 400 qm Grundfläche, ca. 800 qm Geschossfläche plus eventuelle Aufenthaltsräume im Dach
Der Bauherr legt Wert auf eine Verbindung zwischen den Baukörpern durch einen zentralen Eingangsbereich.
Im Jahr 2021 wurde der Gemeinwesenverein Heerstraße Nord e.V. im Rahmen eines zweistufigen Auswahlverfahrens des Bezirkes Spandau als zukünftiger Träger einer dort vorgesehenen Kindertagesstätte verbunden mit einem privilegierten Erbbaurecht an dem o.g. Flurstück vorgesehen.
Im Jahr 2021 wurde der Gemeinwesenverein Heerstraße Nord e.V. im Rahmen eines zweistufigen Auswahlverfahrens des Bezirkes Spandau als zukünftiger Träger einer dort vorgesehenen Kindertagesstätte verbunden mit einem privilegierten Erbbaurecht an dem o.g. Flurstück vorgesehen.
Das pädagogische Konzept der zukünftigen Kindertageseinrichtungen basiert auf der Reggio-Pädagogik. Nach dem Reggio Ansatz wird die frühkindliche Bildung wird als gesellschaftliche und gemeinschaftliche Aufgabe betrachtet. In diesem Sinne wird die KiTa als ein weiterer Baustein der Gemeinwesenarbeit im Stadtteil begriffen und soll baulich die Möglichkeit der Vernetzung mit anderen Initiativen und Aktionen ermöglichen. Insbesondere der Eingangsbereich ist als Ort der Begegnung auszugestalten, der auch ohne die sonstigen pädagogischen Flächen funktioniert. Die Verteiler- und Spülküche ebenso wie ein Gäste-WC sollen für stadtteilbezogene Veranstaltungen separat vom regulären KiTa-Betrieb zu nutzen und vom Außenbereich zu erreichen sein.
Das pädagogische Konzept der zukünftigen Kindertageseinrichtungen basiert auf der Reggio-Pädagogik. Nach dem Reggio Ansatz wird die frühkindliche Bildung wird als gesellschaftliche und gemeinschaftliche Aufgabe betrachtet. In diesem Sinne wird die KiTa als ein weiterer Baustein der Gemeinwesenarbeit im Stadtteil begriffen und soll baulich die Möglichkeit der Vernetzung mit anderen Initiativen und Aktionen ermöglichen. Insbesondere der Eingangsbereich ist als Ort der Begegnung auszugestalten, der auch ohne die sonstigen pädagogischen Flächen funktioniert. Die Verteiler- und Spülküche ebenso wie ein Gäste-WC sollen für stadtteilbezogene Veranstaltungen separat vom regulären KiTa-Betrieb zu nutzen und vom Außenbereich zu erreichen sein.
Die Essensversorgung erfolgt extern über einen Cateringbetrieb. Die Essensverteilung erfolgt über die Verteiler- und Spülküche sowie Teeküchen, die mit zusätzlichen Stellflächen für die Essensverteilung zu versehen sind.
Von wesentlicher Bedeutung für den Neubau ist eine hohe Wirtschaftlichkeit im Lebenszyklus und die Berücksichtigung der Belange Nachhaltigkeit und Ökologie. Alle haustechnischen Planungen haben sich in ein ökologisches Gesamtkonzept einzufügen. Zum effizienten Einsatz von Energie und zur Minimierung der Schadstoffbelastung der Umwelt ist das Bauvorhaben in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem verantwortlichen Architekturbüro so zu planen, dass auf Dauer ein geringer Energiebedarf entsteht, der durch erneuerbare Energien zu decken ist.
Von wesentlicher Bedeutung für den Neubau ist eine hohe Wirtschaftlichkeit im Lebenszyklus und die Berücksichtigung der Belange Nachhaltigkeit und Ökologie. Alle haustechnischen Planungen haben sich in ein ökologisches Gesamtkonzept einzufügen. Zum effizienten Einsatz von Energie und zur Minimierung der Schadstoffbelastung der Umwelt ist das Bauvorhaben in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem verantwortlichen Architekturbüro so zu planen, dass auf Dauer ein geringer Energiebedarf entsteht, der durch erneuerbare Energien zu decken ist.
