Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu (1) [Referenzen]:
Bezüglich der vorzulegenden Referenzen bestehen folgende MINDESTANFORDERUNGEN:
(a)
Anzahl:
Es sind insgesamt mindestens 3 Referenzen einzureichen.
(b)
Hinreichende Aktualität der Leistungserbringung:
REFERENZEN Nrn. 1 + 2 + 3:
Ist die Referenz beendet (abgeschlossen), so darf das Datum der Beendigung der Referenzleistung nicht länger zurückliegen als 31.12.2017. Andernfalls ist die Referenz nicht hinreichend aktuell, weil die Technologie im Bereich der Medientechnik sich ständig fortentwickelt.
(c)
Leistungsgegenstand:
REFERENZ Nr. 1:
Die Referenz muss folgende Leistungen beinhalten: Im Zuge einer Einzelmaßnahme zur Erstausstattung oder zur Modernisierung / Revitalisierung / Aufrüstung / Sanierung schon vorhandener Kommunikationstechnik in Besprechungs-, Seminar-, Konferenzräume oder Hörsäle müssen folgende Tätigkeiten ausgeführt worden sein:
(aa)
Lieferung audiovisueller Kommunikationstechnik-Komponenten (Displays und/oder Projektoren) mit Steuerelementen der Firma Crestron sowie Audiotechnik (Mikrofone, Lautsprecher und Audiosignaltechnik).
(bb)
Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) sowie betriebsfertige Übergabe der vorbezeichneten Hard- und Software.
(cc)
Dienstleistungen der Projektkoordination inklusive Übergabe der zugehörigen Dokumentation.
Bei NOCH LAUFENDER (ANDAUERNDER) Referenz muss der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots mindestens folgende Leistungen in folgendem Umfang schon ausgeführt haben:
(aa)
Lieferung audiovisueller Kommunikationstechnik-Komponenten (Displays und/oder Projektoren) mit Steuerelementen der Firma Crestron sowie Audiotechnik (Mikrofone, Lautsprecher und Audiosignaltechnik).
(bb)
Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) sowie weitestgehende betriebsfertige Übergabe der vorbezeichneten Hard- und Software.
Andernfalls belegt die Referenz nicht hinreichend, dass der Bieter über das nötige Maß an einschlägiger Projekterfahrung verfügt.
REFERENZ Nr. 2:
Im Zuge eines auf mindestens 1 Jahr geschlossenen Vertragsverhältnisses, aus dem der Kunde medientechnische Komponenten für Besprechungs-, Seminar-, Konferenzräume oder Hörsäle mittels sukzessiver einzelner Beauftragungen nach Bedarf abgerufen hat, müssen folgende Tätigkeiten ausgeführt worden sein:
(aa)
Lieferung audiovisueller Kommunikationstechnik-Komponenten (Displays und/oder Projektoren) mit Steuerelementen der Firma Crestron sowie Audiotechnik (Mikrofone, Lautsprecher und Audiosignaltechnik).
(bb)
Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) sowie betriebsfertige Übergabe der vorbezeichneten Hard- und Software.
(cc)
Dienstleistungen der Projektkoordination inklusive Übergabe der zugehörigen Dokumentation.
Bei NOCH LAUFENDER (ANDAUERNDER) Referenz muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots die bereits zurückgelegte Leistungsdauer der Referenz mindestens 6 Monate betragen und muss der Bieter zudem schon mindestens folgende Leistungen in folgendem Umfang ausgeführt haben:
(aa)
Lieferung audiovisueller Kommunikationstechnik-Komponenten (Displays und/oder Projektoren) mit Steuerelementen der Firma Crestron sowie Audiotechnik (Mikrofone, Lautsprecher und Audiosignaltechnik).
(bb)
Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) sowie weitestgehende betriebsfertige Übergabe der vorbezeichneten Hard- und Software.
Andernfalls belegt die Referenz nicht hinreichend, dass der Bieter über das nötige Maß an einschlägiger Projekterfahrung verfügt.
REFERENZ Nr. 3:
Die Referenz muss folgende Leistungen beinhalten: Lieferung, Montage, Einrichtung inklusive Videoeinmessung, Funktionsprüfung und betriebsbereite Übergabe einer LED Videowall, deren Bildfläche mindestens 15 m² groß ist. Ferner Wartungs- und Serviceleistungen nebst Beseitigung etwaiger an der Videowall eintretenden Störungen.
Bei NOCH LAUFENDER (ANDAUERNDER) Referenz muss der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots mindestens schon die Lieferung, Montage, Einrichtung inklusive Videoeinmessung, Funktionsprüfung und betriebsbereite Übergabe der Videowall ausgeführt haben. Andernfalls belegt die Referenz nicht hinreichend, dass der Bieter über das nötige Maß an einschlägiger Projekterfahrung verfügt. Wartungs- und Serviceleistungen sowie Störungsbeseitigungen brauchen hingegen noch nicht erbracht worden zu sein.
(d)
Auftragsvolumen:
REFERENZEN Nrn. 1 + 2:
Das gesamte Projektvolumen der Einzelmaßnahme (Referenz Nr. 1) bzw. des Vertragsverhältnisses über fortlaufende Belieferung (Referenz Nr. 2), bestehend jeweils aus Hardwarelieferung und Dienstleistung, muss jeweils mindestens 250.000,-- EUR netto betragen, wobei der Dienstleistungsanteil (d.h. Einbau, Beratung und Projektkoordination) nicht weniger als 15% des Projektvolumens ausmachen darf.