Erbringung von Leistungen der schultäglichen bzw. wöchentlichen Beförderung von Kindern und Jugendlichen, teilweise mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) vom jeweiligen Wohnort/Heimeinrichtung zum Schul-/Kindertagesstätten-/Heimort bzw. vom Schul-/Kindertagesstätten-/Heimort zum Wohnort/Heimeinrichtung. Die zu befördernden Kinder und Jugendlichen wohnen im Gebiet des Landkreises Nordsachsen, Raum Leipzig, Dresden, Chemnitz und Sachsen-Anhalt. Sie besuchen Förderschulen, heilpädagogische Kindertagesstätten sowie Kinder- und Jugendheime. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt mit dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Sie endet zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2024/2025 (voraussichtlich am 14.02.2025).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-18.
Auftragsbekanntmachung (2022-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: NOS-SsV-EH-2023
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen der schultäglichen bzw. wöchentlichen Beförderung von Kindern und Jugendlichen, teilweise mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) vom jeweiligen Wohnort/Heimeinrichtung zum Schul-/Kindertagesstätten-/Heimort bzw. vom Schul-/Kindertagesstätten-/Heimort zum Wohnort/Heimeinrichtung. Die zu befördernden Kinder und Jugendlichen wohnen im Gebiet des Landkreises Nordsachsen, Raum Leipzig, Dresden, Chemnitz und Sachsen-Anhalt. Sie besuchen Förderschulen, heilpädagogische Kindertagesstätten sowie Kinder- und Jugendheime.
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt mit dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Sie endet zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2024/2025 (voraussichtlich am 14.02.2025).
Erbringung von Leistungen der schultäglichen bzw. wöchentlichen Beförderung von Kindern und Jugendlichen, teilweise mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) vom jeweiligen Wohnort/Heimeinrichtung zum Schul-/Kindertagesstätten-/Heimort bzw. vom Schul-/Kindertagesstätten-/Heimort zum Wohnort/Heimeinrichtung. Die zu befördernden Kinder und Jugendlichen wohnen im Gebiet des Landkreises Nordsachsen, Raum Leipzig, Dresden, Chemnitz und Sachsen-Anhalt. Sie besuchen Förderschulen, heilpädagogische Kindertagesstätten sowie Kinder- und Jugendheime.
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt mit dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Sie endet zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2024/2025 (voraussichtlich am 14.02.2025).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordsachsen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-10-18 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-21 📅
Datum des Beginns: 2023-02-27 📅
Datum des Endes: 2025-02-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 204-580804
ABl. S-Ausgabe: 204
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen der schultäglichen bzw. wöchentlichen Beförderung von Kindern und Jugendlichen, teilweise mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) vom jeweiligen Wohnort/Heimeinrichtung zum Schul-/Kindertagesstätten-/Heimort bzw. vom Schul-/Kindertagesstätten-/Heimort zum Wohnort/Heimeinrichtung. Die zu befördernden Kinder und Jugendlichen wohnen im Gebiet des Landkreises Nordsachsen, Raum Leipzig, Dresden, Chemnitz und Sachsen-Anhalt. Sie besuchen Förderschulen, heilpädagogische Kindertagesstätten sowie Kinder- und Jugendheime.
Erbringung von Leistungen der schultäglichen bzw. wöchentlichen Beförderung von Kindern und Jugendlichen, teilweise mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) vom jeweiligen Wohnort/Heimeinrichtung zum Schul-/Kindertagesstätten-/Heimort bzw. vom Schul-/Kindertagesstätten-/Heimort zum Wohnort/Heimeinrichtung. Die zu befördernden Kinder und Jugendlichen wohnen im Gebiet des Landkreises Nordsachsen, Raum Leipzig, Dresden, Chemnitz und Sachsen-Anhalt. Sie besuchen Förderschulen, heilpädagogische Kindertagesstätten sowie Kinder- und Jugendheime.
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt mit dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Sie endet zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2024/2025 (voraussichtlich am 14.02.2025).
Geschätzter Gesamtwert: 1 180 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 10
Bezeichnung des Loses: Heilpädagogische Kindertagesstätte Oschatz
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von einem Kindergartenkind zur/ab Heilpädagogischen Kindertagesstätte Oschatz (OZ-Kita-B).
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von einem Kindergartenkind zur/ab Heilpädagogischen Kindertagesstätte Oschatz (OZ-Kita-B).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Integrative Kindertagesstätte Torgau
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von einem Kindergartenkind zur/ab Heilpädagogischen Kindertagesstätte Torgau (TO-Kita-Elb).
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von einem Kindergartenkind zur/ab Heilpädagogischen Kindertagesstätte Torgau (TO-Kita-Elb).
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von drei Kindergartenkindern zur/ab Integrativen Kindertagesstätte Torgau (TO-Kita-Elb).
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von drei Kindergartenkindern zur/ab Integrativen Kindertagesstätte Torgau (TO-Kita-Elb).
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von einem Kindergartenkind zur/ab Integrativen Kindertagesstätte Torgau (TO-Kita-Elb).
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von einem Kindergartenkind zur/ab Integrativen Kindertagesstätte Torgau (TO-Kita-Elb).
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Wladimir-Filatow-Schule Leipzig
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von einem Schüler bzw. Schülerin zur/ab Wladimir-Filatow-Schule Leipzig (L-FS-WiFi).
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von einem Schüler bzw. Schülerin zur/ab Wladimir-Filatow-Schule Leipzig (L-FS-WiFi).
Bezeichnung des Loses: Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache Leipzig / Landesschule mit dem Förderschwerpunkt Hören Leipzig
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von drei Schülerinnen bzw. Schülern zur/ab Förderschule "Käthe-Kollwitz" Leipzig (L-FS-KäKo), eine Schülerin bzw. Schüler zur/ab Förderschule Samuel-Heinicke Leipzig (L-FS-SaHei).
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von drei Schülerinnen bzw. Schülern zur/ab Förderschule "Käthe-Kollwitz" Leipzig (L-FS-KäKo), eine Schülerin bzw. Schüler zur/ab Förderschule Samuel-Heinicke Leipzig (L-FS-SaHei).
Bezeichnung des Loses: Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache Leipzig
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von einer Schülerin bzw. Schüler zur/ab Förderschule "Käthe-Kollwitz" Leipzig (L-FS-KäKo).
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von einer Schülerin bzw. Schüler zur/ab Förderschule "Käthe-Kollwitz" Leipzig (L-FS-KäKo).
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von drei Schülerinnen bzw. Schülern zur/ab Förderschule "Käthe-Kollwitz" Leipzig (L-FS-KäKo), zwei Schülerinnen bzw. Schüler zur/ab Förderschule Samuel-Heinicke Leipzig (L-FS-SaHei).
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von drei Schülerinnen bzw. Schülern zur/ab Förderschule "Käthe-Kollwitz" Leipzig (L-FS-KäKo), zwei Schülerinnen bzw. Schüler zur/ab Förderschule Samuel-Heinicke Leipzig (L-FS-SaHei).
Bezeichnung des Loses: Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache Leipzig / Landesschule mit dem Förderschwerpunkt Hören Leipzig / Komplex-Kindertagesstätte Leipzig
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von vier Schülerinnen bzw. Schülern zur/ab Förderschule "Käthe-Kollwitz" Leipzig (L-FS-KäKo), zwei Schülerinnen bzw. Schüler zur/ab Förderschule Samuel-Heinicke Leipzig (L-FS-SaHei), ein Kindergartenkind zur/ab Komplex-Kindertagesstätte Leipzig (Kita Schatzk).
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von vier Schülerinnen bzw. Schülern zur/ab Förderschule "Käthe-Kollwitz" Leipzig (L-FS-KäKo), zwei Schülerinnen bzw. Schüler zur/ab Förderschule Samuel-Heinicke Leipzig (L-FS-SaHei), ein Kindergartenkind zur/ab Komplex-Kindertagesstätte Leipzig (Kita Schatzk).
Bezeichnung des Loses: Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache Leipzig / Landesschule mit dem Förderschwerpunkt Hören Leipzig / Robert-Blum-Schule Leipzig
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von drei Schülerinnen bzw. Schülern zur/ab Förderschule "Käthe-Kollwitz" Leipzig (L-FS-KäKo), eine Schülerin bzw. Schüler zur/ab Förderschule Samuel-Heinicke Leipzig (L-FS-SaHei), eine Schülerin bzw. Schüler zur Robert-Blum-Schule (L-Ro-Blum).
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von drei Schülerinnen bzw. Schülern zur/ab Förderschule "Käthe-Kollwitz" Leipzig (L-FS-KäKo), eine Schülerin bzw. Schüler zur/ab Förderschule Samuel-Heinicke Leipzig (L-FS-SaHei), eine Schülerin bzw. Schüler zur Robert-Blum-Schule (L-Ro-Blum).
Bezeichnung des Loses: Robert-Blum-Schule
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von einer Schülerin bzw. Schüler ab Robert-Blum-Schule (L-Ro-Blum).
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von einer Schülerin bzw. Schüler ab Robert-Blum-Schule (L-Ro-Blum).
Bezeichnung des Loses: Heilpädagogische Kindertagesstätte für Hörgeschädigte Leipzig
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von zwei Kindern zur/ab Heilpädagogischen Kindertagesstätte Leipzig (L-FS-SaHei-Kita).
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von zwei Kindern zur/ab Heilpädagogischen Kindertagesstätte Leipzig (L-FS-SaHei-Kita).
Losnummer: 15
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von drei Schülerinnen bzw. Schülern zur/ab Wladimir-Filatow-Schule (L-FS-WiFi).
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von drei Schülerinnen bzw. Schülern zur/ab Wladimir-Filatow-Schule (L-FS-WiFi).
Losnummer: 16
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von drei Schülerinnen bzw. Schülern zur/ab Förderschule "Käthe-Kollwitz" Leipzig (L-FS-KäKo).
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von drei Schülerinnen bzw. Schülern zur/ab Förderschule "Käthe-Kollwitz" Leipzig (L-FS-KäKo).
Bezeichnung des Loses: Landesschule mit dem Förderschwerpunkt Hören Leipzig
Losnummer: 17
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von sechs Schülerinnen bzw. Schülern zur/ab Förderschule Samuel-Heinicke Leipzig (L-FS-SaHei).
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von sechs Schülerinnen bzw. Schülern zur/ab Förderschule Samuel-Heinicke Leipzig (L-FS-SaHei).
Losnummer: 18
19
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von zwei Schülerinnen bzw. Schülern zur/ab Förderschule "Käthe-Kollwitz" Leipzig (L-FS-KäKo), zwei Schülerinnen bzw. Schülern zur/ab Förderschule Samuel-Heinicke Leipzig (L-FS-SaHei).
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von zwei Schülerinnen bzw. Schülern zur/ab Förderschule "Käthe-Kollwitz" Leipzig (L-FS-KäKo), zwei Schülerinnen bzw. Schülern zur/ab Förderschule Samuel-Heinicke Leipzig (L-FS-SaHei).
Bezeichnung des Loses: Albert-Schweitzer-Schule Leipzig
Losnummer: 20
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von einer Schülerin bzw. Schüler zur/ab Albert-Schweitzer-Schule Leipzig (L-FS-AS).
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von einer Schülerin bzw. Schüler zur/ab Albert-Schweitzer-Schule Leipzig (L-FS-AS).
Bezeichnung des Loses: Außenstelle Pestalozzischule Delitzsch / Hort Loberaue Delitzsch
Losnummer: 21
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von einer Schülerin bzw. Schüler ab Außenstelle Pestalozzischule Delitzsch zum Hort Loberaue Delitzsch.