Die Berücksichtigung innovativer ökologischer Anforderungen soll sich auf den gesamten Bereich der technischen Gebäudeausrüstung beziehen und auch Vorschläge zur Wasserhaltung (z.B. Verwendung wassersparender Installationen, Sammlung und Nutzung von Regenwasser, Regenwasserversickerung usw.), Raumkühlung, Be- und Entlüftung u. dgl. beinhalten.
Die Berücksichtigung innovativer ökologischer Anforderungen soll sich auf den gesamten Bereich der technischen Gebäudeausrüstung beziehen und auch Vorschläge zur Wasserhaltung (z.B. Verwendung wassersparender Installationen, Sammlung und Nutzung von Regenwasser, Regenwasserversickerung usw.), Raumkühlung, Be- und Entlüftung u. dgl. beinhalten.
Vom Bieter werden daher weitreichende Kompetenzen in den Bereichen Ökologie, erneuerbare Energien, Energiemanagement und Wirtschaftlichkeit und Erfahrungen mit einem ganzheitlichen und integralen Planungsprozess erwartet.
Die Finanzierung des Gesamtvorhabens wird insbesondere über Fördermittel gesichert. Dazu ist bis zum 31.05.2022 ein qualifizierter, baufachlich zu beurteilender Fördermittelantrag an das Förderprogramm „Auf die Plätze, Kita, los!“ bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einzureichen.
Die Finanzierung des Gesamtvorhabens wird insbesondere über Fördermittel gesichert. Dazu ist bis zum 31.05.2022 ein qualifizierter, baufachlich zu beurteilender Fördermittelantrag an das Förderprogramm „Auf die Plätze, Kita, los!“ bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einzureichen.
Die Verwendung der Formulare der Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Wohnen aus der ABAU sind im Planungsprozess verbindlich. Es wird ein planungs- bzw. baubegleitender Ausschuss eingerichtet. Diesem gehören u.a. die Fördermittelgeber, der Bauherr, weitere Fachplaner*innen und ggfs. ein Projektsteuerer an. Das ökologische Gesamtkonzept ist dem planungsbegleitenden Ausschuss jeweils nach Abschluss der Vorplanung und der Entwurfsplanung vorzustellen.
Die Verwendung der Formulare der Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Wohnen aus der ABAU sind im Planungsprozess verbindlich. Es wird ein planungs- bzw. baubegleitender Ausschuss eingerichtet. Diesem gehören u.a. die Fördermittelgeber, der Bauherr, weitere Fachplaner*innen und ggfs. ein Projektsteuerer an. Das ökologische Gesamtkonzept ist dem planungsbegleitenden Ausschuss jeweils nach Abschluss der Vorplanung und der Entwurfsplanung vorzustellen.
Die Beauftragung soll nach Freigabe der Fördermittel stufenweise erfolgen:
Stufe 1: Erbringung aller Planungsleistungen bis zur Fertigstellung der Vorplanungsunterlagen. Dies entspricht den Leistungsphasen 1- 2 der HOAI und ist bis zum 31.05.2022 fertigzustellen.
Stufe 2: Erbringung aller Planungsleistungen bis zur Fertigstellung der Bauplanunterlagen. Dies entspricht den Leistungsphasen 3- 4 der HOAI.
Stufe 3: Erbringung aller Planungsleistungen bis zur Einreichung des Bauantrages, Erstellung der Ausführungsplanung, Kostenberechnung und Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung, Auswertung der Angebote und Teilnahme an den Vergabeverhandlungen. Dies entspricht den Leistungsphasen 5 -7 der HOAI.
