Folgende Server sind zu liefern. 16 x HPE-Server zzgl. Service und Support (CarePacks). Weitere Details sind dem beigefügten Preisblatt (vgl. Anlage C01) zu entnehmen. Alle Komponenten müssen: a. bei der Lieferung ausschließlich fabrikneu sein (d.h. nicht älter als 3 Monate), b. der aktuellen Hardware-Version entsprechen und als Originalware in Originalverpackung geliefert werden. c. Von ausgewiesenen, zertifizierten HPE-Distributoren angeboten werden. Eine Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich in der Leistungsbeschreibung sowie in dem Vertragsentwurf (siehe Anhänge).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Server
Referenznummer: DFG_2022_Z-INF_EU4
Kurze Beschreibung:
Folgende Server sind zu liefern.
16 x HPE-Server zzgl. Service und Support (CarePacks).
Weitere Details sind dem beigefügten Preisblatt (vgl. Anlage C01) zu entnehmen.
Alle Komponenten müssen:
a. bei der Lieferung ausschließlich fabrikneu sein (d.h. nicht älter als 3 Monate),
b. der aktuellen Hardware-Version entsprechen und als Originalware in Originalverpackung geliefert werden.
c. Von ausgewiesenen, zertifizierten HPE-Distributoren angeboten werden.
Eine Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich in der Leistungsbeschreibung sowie in dem Vertragsentwurf (siehe Anhänge).
16 x HPE-Server zzgl. Service und Support (CarePacks).
Weitere Details sind dem beigefügten Preisblatt (vgl. Anlage C01) zu entnehmen.
Alle Komponenten müssen:
a. bei der Lieferung ausschließlich fabrikneu sein (d.h. nicht älter als 3 Monate),
b. der aktuellen Hardware-Version entsprechen und als Originalware in Originalverpackung geliefert werden.
c. Von ausgewiesenen, zertifizierten HPE-Distributoren angeboten werden.
Eine Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich in der Leistungsbeschreibung sowie in dem Vertragsentwurf (siehe Anhänge).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Server📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
16 x HPE-Server zzgl. Service und Support (CarePacks).
Weitere Details sind dem beigefügten Preisblatt (vgl. Anlage C01) zu entnehmen.
Alle Komponenten müssen:
a. bei der Lieferung ausschließlich fabrikneu sein (d.h. nicht älter als 3 Monate),
b. der aktuellen Hardware-Version entsprechen und als Originalware in Originalverpackung geliefert werden.
c. Von ausgewiesenen, zertifizierten HPE-Distributoren angeboten werden.
Eine Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich in der Leistungsbeschreibung sowie in dem Vertragsentwurf (siehe Anhänge).
Dauer: 1 Tage
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung Nichtvorliegen der Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
3. Vorlage eines Nachweises über die Eigenschaft als ausgewiesener und zertifizierter HPE-Distributor
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Quelle: OJS 2022/S 164-463674 (2022-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 300 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge