Bedingungen für die Vertragserfüllung
* Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Anlage 4.2)
Ferner ist sicherzustellen, dass
* der oder die Mitarbeiter auf die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) * die gem. § 6 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) voreingenommenen Personen von der Mitwirkung am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden
* Im Falle der Einbindung von Subunternehmen oder der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist sicherzustellen, dass die Eigenerklärung von allen beteiligten Unternehmen eingereicht werden sowie die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung und Ausschluss von voreingenommen Personen sichergestellt ist.
Auf Anforderung sind vom Best-Bieter die folgenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
* Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 7)
* Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz; § 17 ThürVgG - Kontrollen; § 18 ThürVgG - Sanktionen (Anlage 8)
* Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 9)
Wenn zutreffend:
* Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 10)
* Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 11)
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter behördliche/beglaubigte Originalbescheinigung abzufordern, welche die inhaltlichen Aussagen der Eigenerklärungen nachweislich belegen und dokumentieren. Falschangaben in den abgeforderten Eigenerklärungen führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.