Im heutigen Alltag nimmt die Anzahl an Cyberangriffen auch im Umfeld der Hochschulen und Universitätskliniken immer mehr zu. Aus diesem Grund ist die Gewährleistung der Informationssicherheit, des Datenschutzes sowie der IT-Compliance an der Georg-August-Universität Göttingen (Universität) und der Universitätsmedizin (UMG) von immenser und stetig wachsender Bedeutung. Automatisierte und nicht automatisierte Cyberangriffe werden bereits täglich von den ein-gesetzten Sicherheitssystemen detektiert. Die Risiken und Gefahren eines erfolgreichen Cyberangriffes sind dennoch ohne eine ausreichende Sensibilisierung von Mitarbeiter*innen allgegenwärtig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausschreibung zur Durchführung von Sensibilisierungsveranstaltungen in der Informationssicherheit
L22_079”
Produkte/Dienstleistungen: Informationstechnologiedienste📦
Kurze Beschreibung:
“Im heutigen Alltag nimmt die Anzahl an Cyberangriffen auch im Umfeld der Hochschulen und Universitätskliniken immer mehr zu. Aus diesem Grund ist die...”
Kurze Beschreibung
Im heutigen Alltag nimmt die Anzahl an Cyberangriffen auch im Umfeld der Hochschulen und Universitätskliniken immer mehr zu. Aus diesem Grund ist die Gewährleistung der Informationssicherheit, des Datenschutzes sowie der IT-Compliance an der Georg-August-Universität Göttingen (Universität) und der Universitätsmedizin (UMG) von immenser und stetig wachsender Bedeutung. Automatisierte und nicht automatisierte Cyberangriffe werden bereits täglich von den ein-gesetzten Sicherheitssystemen detektiert. Die Risiken und Gefahren eines erfolgreichen Cyberangriffes sind dennoch ohne eine ausreichende Sensibilisierung von Mitarbeiter*innen allgegenwärtig.
1️⃣
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Robert-Koch-Straße 40, 37075 Göttingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsgegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für die Erstellung eines Grobkonzeptes für Schulung und Sensibilisierung in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für die Erstellung eines Grobkonzeptes für Schulung und Sensibilisierung in der Informationssicherheit, die Erstellung von ziel-gruppenspezifischen Schulungsmaterialien und optional die Durchführung von Liveschulungen (Videokonferenztechnik) und/oder in Präsenz ohne Abrufverpflichtung. Videokonferenztechnik ist durchgängig vorhanden und nicht Leistungsgegenstand.
In der ersten Projektphase erfolgt die Umsetzung innerhalb der UMG. Bei Erfolg soll dieses Modell dann auch auf den gesamten Hochschulstandort Göttingen mit Universität und ggf. Hochschulrechenzentrum ausgeweitet werden.
Die AN muss vor Auftragserteilung mindestens drei vergleichbare Projekte im IT-Sicherheitsumfeld vorzugsweise in den Sektoren Bildung und Gesundheit nachweisen und über ausreichende Erfahrungen im Projektmanagement (z. B. V-Modell, Prince oder weiteren relevanten Projektmanagementstandards) verfügen. Nachweise von zertifizierten Auditor*innen nach ISO27001/IT-Grundschutz sind ebenfalls von Vorteil, aber keine Bedingung für die spätere Auftragsdurchführung. Unabdingbar sind pädagogische und didaktische Fähigkeiten der zu bestimmenden Dozent*innen für mögliche Präsenzschulungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- die Bieter haben ihrem Angebot gemäß §44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder
Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- die Bieter haben ihrem Angebot gemäß §44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder
Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle
Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche),
- falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziffer III.1.1)-III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und
Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht. Im Rahmen der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle entscheiden, von keinem Bieter fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrags entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stellen zu verlangen.
Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Ziffern III.1.1)-III.1.3).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß §§44-46-VgV gefordert.
Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§48 Abs.2...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß §§44-46-VgV gefordert.
Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§48 Abs.2 VgV).
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
- Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die 3 letzten Geschäftsjahre (§45VgV),
- Eigenerklärung zu Art. 5k Abs. 1 der VO (EU) 2022/576 v. 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket),
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§45VgV),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die einheitliche
europäische Eigenerklärung (EEE) gem. §50 VgV akzeptiert.
Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind.
Bei nicht deutschsprachigen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen
Leitungspersonal,
- eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische
Ausrüstung der Bieter/Bewerber für die Ausführung des Auftrags verfügt,
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Unterzeichnete Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer(s).),
- Angaben über mindestens drei vergleichbare Projekte im IT-Sicherheitsumfeld vorzugsweise in den Sektoren Bildung und Gesundheit und über ausreichende Erfahrungen im Projektmanagement (z. B. V-Modell, Prince oder weiteren relevanten Projektmanagementstandards) verfügen,
- Nachweis über pädagogische und didaktische Fähigkeiten der zu bestimmenden Dozent*innen für mögliche Präsenzschulungen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-20
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-03-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-01-20
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Nds. Ministerium f. Wissenschaft u. Kultur
Postanschrift: Leibnitzufer 9
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 511/ 120-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber
gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universitätsmedizin Göttingen, Stiftung Öffentlichen Rechts
Postanschrift: Robert-Koch-Str. 40
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 551 / 39-65731📞
Fax: +49 551 / 39130-65731 📠
Quelle: OJS 2022/S 236-680234 (2022-12-02)