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von einer Schülerin bzw. Schüler ab Außenstelle Pestalozzischule Delitzsch zum Hort Loberaue Delitzsch.
Bezeichnung des Loses: Integrative Kindertagesstätte Delitzsch
Losnummer: 22
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von vier Kindern zur/ab Integrativen Kindertagesstätte Delitzsch (DZ-HeilKita).
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von vier Kindern zur/ab Integrativen Kindertagesstätte Delitzsch (DZ-HeilKita).
Losnummer: 23
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von einem Kind zur/ab Integrativen Kindertagesstätte Delitzsch (DZ-HeilKita).
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von einem Kind zur/ab Integrativen Kindertagesstätte Delitzsch (DZ-HeilKita).
Losnummer: 24
25
Bezeichnung des Loses: 2x Wochenendheimfahrten im Monat von Oschatz nach Torgau und zurück
Losnummer: 26
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von 2x Wochenendheimfahrten im Monat einer Schülerin bzw. Schüler vom Wohnheim Oschatz zum Elternhaus nach Torgau und zurück.
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von 2x Wochenendheimfahrten im Monat einer Schülerin bzw. Schüler vom Wohnheim Oschatz zum Elternhaus nach Torgau und zurück.
Bezeichnung des Loses: 1x Wochenendheimfahrt im Monat von Oschatz nach Torgau und zurück
Losnummer: 27
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von 1x Wochenendheimfahrten im Monat einer Schülerin bzw. Schüler vom Wohnheim Oschatz zum Elternhaus nach Torgau und zurück.
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von 1x Wochenendheimfahrten im Monat einer Schülerin bzw. Schüler vom Wohnheim Oschatz zum Elternhaus nach Torgau und zurück.
Bezeichnung des Loses: 2x Wochenendheimfahrten im Monat von Oschatz nach Mügeln und zurück
Losnummer: 28
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von 2x Wochenendheimfahrten im Monat einer Schülerin bzw. Schüler vom Wohnheim Oschatz zum Elternhaus nach Mügeln und zurück.
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von 2x Wochenendheimfahrten im Monat einer Schülerin bzw. Schüler vom Wohnheim Oschatz zum Elternhaus nach Mügeln und zurück.
Bezeichnung des Loses: 2x Wochenendheimfahrten im Monat von Dresden nach Taucha und zurück
Losnummer: 29
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von 2x Wochenendheimfahrten im Monat einer Schülerin bzw. Schüler vom Wohnheim Dresden zum Elternhaus nach Taucha und zurück.
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von 2x Wochenendheimfahrten im Monat einer Schülerin bzw. Schüler vom Wohnheim Dresden zum Elternhaus nach Taucha und zurück.
Bezeichnung des Loses: 2x Wochenendheimfahrten im Monat von Dresden nach Torgau OT Zinna und zurück
Losnummer: 30
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von 2x Wochenendheimfahrten im Monat einer Schülerin bzw. Schüler vom Wohnheim Dresden zum Elternhaus nach Torgau OT Zinna und zurück.
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von 2x Wochenendheimfahrten im Monat einer Schülerin bzw. Schüler vom Wohnheim Dresden zum Elternhaus nach Torgau OT Zinna und zurück.
Bezeichnung des Loses: 2x Wochenendheimfahrten im Monat von Dresden nach Oschatz und zurück
Losnummer: 31
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von 2x Wochenendheimfahrten im Monat einer Schülerin bzw. Schüler vom Wohnheim Dresden zum Elternhaus nach Oschatz und zurück.
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von 2x Wochenendheimfahrten im Monat einer Schülerin bzw. Schüler vom Wohnheim Dresden zum Elternhaus nach Oschatz und zurück.
Bezeichnung des Loses: 2x Wochenendheimfahrten im Monat von Leipzig nach Delitzsch und zurück
Losnummer: 32
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von 2x Wochenendheimfahrten im Monat einer Schülerin bzw. Schüler vom Wohnheim Leipzig zum Elternhaus nach Delitzsch und zurück.
