Ausschreibung von Objektplanungen (Gebäude/Innenräume) Erweiterung der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule (EKG) in Barsbüttel

Gemeinde Barsbüttel, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH

Objektplanungsleistungen für die Erweiterung der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule (EKG) in Barsbüttel, (Gebäude und Innenräume, §§ 34 ff., LPH 1-3 anlehnend an HOAI 2021)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-10-27 Auftragsbekanntmachung
2023-03-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-10-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Objektplanungsleistungen für die Erweiterung der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule (EKG) in Barsbüttel, (Gebäude und Innenräume, §§ 34 ff., LPH 1-3 anlehnend an HOAI 2021)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stormarn 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Barsbüttel, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Str. 5
Postleitzahl: 19061
Postort: Schwerin
Kontakt
Internetadresse: http://www.kubus-mv.de 🌏
E-Mail: fink@kubus-mv.de 📧
Telefon: +49 385/3031-273 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E33718485 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E33718485 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-31 📅
Datum des Beginns: 2023-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 210-603433
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
Die Laufzeit des Vertrages kann noch nicht verbindlich angegeben werden. Die Daten in dieser Bekanntmachung dienen lediglich einer groben Orientierung.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Objektplanungsleistungen - Erweiterung der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule (EKG) in Barsbüttel
Losnummer: 1
Zusätzliche Informationen:
Die Laufzeit des Vertrages kann noch nicht verbindlich angegeben werden. Die Daten in dieser Bekanntmachung dienen lediglich einer groben Orientierung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Barsbüttel

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates;
Nachweis der Mitgliedschaft der zuständigen Architekten- und Ingenieurskammer;
Nachweis der Berufsqualifikation;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— ggf. Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, des Erbringungszeitpunktes,
Beschreibung der Leistung (LPH), Angabe zu Förderprojekten sowie Benennung des öffentlichen oder privaten Empfängers, (vorzugswürdig, Planungsleistungen für den Um- resp. Neubau von Schulen) – Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahl der letzten 3 Geschäftsjahre, (nur Beschäftigte die Planungsleistungen im vergleichbaren Bereich erbringen),
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— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt,
die mehr als 3 Jahre zurückliegen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Falle der Unterauftragsvergabe zu vergeben beabsichtigt
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- 02 Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer,
- 03 Erklärung nach Landesrecht Schleswig-Holstein,
- 04 Erklärung zum Personaleinsatz
- 05 Erklärung zur Berufshaftpflicht ODER: Bestätigung des Versicherers, dass im Falle der Auftragserteilung eine Versicherung abgeschlossen wird,
- 06 Erklärung zu Beschäftigtenzahlen
- 07 Erklärung nach Art. 5k VO (EU) 2022/576
- Vertragsentwurf (Architektenvertrag) Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-12-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-27 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherstellung personeller Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodik Projektdurchführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Preis (Gewichtung): 30 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E33718485 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: 27.02.2023- ist noch nicht als verbindliche Angabe zu betrachten, da in Abhängigkeit der Verhandlungen die Termine, insbes. die Abgabe der verbindlichen Angebote, noch variieren können.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind wahrheitsgemäß beizubringen.
Es ist eine Verhandlungsrunde i.S.d. § 17 Abs. 10 VgV geplant, in welcher u.a über die eingereichten Erstangebote verhandelt wird. Die geforderte Darstellung der „Methodik Projektdurchführung“ mit den angeführten Unterpunkten werden die Bewerber/Bieter; Bewerber-/Bietergemeinschaften im Rahmen des Verhandlungsgespräches vornehmen!
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
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Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)
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Quelle: OJS 2022/S 210-603433 (2022-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 067-200812
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 210-603433
ABl. S-Ausgabe: 67

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-13 📅
Name: neuwerk Architekten + Ingenieure GmbH
Postanschrift: Holzkoppelweg 5
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24118
Land: Deutschland 🇩🇪
Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10

Referenz
Zusätzliche Informationen
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: 27.02.2023- ist noch nicht als verbindliche Angabe zu betrachten, da in
Abhängigkeit der Verhandlungen die Termine, insbes. die Abgabe der verbindlichen Angebote, noch variieren können.
Es ist eine Verhandlungsrunde i.S.d. § 17 Abs. 10 VgV geplant, in welcher u.a über die eingereichten
Erstangebote verhandelt wird. Die geforderte Darstellung der „Methodik Projektdurchführung“ mit den
angeführten Unterpunkten werden die Bewerber/Bieter; Bewerber-/Bietergemeinschaften im Rahmen des
Verhandlungsgespräches vornehmen!

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)
Quelle: OJS 2023/S 067-200812 (2023-03-30)