Beschreibung der Beschaffung
2. Leistungsumfang
2.1 Untersuchungsgebiet
Das für die Untersuchungen vorgesehene Projektgebiet (im Folgenden UG) befindet sich im Bereich der Ortschaft Zeitz an der südlichen Grenze Sachsen-Anhalts. Im Süden und Osten endet es an den Landesgrenzen zu Thüringen und Sachsen. Im Westen und Norden reicht es etwa bis zu den Ortschaften Köckenitzsch und Trebnitz (vgl. Abb. 1). Das UG befindet sich vollständig im Burgenlandkreis und beinhaltet insgesamt 6 Messtischblätter (TK25), wovon 1 MTB vollflächig und 5 anteilig enthalten sind (vgl. Tab. 1). Das UG umfasst damit eine Gesamtfläche von ca. 363,20 km2, was einer Fläche von ca. 2,85 vollen Messtischblättern entspricht (im Mittel 127,3 km2/MTB).
Flächen = FFH-Gebiete, blaue Linien = Fließgewässer.
Tab 1: Im UG anteilig oder vollflächig enthaltene MTB.
MTB-Nr. MTB-Name Anmerkung Fläche in km2
4937 Osterfeld anteilig 83,19
4938 Zeitz vollflächig 129,99
4939 Meuselwitz anteilig 85,72
5037 Eisenberg anteilig 1,55
5038 Gera Nord anteilig 36,05
5039 Kayna anteilig 26,70
Summe 363,2
3. Untersuchungsmethodik, Dokumentation und Datenhaltung
Ziel der Leistung ist die Erfassung der Artengruppe Amphibien an insgesamt 71 vorausgewählten Gewässern innerhalb des Untersuchungsgebietes (durchschnittlich 25 Stillgewässern je MTB). Die Lage der vorausgewählten Gewässer ist Abbildung 2 zu entnehmen.
An allen vorausgewählten Gewässern (im Durchschnitt 25 Gewässer je vollem MTB, insgesamt 71 Gewässer) sind zwischen Ende März/Anfang April und Ende Mai 2023 die Populationen der Amphibien zu erfassen. Dazu sind je Gewässer 3 Begehungen zur Hauptreproduktionszeit der relevanten Amphibienarten vorzusehen, wobei mindestens 2 Begehungen in der Dämmerung / nachts erfolgen müssen. Sollten einzelne Gewässer in Folge der Dürreperioden nicht mehr vorhanden sein, sind entsprechende Alternativgewässer im Umfeld für die Kartierung auszuwählen.
Während der Begehungen sollen die üblichen Standardmethoden zur Erfassung von Amphibien (Laichsuche, Verhören, Sichtbeobachtungen, nächtliches Ableuchten der Gewässerufer, Larvensuche, ggf. Reusenfallenfänge) zum Einsatz kommen. Dabei sind alle Amphibienvorkommen artspezifisch und mit Angabe der jeweiligen Anzahl und Entwicklungsstadien in Form von wissenschaftlichen Datensätzen zu dokumentieren. Ergänzend ist zu allen Gewässern und Arten zu dokumentieren, an welchem Gewässerufer sich während der Erfassungen die Laichplätze / Hauptanteile der Population befanden. Dies kann z.B. durch die Verortung mittels GPS oder eine verbale Beschreibung (z.B. „Laichplätze am Nordufer“, „Rufergruppen im Ostteil“ oder „Rufer gleichverteilt im gesamten Gewässer“) erfolgen.
An allen Gewässern mit Vorkommen von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sind die Erhaltungszustände gemäß den Bewertungsschemata nach BFN & BLAK (2017) unter Zugrundelegung der in dieser Leistungsbeschreibung vorgegebenen Kartierintensität (3 Beg., davon mind. 2 nachts) zu bewerten und zu dokumentieren.