Stufe 3: Erbringung aller Planungsleistungen bis zur Einreichung des Bauantrages, Erstellung der Ausführungsplanung, Kostenberechnung und Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung, Auswertung der Angebote und Teilnahme an den Vergabeverhandlungen. Dies entspricht den Leistungsphasen 5 -7 der HOAI.
Stufe 4: Bauleitung, Dokumentation und Objektüberwachung. Dies entspricht der Leistungsphase 8 der HOAI.
Stufe 5: Objektbetreuung (Lph 9 nach HOAI)
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 411. H F aus der ABAU – Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins.
Eine projektbezogene Verlängerung ist möglich, wenn das Projekt nicht bis Oktober 2024 fertiggestellt werden kann.
Beschreibung der Optionen:
Die Ingenieurleistungen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen eins bis zwei der HOAI. Je nach Fördermittelfreigabe erfolgen im Anschluss die Beauftragungen weiterer Stufen. (s.a. II.2.4)
Die Ingenieurleistungen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen eins bis zwei der HOAI. Je nach Fördermittelfreigabe erfolgen im Anschluss die Beauftragungen weiterer Stufen. (s.a. II.2.4)
Voraussetzung für die Beauftragung der Stufen 2 und 3 ist der Abschluss einer Vereinbarung über die Baukostenobergrenze als Beschaffenheit. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer über die Stufe 1 hinausgehender Leistungsstufen besteht nicht.
Voraussetzung für die Beauftragung der Stufen 2 und 3 ist der Abschluss einer Vereinbarung über die Baukostenobergrenze als Beschaffenheit. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer über die Stufe 1 hinausgehender Leistungsstufen besteht nicht.
Zusätzliche Informationen: Vertragsbasis werden die ABAU und die LHO Berlin sein.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Teilnehmerantrag ist vollständig auszufüllen.
Die Eigenerklärung zur Eignung Teilnahmewettbewerb/ Einheitliche europäische Eigenerklärung EEE (https://eee.evergabe-online.de) oder das Formular IV 124 EU F aus der ABAU des Berliner Senates (s. Vergabeunterlagen oder https://senstadtfms.stadt-berlin.de/eabau/) und der Bewerberbogen ist von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen auszufüllen.
Die Eigenerklärung zur Eignung Teilnahmewettbewerb/ Einheitliche europäische Eigenerklärung EEE (https://eee.evergabe-online.de) oder das Formular IV 124 EU F aus der ABAU des Berliner Senates (s. Vergabeunterlagen oder https://senstadtfms.stadt-berlin.de/eabau/) und der Bewerberbogen ist von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen auszufüllen.
Außerdem ist dem Teilnahmeantrag eine Präsentation der Referenzen (vgl. Themen gemäß Punkt III.1.3.) beizufügen. Die aufgerufenen Themen A, B und C dienen der Vergleichbarkeit und zur Herstellung eines Bezuges zur ausgeschriebenen Planungsleistung.
Die Unterlagen müssen elektronisch übermittelt werden. Das nicht vollständige Ausfüllen der Unterlagen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. Auf eine Nachforderung von fehlenden Angaben bezüglich der Ausschlusskriterien wird aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung verzichtet.
Die Unterlagen müssen elektronisch übermittelt werden. Das nicht vollständige Ausfüllen der Unterlagen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. Auf eine Nachforderung von fehlenden Angaben bezüglich der Ausschlusskriterien wird aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung verzichtet.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht allein ausführen kann, d.h. eine Bewerber*innen- / Bieter*innengemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die angeforderten Erklärungen und Nachweise mehrfach auszufüllen.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht allein ausführen kann, d.h. eine Bewerber*innen- / Bieter*innengemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die angeforderten Erklärungen und Nachweise mehrfach auszufüllen.
Bewerber*innen-/Bieter*innengemeinschaften:
Bewerber*innengemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte*n Vertreter*in für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen.
Nachunternehmer*innen:
Bei Nachunternehmer*innen mit Eignungsleihe ist pro Unternehmen eine separate Erklärung abzugeben sowie ein Teilnehmer*innenantrag einzureichen.
