Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Konzession für das stationäre Carsharing-Angebot im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Das stationäre Carsharing-Angebot soll die Abdeckung von Mobilitätsbedürfnissen, die der ÖPNV nicht erfüllen kann, abdecken. Durch die Integration des Carsharing in den ÖPNV soll die Attraktivität und Nutzung des ÖPNV einerseits gesteigert werden und die Abhängigkeit von einem eigenen Pkw andererseits geschwächt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausschreibung MOBIcar - Konzessionsvergabe Carsharing in Dresden
DVB_2022_02_001”
Produkte/Dienstleistungen: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Konzession für das stationäre Carsharing-Angebot im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Das...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Konzession für das stationäre Carsharing-Angebot im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Das stationäre Carsharing-Angebot soll die Abdeckung von Mobilitätsbedürfnissen, die der ÖPNV nicht erfüllen kann, abdecken. Durch die Integration des Carsharing in den ÖPNV soll die Attraktivität und Nutzung des ÖPNV einerseits gesteigert werden und die Abhängigkeit von einem eigenen Pkw andererseits geschwächt werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste📦
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresdner Verkehrsbetriebe AG Trachenberger Str. 40 01129 Dresden
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Konzession für das stationäre Carsharing-Angebot im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Im Rahmen des...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Konzession für das stationäre Carsharing-Angebot im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Im Rahmen des Verfahrens werden, insbesondere in der Leistungsbeschreibung, die Anforderungen für einen stationären Carsharing-Betrieb an den MOBIpunkten in Dresden definiert. Über den reinen Betrieb der Stellplätze hinausgehend sind die Integration in die Mobilitätsplattform der DVB, eine abgestimmte Fahrzeuggestaltung, Tarife und Marketing Inhalt der Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Produkt- & Konzeptbewertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2030-07-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags können den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb entnommen werden.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-02-07
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-01-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-31 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CRKNJ
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 006-011851 (2022-01-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-14) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 006-011851
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CRJKM
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vergabenachprüfung und Rügepflicht gem. § 160 GWB:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vergabenachprüfung und Rügepflicht gem. § 160 GWB:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 035-090392 (2022-02-14)