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von 2x Wochenendheimfahrten im Monat einer Schülerin bzw. Schüler vom Wohnheim Leipzig zum Elternhaus nach Delitzsch und zurück.
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: 1x Wochenendheimfahrt im Monat von Leipzig nach Schköna und zurück
Losnummer: 34
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von 1x Wochenendheimfahrt im Monat einer Schülerin bzw. Schüler vom Wohnheim Leipzig zum Elternhaus nach Schköna und zurück.
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung von 1x Wochenendheimfahrt im Monat einer Schülerin bzw. Schüler vom Wohnheim Leipzig zum Elternhaus nach Schköna und zurück.
Bezeichnung des Loses: Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache Chemnitz / Internat Chemnitz
Losnummer: 35
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung jeweils Montag und Freitag einer Schülerin bzw. Schüler vom Elternhaus Schönwölkau ins Wohnheim nach Chemnitz und zurück.
Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises Nordsachsen ab dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 am 27.02.2023. Beförderung jeweils Montag und Freitag einer Schülerin bzw. Schüler vom Elternhaus Schönwölkau ins Wohnheim nach Chemnitz und zurück.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Torgau, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben im Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 15.08.2022 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
Die Bieter haben im Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 15.08.2022 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschreibungsgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschreibungsgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist;
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.
(Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards festgesetzt).
Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
12. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
12. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmen, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmen, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Schülerverkehrsleistungen erforderlich sind.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:00
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig.
A) Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer 1.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Aufforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
A) Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer 1.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Aufforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
B) Ergänzungen zu II.1.6) (Angaben zu den Losen):
Der Bieter kann auf jedes Los ein Angebot abgeben. Für jedes Los ist nur ein Angebot zulässig. Kombinationsangebote (ein Angebot über mehrere Lose) sind unzulässig.
Einem Bieter kann der Zuschlag auf maximal 10 der Lose erteilt werden. (Loslimitierung durch den Auftraggeber). Die Loslimitierung durch den Auftraggeber gilt für alle Bieter unabhängig davon, ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder auf ein oder mehrere Lose allein und auf ein oder mehrere Lose als Mitglied einer Bietergemeinschaft Angebote abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick auf die Loslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen mit der Folge, dass den miteinander verbundenen Unternehmen der Zuschlag auf in der Summe auf maximal 10 Lose erteilt werden kann.
Einem Bieter kann der Zuschlag auf maximal 10 der Lose erteilt werden. (Loslimitierung durch den Auftraggeber). Die Loslimitierung durch den Auftraggeber gilt für alle Bieter unabhängig davon, ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder auf ein oder mehrere Lose allein und auf ein oder mehrere Lose als Mitglied einer Bietergemeinschaft Angebote abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick auf die Loslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen mit der Folge, dass den miteinander verbundenen Unternehmen der Zuschlag auf in der Summe auf maximal 10 Lose erteilt werden kann.
Der Zuschlag kann unter Beachtung der Loslimitierung auf ein oder mehrere von einem Bieter angebotenen Lose erteilt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, ausnahmsweise mehr als 10 Lose an einen Bieter zu vergeben, wenn ansonsten mangels vorliegender Angebote einzelne Lose aufgehoben werden müssten (gilt nur für die Loslimitierung durch den Auftraggeber).
Der Auftraggeber wird die insgesamt für ihn wirtschaftlichsten Angebote bezuschlagen. Eine Priorisierung durch die Bieter ist nicht zulässig. Der Zuschlag kann unter Beachtung der Loslimitierung auf ein oder mehrere von einem Bieter angebotenen Lose erteilt werden.
Der Auftraggeber wird die insgesamt für ihn wirtschaftlichsten Angebote bezuschlagen. Eine Priorisierung durch die Bieter ist nicht zulässig. Der Zuschlag kann unter Beachtung der Loslimitierung auf ein oder mehrere von einem Bieter angebotenen Lose erteilt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)