Die Ergebnisse der Erfassung sind in eine MultiBaseCS-Datenbank einzugeben, wobei die Datensätze Angaben in den Feldern: Datum, Uhrzeit, Ort, Koordinaten, Beobachter, Art, Anzahl, Einheit sowie ggf. weitere Zusatzfelder (Bemerkungen, Toleranz, Nachweistyp, Verhalten etc.) enthalten sollen. In der Datenbank sind zudem auch Negativnachweise für die Artengruppe Amphibien zu dokumentieren (Begehungen ohne Nachweis an einem Gewässer zu einem Begehungstermin).
4. Endbericht
Der schriftliche Endbericht soll Angaben zur Methodik und einen überblicksartigen Ergebnisteil mit artweiser Darstellung (inkl. kartografischer Darstellungen) der jeweiligen Artvorkommen im UG enthalten. Einzelne Art-Erfassungsbögen je Gewässer und Artvorkommen sind nicht Gegenstand des Berichtes. Die Ergebnisse zum Erhaltungszustand der Artvorkommen (Arten der Anh. II & IV FFH-RL) an den Gewässern sind in tabellarischer Form zu dokumentieren.
Der digitale Teil des Endberichtes umfasst folgende Teile:
MultiBaseCS-Datenbank mit sämtlichen Artnachweisen und Negativnachweisen (Eingabe entsprechend den aktuellen Vorgaben des LAU)
Shape-Datei aller Untersuchungsgewässer mit eindeutiger Nummerierung (MTB-weise entsprechend vorgegebenem Schema)
Excel-Datei mit Ergebnissen zum Erhaltungszustand (inkl. aller Unterkriterien- und Kriterienbewertungen) der Vorkommen von Anh. II- und IV-Arten an den Gewässern (eine Vorlage wird durch den AG bereitgestellt)
Fotodokumentation aller Kartiergewässer mit eindeutiger Nummerierung der Fotos entsprechend der Gewässernummerierung (mind. 5 aussagekräftige Fotos je Gewässer)
Der schriftliche Endbericht ist final in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen. Die Datenbank ist im Format MultiBaseCS (.mbcex) zu übergeben.
Für den Endbericht zu den gilt folgender Termin: 31.10.2023.
5. Sonstige Festlegungen
Arbeitsbesprechungen
Der AG ist mindestens monatlich (jeweils zum letzten Werktag) unaufgefordert per E-Mail durch den AN über den aktuellen Bearbeitungsstand und etwaige Probleme zu unterrichten. Gegenstand des kurzen Statusberichtes sind Informationen zum bisherigen Projektstand und zur Planung des weiteren Projektverlaufs. Auf Wunsch des AG oder des AN können zudem Arbeitsbesprechungen am Sitz des AG durchgeführt werden. Somit wird sichergestellt, dass auf eventuell auftretende Probleme sofort konstruktiv reagiert werden kann. Die Bereitschaft zur Kooperation des AN mit anderen Auftragnehmern des LAU wird vorausgesetzt. Dies gilt insbesondere, wenn bei unterschiedlichen laufenden Werkverträgen inhaltliche Überschneidungen unvermeidlich sind.
6. Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen
allgemeine GIS-Daten (Schutzgebietsgrenzen, digitale Luftbilder etc.)
shape-Datei der zu kartierenden Gewässer
aktualisierte Fassungen der Bewertungsschemata (BFN & BLAK 2017)
digitale Luftbilder und topografische Karten des Projektgebietes
Excel-Vorlage zur Dokumentation der Erhaltungszustände von Anh. II- und -IV-Arten
LAU-Vorgaben zur Dateneingabe in MultiBaseCS
7. Literatur
BFN & BLAK - Bundesamt für Naturschutz & Bund-Länder-Arbeitskreis FFH-Monitoring und Berichtspflicht (Hrsg.) (2017): Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-MonitoringTeil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). - BfN Skipten 480 (online abrufbar unter:
https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript480.pdf).