Ausschreibung / marktorientierte Beschaffung elektrischer Energie des RheinHunsrück Wasser Zweckverband für den Lieferzeitraum 2023 bis 2026

RheinHunsrück Wasser Zweckverband

Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie für SLP und RLM-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt der RheinHunsrück Wasser Zweckverband (Auftraggeber) für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 einen neuen Stromliefervertrag. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-02-28 Auftragsbekanntmachung
2022-04-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-02-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: 109949
Kurze Beschreibung:
Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie für SLP und RLM-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt der RheinHunsrück Wasser Zweckverband (Auftraggeber) für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 einen neuen Stromliefervertrag. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Hunsrück-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: RheinHunsrück Wasser Zweckverband
Postanschrift: Gallscheider Straße 1
Postleitzahl: 56281
Postort: Dörth
Kontakt
Internetadresse: http://www.rheinhunsrueck-wasser.de 🌏
E-Mail: i.redwanz@rhwasser.de 📧
Telefon: +49 674712632 📞
Fax: +49 674712699 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2535020/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-28 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-04 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 045-113966
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgemessen (RLM): Lieferstellen: 4, Verbrauch 11.022.910 kWh/Jahr. Nicht Leistungsgemessen (SLP): Lieferstellen: 79, Verbrauch: 281.878 kWh/Jahr. Das Los umfasst somit insgesamt 83 Lieferstellen mit ca. 11,3 GWh Strom pro Jahr.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann maximal zweimal um 12 weitere Monate verlängert werden.
Verlängerungsoption 1: 01.01.2025 bis 31.12.2025,
Verlängerungsoption 2: 01.01.2026 bis 31.12.2026
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dörth, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
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— § 129 des Strafgesetzbuchs StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
— § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, — § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
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— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
B) Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
C) Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass:
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmender beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, — weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
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— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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D) Erklärung zu den Ausschlussgründen Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert als Bestandteil des
Angebots ausgefüllt einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters:
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für sonstige Schäden;
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
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Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird.
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Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeitaufrechterhalten werden.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Der Nachweis über die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer gesondert auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018).
Mindeststandards:
Jeder Bieter muss mindestens 3 geeignete Referenzen einreichen.
Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem Zeitraum seit dem 1.1.2019 bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote mindestens 12 Monate Leistungserbringung aufweisen und deren Auftragsgegenstand die Versorgung mit Erdgas, elektrischer Energie war bzw. ist.
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Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder welchem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge (Energielieferung) in Form einer Liste der in dem Zeitraum (seit dem 1.1.2019) erbrachten wesentlichen Lieferleistungen. In der Liste sind folgende Angaben zu machen:
— Projektbezeichnung,
— Name des Referenznehmers,
— Erbringungszeitpunkt,
— öffentlicher oder privater Empfänger und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer);

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Struthweg 26, 34260 Kaufungen
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband
Kontakt
Kontaktperson: I. Redwanz
Internetadresse: www.rheinhunsrueck-wasser.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2535020/zustellweg-auswaehlen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: first energy GmbH
Postanschrift: Struthweg 26
Postort: Kaufungen
Postleitzahl: 34260
Kontaktperson: Stefanie Seidemann
Telefon: +49 56059392826 📞
E-Mail: seidemann@first-energy.net 📧
Fax: +49 56059392890 📠
Land: Kassel, Landkreis 🏙️
Internetadresse: www.first-energy.net 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: www.mwvlw.rlp.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 045-113966 (2022-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie für SLP und RLM-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt der RheinHunsrück Wasser Zweckverband (Auftraggeber) für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 einen neuen Stromliefervertrag. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 74712699 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-04-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 081-218040
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 045-113966
ABl. S-Ausgabe: 81

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie für SLP und RLM-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt der
RheinHunsrück Wasser Zweckverband (Auftraggeber) für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 einen neuen Stromliefervertrag. Gegenstand der
Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie.
Beschreibung der Beschaffung: Leistungsgemessen (RLM): Lieferstellen: 4, Verbrauch 11.022.910 kWh/Jahr. Nicht Leistungsgemessen (SLP):
Lieferstellen: 79, Verbrauch: 281.878 kWh/Jahr. Das Los umfasst somit insgesamt 83 Lieferstellen mit ca. 11,3 GWh Strom pro Jahr.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-13 📅
Name: enercity AG
Postanschrift: Ihmeplatz 2
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5114302266 📞
E-Mail: christian.loehmann@enercity.de 📧
Land: Region Hannover 🏙️
Internetadresse: www.enercity.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2022/S 081-218040 (2022-04-21)