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, muss für die Unterauftragsnehmer kein separates Formular beigefügt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der/die Bewerber*in muss in seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen: (Angaben auf der EEE (bzw. Formular IV 124 EU F) und dem Bewerberbogen entsprechen einem Nachweis.)
1. Nachweis oder Bestätigungsschreiben einer Berufshaftpflicht, dass diese im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung über mindestens 1,5 Mio € für Personenschäden und 1,0 Mio € für sonstige Schäden, abzuschließen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. Erwartet wird ein durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 90.000 € (netto).
3. Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. Erwartet wird ein jährlicher Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren von durchschnittlich 50.000 € (netto).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. Erwartet wird ein jährlicher Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren von durchschnittlich 50.000 € (netto).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber muss in seinem Teilnahmeantrag zu Punkt 1. folgende Anforderungen nachweisen: Drei Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276:
Der Bewerber muss in seinem Teilnahmeantrag zu Punkt 1. folgende Anforderungen nachweisen: Drei Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276:
Referenzobjekt A – Thema: Ökologie und Nachhaltigkeit (Gebäude in kühlgemäßigter Klimazone)
Leistungen technische Gebäudeausrüstung
Referenzobjekt B – Thema: vergleichbare Baukosten und Anlagengruppen
Leistungen technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1 – 8, Leistungsphasen 1-8 HOAI für die technische Sanierung/Modernisierung und/ oder einen Neubau.
Referenzobjekt C – Thema: soziale Infrastruktureinrichtung
Die Bewertung eines Referenzobjektes erfolgt nur, wenn
a. die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sind
b. die Referenz vom sich bewerbenden Büro (oder dem Rechtsnachfolger) selbst erbracht wurde
c. die Leistung vollständig fertiggestellt ist. Als fertiggestellt gilt, wenn bei der Sanierung/Modernisierung/Neubau die beauftragten Gewerke abgeschlossen, in Betrieb und abgenommen sind.
Die Referenzen sind mit der Bewerbung einzureichen.
Alle aufgeführten Referenzobjekte müssen in den letzten 10 Jahren baulich fertiggestellt sein. Es soll jeweils ein entsprechendes Referenzschreiben des/der Auftraggeber*in, aus dem die geforderten Angaben hervorgehen, vorgelegt werden. Das Referenzschreiben soll außerdem die Einhaltung der Termin-, Qualitäts- und Kostenziele bestätigen.
Alle aufgeführten Referenzobjekte müssen in den letzten 10 Jahren baulich fertiggestellt sein. Es soll jeweils ein entsprechendes Referenzschreiben des/der Auftraggeber*in, aus dem die geforderten Angaben hervorgehen, vorgelegt werden. Das Referenzschreiben soll außerdem die Einhaltung der Termin-, Qualitäts- und Kostenziele bestätigen.
Sofern kein Referenzschreiben vorgelegt werden kann, ist der/die jeweilige Ansprechpartner*in mit Telefonnummer des betreffenden Objektes zu benennen.
Darüber hinaus sind die Berufserfahrung des/der Projektleiter*in und des/der stellvertretenden Projektleiter*in jeweils in Jahren und vergleichbaren Positionen nachzuweisen. Projektleitung und Stellvertretung haben an der Realisierung eines vergleichbaren Referenzobjektes mit Baukosten von mind. 250.000 € in der KG 400 und einer konsequent nachhaltigen Ausrichtung mitgearbeitet. Der/die Projektleiter*in hat ein solches Bauprojekt geleitet.
Darüber hinaus sind die Berufserfahrung des/der Projektleiter*in und des/der stellvertretenden Projektleiter*in jeweils in Jahren und vergleichbaren Positionen nachzuweisen. Projektleitung und Stellvertretung haben an der Realisierung eines vergleichbaren Referenzobjektes mit Baukosten von mind. 250.000 € in der KG 400 und einer konsequent nachhaltigen Ausrichtung mitgearbeitet. Der/die Projektleiter*in hat ein solches Bauprojekt geleitet.
Außerdem sind vom Bieterbüro folgende Angaben zum Projektteam zu machen: Es sind mindestens 2 Fachingenieure nachzuweisen. Die Fachingenieure verfügen über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung, die eine Qualifikation für die Planung der technischen Gebäudeausrüstung eines komplexen Gebäudes mit mehreren Nutzungseinheiten herstellt. Sie haben mindestens 5 Jahre Berufserfahrung. Darüber hinaus ist mindestens ein*e weiterer*e technischer Mitarbeiter*in im Büro mit einer mindestens zweijährigen Betriebszugehörigkeit nachzuweisen.
Außerdem sind vom Bieterbüro folgende Angaben zum Projektteam zu machen: Es sind mindestens 2 Fachingenieure nachzuweisen. Die Fachingenieure verfügen über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung, die eine Qualifikation für die Planung der technischen Gebäudeausrüstung eines komplexen Gebäudes mit mehreren Nutzungseinheiten herstellt. Sie haben mindestens 5 Jahre Berufserfahrung. Darüber hinaus ist mindestens ein*e weiterer*e technischer Mitarbeiter*in im Büro mit einer mindestens zweijährigen Betriebszugehörigkeit nachzuweisen.
Die Berufserfahrung des/der Projektleiters/Projektleiterin und des/der Stellvertreters/Stellvertreterin und die Zugehörigkeit zum Büro des/der Bieter*in ist jeweils in Jahren und vergleichbaren Positionen nachzuweisen. Des Weiteren kann die Eignung des Projektleiters/der Projektleiter*in und des/der Stellvertreters/Stellvertreterin zusätzlich durch Nachweise relevanter Weiterbildungsmaßnahmen ergänzt werden.
Die Berufserfahrung des/der Projektleiters/Projektleiterin und des/der Stellvertreters/Stellvertreterin und die Zugehörigkeit zum Büro des/der Bieter*in ist jeweils in Jahren und vergleichbaren Positionen nachzuweisen. Des Weiteren kann die Eignung des Projektleiters/der Projektleiter*in und des/der Stellvertreters/Stellvertreterin zusätzlich durch Nachweise relevanter Weiterbildungsmaßnahmen ergänzt werden.
Die benannten Mitarbeiter stehen während der Bauphase für eine kurzfristige Präsenz auf der Baustelle zur Verfügung.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
- Versicherungsnachweis/Erklärung des Versicherungsgebers
- Die o.g. Referenzschreiben bzw. ersatzweise die jeweiligen Ansprechpartner*innen für die Referenzen
- Kopie der Berufszulassung von Projektleitung und Stellvertretung (und aller weiteren im Bewerberbogen benannten Bearbeiter*innen)
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen. Für den Teilnahmeantrag reichen die Eintragungen und im Bewerberbogen als Nachweis aus. (Sollte keine entsprechende Zeile im Bewerberbogen vorhanden sein, bitte unten ergänzen.)
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen. Für den Teilnahmeantrag reichen die Eintragungen und im Bewerberbogen als Nachweis aus. (Sollte keine entsprechende Zeile im Bewerberbogen vorhanden sein, bitte unten ergänzen.)
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen auf Anforderunge innerhalb der genannten Frist führt zum Ausschluss.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Beauftragung ist gem. § 75 VgV den Berufsstand der Architekten und Ingenieure vorbehalten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Grundlage der Beauftragung der Leistungen ist die Verwaltungsvorschrift „Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABAU“ der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB/BVB abrufbar unter: https://senstadtfms.stadt-berlin.de/eabau/
Grundlage der Beauftragung der Leistungen ist die Verwaltungsvorschrift „Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABAU“ der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB/BVB abrufbar unter: https://senstadtfms.stadt-berlin.de/eabau/
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen einzureichen:
- ABAU IV 4020 F Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt
- ABAU IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung
- ABAU IV 4023 F Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen
- ABAU IV 4024 F Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen
- ABAU IV 404 F Besondere Vertragsbedingungen zur Beachtung von Umweltschutz in der Planung
- ABAU IV 128 F Erklärung der Bewerbergemeinschaft
- ABAU IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen
- ABAU IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz
- ABAU IV 125 F Unteraufträge, Eignungsleihe
(Auflistung nicht abschließend)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Geprüft werden nur vollständige, elektronisch übersandte Unterlagen.
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Teilnehmerantrag ist vollständig auszufüllen.
Die Eigenerklärung zur Eignung Teilnahmewettbewerb/ Einheitliche europäische Eigenerklärung EEE (https://eee.evergabe-online.de) oder das Formular IV 124 EU F aus der ABAU des Berliner Senates (s. Vergabeunterlagen oder https://senstadtfms.stadt-berlin.de/eabau/) ist von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen auszufüllen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Eigenerklärung zur Eignung Teilnahmewettbewerb/ Einheitliche europäische Eigenerklärung EEE (https://eee.evergabe-online.de) oder das Formular IV 124 EU F aus der ABAU des Berliner Senates (s. Vergabeunterlagen oder https://senstadtfms.stadt-berlin.de/eabau/) ist von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen auszufüllen.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen die unter Punkt II.2.5. (Zuschlagskriterien) aufgeführten Referenzen als Präsentationsfolien oder als pdf-Dokument vorliegen.
Die entsprechenden Nachweise der Eignung sind nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Erst mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes werden die Unterlagen vom Auftraggeber angefordert. (s.a. III.1.3.).
Das nicht vollständige Ausfüllen der Unterlagen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. Auf eine Nachforderung von fehlenden Angaben bezüglich der Ausschlusskriterien wird aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung verzichtet.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht allein ausführen kann, d.h. eine Bewerber:innen- / Bieter:innengemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die angeforderten Erklärungen und Nachweise mehrfach auszufüllen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht allein ausführen kann, d.h. eine Bewerber:innen- / Bieter:innengemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die angeforderten Erklärungen und Nachweise mehrfach auszufüllen.
Bewerber:innen-/Bieter:innengemeinschaften:
Bewerber:innengemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte:n Vertreter:in für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen.
Nachunternehmer:innen:
Bei Nachunternehmer:innen mit Eignungsleihe ist pro Unternehmen eine separate Erklärung abzugeben sowie ein Teilnahmeantrag einzureichen.
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, muss für die Unterauftragsnehmer kein separates Formular beigefügt werden.
Erfüllen mehrere Bewerber:innen gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiven Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerber:innen durch Los getroffen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-03-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-24 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen anhand von drei Referenzprojekten: a. Thema: Ökologie und Nachhaltigkeit, b. Thema: vergleichbare Baukosten und Anlagengruppen, c. soziale Infrastruktureinrichtung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektumsetzung/projektbezogene Aussagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10%
Preis (Gewichtung): 30%
- Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach VgV. (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
- Es werden Bewerbungsformulare durch den Auftraggeber ausgegeben. Diese sind über die Vergabeplattform (https://evergabe.de/unterlagen oder über das Dokumentencenter des Berliner Senats (ABAU) erhältlich.
- Teilnahmeanträge sind zwingend unter der Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen.
- Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
- Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
- Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
- Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge bei der Auftraggeberin eingehen. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3)Nr 1. VgV endet am 02.03.2022.
- Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge bei der Auftraggeberin eingehen. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3)Nr 1. VgV endet am 02.03.2022.
- Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezgl. Anfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 i.V.m. § 6 (3) bis (6) des Berliner Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 i.V.m. § 6 (3) bis (6) des Berliner Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
- Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigen Vertreter. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben, wonach sie im Auftragsfall einer Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen.
- Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigen Vertreter. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben, wonach sie im Auftragsfall einer Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen.
- Mit der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären sich die Bieter damit einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene Daten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden können. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet.
- Mit der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären sich die Bieter damit einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene Daten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden können. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB des Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB des Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 030-075790 (2022-02-07)