Zusätzliche Informationen
Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:
I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.
II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular samt Preisblatt.
III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzeptes in Form eines Konzepts zur Umsetzung der Leistungen aus dem Leistungsverzeichnis bewertet.
Der Bieter muss im Rahmen seiner konzeptionellen Darstellung berücksichtigen, dass das mit dem Angebot einzureichende Konzept auf die konkret ausgeschriebene Leistung abgestellt. Die konzeptionellen Ausführungen sollen 10 DIN-A4 Seiten nicht überschreiten.
- Konzept zur Umsetzung der Leistungen aus dem Leistungsverzeichnis
Der Bieter soll im Rahmen seines Konzepts darstellen, welche wesentlichen Leistungsinhalte er unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung identifiziert hat und wie er den fachlich spezifischen Anforderungen der Auftraggeberin, die in ihrer Leistungsbeschreibung näher definiert sind, umsetzen möchte.
Daneben erwartet die Auftraggeberin Darlegungen zur Projektorganisation. Hierzu zählen der neben dem geplanten Anlauf der Restaurierung samt Meilensteinen auch die Beschreibung, wie der Bieter gedenkt, die Leistung kurzfristig ausführen zu können. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Restaurierung bis Ende 2023 fertiggestellt werden muss.
Positiv wird bewertet, wenn der Bieter sein Vorgehen verständlich und zielorientiert dargelegt. Der Auftraggeberin kommt es auf eine stringente Darlegung des Projektablaufs an. Zudem wird auch positiv berücksichtigt, falls der Bieter besondere Herausforderungen bei der Sanierung identifiziert und Lösungen erörtert.
Es wird auch positiv honoriert, falls der Bieter die Arbeitsprozesse im Rahmen einer termingerechten Restaurierung genau darlegt und die Hauptaufgaben zielorientiert erläutert.
Die für das Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, den aufgezeigten Maßstab zu erfüllen:
0 Punkte erhält das Konzept, wenn Ausführungen gänzlich fehlen, die jeweiligen Ausführungen nicht vollständig, schlüssig oder wenig plausibel sind.
Geht der Bieter nur äußerst knapp auf die Herausforderungen ein; mangelt es dem Konzept an innerer Logik oder bleiben nicht unerhebliche Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit oder der Effektivität des vorgeschlagenen Weges, erhält er 3 Punkte. Jeder der genannten Mängel wiegt gleich schwer.
5 Punkte ergeben sich hingegen dann, wenn der Bieter auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar eingeht und seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen lassen.
Das Unterkriterium erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter mögliche besondere Herausforderungen verinnerlicht und konzeptionell gut bewertet hat.
Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein qualitativ besonders hochwertiges konzeptionelles Vorgehen erkennen, wird das Konzept mit 10 Punkten bewertet.
Insgesamt kann der Bieter bei der Konzeptwertung also 10 Punkte erzielen.
Die Verhandlungen sollen voraussichtlich in der KW 11/2023 stattfinden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Verhandlungen im Rahmen von Videokonferenzen durchzuführen.