Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausstattung Endoskopieaufbereitung
mKK 1.2.2. c) Weiterentwicklung Endoskopie
Produkte/Dienstleistungen: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung📦
Kurze Beschreibung:
“Ausstattung der Endoskopieaufbereitung mit einem Reinigungs- und Desinfektionsmaschine und Festeinbauten für den unreinen und reinen Bereich”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung📦
Ort der Leistung: Esslingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Geräteausstattung, welche einen validierbaren und hygienisch einwandfreien Aufbereitungs- und Lagerzyklus sicherstellen:
Durchreiche Reinigungs- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Geräteausstattung, welche einen validierbaren und hygienisch einwandfreien Aufbereitungs- und Lagerzyklus sicherstellen:
Durchreiche Reinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG-E) 1 Stück
Trocken-/ Lagerungsschrank (8 Endoskope) 3 Stück
Medizinische Funktionsmöbel:
Reiner Bereich:
ISO-Unterbauschrank schmal mit Schubladen, B: 460, T: 700mm, 4 Stück
Unreiner Bereich:
DIN-Unterbauschrank B: 900mm T: 280mm, 2 Stück
DIN-Unterbauschrank B: 600mm T: 280mm, 1 Stück
DIN-Unterbauschrank B: 900mm T: 680mm, 1 Stück
DIN-Unterbauschrank für Endobecken B: 900mm T: 680mm, 1 Stück
DIN-Unterbauschrank für Endobecken, mit Wanne B: 900mm T: 680mm, Stück
Desinfektionsmitteldosiergerät
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Anbindung RDG-E und Trockenschränke an ein Dokumetationssystem ohne weitere Komponenten”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Transport- und Reinigungskonzept durchgängig mit Körben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Wie oft muss das endoskop im Aufbereitungsprozess bis zur Wiederverwendung in die Hand genommen werden”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Asynchrone Aufbereitung
Kostenkriterium (Name): Investitionspreis (LV-Pos. 1+2)
Kostenkriterium (Gewichtung): 250
Kostenkriterium (Name): Chargenkosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 200
Kostenkriterium (Name): Wartungskosten (LV-Pos. 3)
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-02-21
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-04-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-02-21
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): elektronische Angebotseröffnung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2022/S 018-043013 (2022-01-21)