Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2. Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden von mindestens 1.000.000 EUR je Schadensfall (nicht älter als 6 Monate). Alternativ Verpflichtung des Abschlusses einer Versicherungspolice im Auftragsfall.
3. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, ist durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 - 2 genannte Erklärung/Nachweis, unter Berücksichtigung des jeweils zu erbringenden Leistungsanteils innerhalb der Bietergemeinschaft, der grob zu beschreiben ist, vorzulegen.
4. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise/Erklärungen im jeweils dort geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugänglichen Präqualifizierungsdatenbanken an, soweit diese mit den geforderten Nachweisen/Erklärungen inhaltlich identisch sind. Weitergehend oder ergänzend geforderte Nachweise/Erklärungen müssen auch von präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden.
5.Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener, Unterlagen (z.B. Patronatserklärung, Eignungsleihe) belegen.
6. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) - auch vom Nachunternehmer.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) - auch vom Nachunternehmer.
- Im Falle von Bietergemeinschaften oder bei Einsatz von Nachunternehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Die Nachweise müssen von den Beteiligten gemeinsam - je nach Leistungsanteil - erbracht werden.
- Die Nachweise können durch eine Präqualifizierung nach ULV oder AVPQ ersetzt werden, soweit keine darüber hinausgehenden Anforderungen gestellt werden.
Sonstiges (EEE)
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Ein-heitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Mög-lichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nach-weise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Ver-fahrens erforderlich ist.
Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) :
https://eee.evergabe-online.de/
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläu-figen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beab-sichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und - soweit gefordert oder notwendig - unterzeichnet dieses.
Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis einge-tragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müs-sen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eig-nungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einrei-chen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonsei-ten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem "e-Certis".