Die Medizinische Fakultät Heidelberg betreibt Forschungsflächen für Professoren der Inneren Medizin des Universitätsklinikums. Diese Forschungsflächen reichen nicht mehr aus, um die geplanten und bewilligten Forschungsprojekte zu bearbeiten. Das UKHD mietet daher ab dem 1. Quartal 2022 Forschungsflächen an, die noch mit Labormobiliar ausgestattet werden müssen. Der Bieter, mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag und wird damit zum Auftragnehmer. Als Hauptangebot ist das Kaufmodell favorisiert. Nebenangebote über einen Mietkauf mit einer Laufzeit von 7 Jahren, ohne Restzahlung, sind zugelassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-13.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausstattung Labormöbel
2021-177
Produkte/Dienstleistungen: Labormöbel📦
Kurze Beschreibung:
“Die Medizinische Fakultät Heidelberg betreibt Forschungsflächen für Professoren der Inneren Medizin des Universitätsklinikums. Diese Forschungsflächen...”
Kurze Beschreibung
Die Medizinische Fakultät Heidelberg betreibt Forschungsflächen für Professoren der Inneren Medizin des Universitätsklinikums. Diese Forschungsflächen reichen nicht mehr aus, um die geplanten und bewilligten Forschungsprojekte zu bearbeiten. Das UKHD mietet daher ab dem 1. Quartal 2022 Forschungsflächen an, die noch mit Labormobiliar ausgestattet werden müssen. Der Bieter, mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag und wird damit zum Auftragnehmer. Als Hauptangebot ist das Kaufmodell favorisiert. Nebenangebote über einen Mietkauf mit einer Laufzeit von 7 Jahren, ohne Restzahlung, sind zugelassen.
1️⃣
Ort der Leistung: Heidelberg, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Forschungslabor Innere Medizin UKHD Eppelheimer Straße 8 69115 Heidelberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Medizinische Fakultät Heidelberg betreibt Forschungsflächen für Professoren der Inneren Medizin des Universitätsklinikums. Diese Forschungsflächen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Medizinische Fakultät Heidelberg betreibt Forschungsflächen für Professoren der Inneren Medizin des Universitätsklinikums. Diese Forschungsflächen reichen nicht mehr aus, um die geplanten und bewilligten Forschungsprojekte zu bearbeiten. Das UKHD mietet daher ab dem 1. Quartal 2022 Forschungsflächen an, die noch mit Labormobiliar ausgestattet werden müssen. Der Bieter, mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag und wird damit zum Auftragnehmer. Als Hauptangebot ist das Kaufmodell favorisiert. Nebenangebote über einen Mietkauf mit einer Laufzeit von 7 Jahren, ohne Restzahlung, sind zugelassen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität, Technische Werte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Preis (Gewichtung): 65
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 84
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-02-13
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-02-14
10:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXRAYD6YYSD
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach §134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 012-025959 (2022-01-13)
Ergänzende Angaben (2022-02-01)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 012-025959
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2022-02-13 📅
Zeit: 23:59
Neuer Wert
Datum: 2022-02-20 📅
Zeit: 23:59
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2022-02-14 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2022-02-21 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2022-04-30 📅
Neuer Wert
Datum: 2022-05-15 📅
Quelle: OJS 2022/S 025-061930 (2022-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-24) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 012-025959
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt