Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist der Einkauf einer Dispositionsleistung im Sinne eines „Software-as-a-Service“-Ansatzes zur Buchung, Disposition, Steuerung, Abrechnung und statistischen Auswertung von fahrplanfreien und fahrplangebundenen Bedarfsverkehren. Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung für 5 Jahre mit der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (AVV GmbH), Schrannenstraße 3, 86150 Augsburg geschlossen. Es können damit zunächst nur fahrplanfreie ODV-Angebote in der Region Augsburg disponiert werden; perspektivisch ist eine Weiterentwicklung des AVV-Disposystems zur Disposition von fahrplangebundenen AST- und Rufbus-Angeboten vorgesehen, aber noch nicht beschlossen. Der Vertrag umfasst folgende Leistungen: • Betrieb des Hintergrundsystems (Rechenkern) • Hosting des Hintergrundsystems • Betrieb von Mandanten (= Bediengebiete) mit fahrplanfreiem On-Demand-Shuttles • Support des Hintergrundsystems und der Mandanten • zusätzliche Entwicklertage und Vor-Ort- bzw. Schulungstermine Die Erbringung von Callcenter- und Fahrleistungen ist nicht Gegenstand des Auftrags.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2022-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist der Einkauf einer Dispositionsleistung im Sinne eines „Software-as-a-Service“-Ansatzes zur Buchung, Disposition, Steuerung, Abrechnung und statistischen Auswertung von fahrplanfreien und fahrplangebundenen Bedarfsverkehren.
Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung für 5 Jahre mit der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (AVV GmbH), Schrannenstraße 3, 86150 Augsburg geschlossen. Es können damit zunächst nur fahrplanfreie ODV-Angebote in der Region Augsburg disponiert werden; perspektivisch ist eine Weiterentwicklung des AVV-Disposystems zur Disposition von fahrplangebundenen AST- und Rufbus-Angeboten vorgesehen, aber noch nicht beschlossen. Der Vertrag umfasst folgende Leistungen:
• Betrieb des Hintergrundsystems (Rechenkern) • Hosting des Hintergrundsystems • Betrieb von Mandanten (= Bediengebiete) mit fahrplanfreiem On-Demand-Shuttles • Support des Hintergrundsystems und der Mandanten • zusätzliche Entwicklertage und Vor-Ort- bzw. Schulungstermine Die Erbringung von Callcenter- und Fahrleistungen ist nicht Gegenstand des Auftrags.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist der Einkauf einer Dispositionsleistung im Sinne eines „Software-as-a-Service“-Ansatzes zur Buchung, Disposition, Steuerung, Abrechnung und statistischen Auswertung von fahrplanfreien und fahrplangebundenen Bedarfsverkehren.
Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung für 5 Jahre mit der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (AVV GmbH), Schrannenstraße 3, 86150 Augsburg geschlossen. Es können damit zunächst nur fahrplanfreie ODV-Angebote in der Region Augsburg disponiert werden; perspektivisch ist eine Weiterentwicklung des AVV-Disposystems zur Disposition von fahrplangebundenen AST- und Rufbus-Angeboten vorgesehen, aber noch nicht beschlossen. Der Vertrag umfasst folgende Leistungen:
• Betrieb des Hintergrundsystems (Rechenkern) • Hosting des Hintergrundsystems • Betrieb von Mandanten (= Bediengebiete) mit fahrplanfreiem On-Demand-Shuttles • Support des Hintergrundsystems und der Mandanten • zusätzliche Entwicklertage und Vor-Ort- bzw. Schulungstermine Die Erbringung von Callcenter- und Fahrleistungen ist nicht Gegenstand des Auftrags.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist der Einkauf einer Dispositionsleistung im Sinne eines „Software-as-a-Service“-Ansatzes zur Buchung, Disposition, Steuerung, Abrechnung und statistischen Auswertung von fahrplanfreien und fahrplangebundenen Bedarfsverkehren.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist der Einkauf einer Dispositionsleistung im Sinne eines „Software-as-a-Service“-Ansatzes zur Buchung, Disposition, Steuerung, Abrechnung und statistischen Auswertung von fahrplanfreien und fahrplangebundenen Bedarfsverkehren.
Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung für 5 Jahre mit der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (AVV GmbH), Schrannenstraße 3, 86150 Augsburg geschlossen. Es können damit zunächst nur fahrplanfreie ODV-Angebote in der Region Augsburg disponiert werden; perspektivisch ist eine Weiterentwicklung des AVV-Disposystems zur Disposition von fahrplangebundenen AST- und Rufbus-Angeboten vorgesehen, aber noch nicht beschlossen. Der Vertrag umfasst folgende Leistungen:
Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung für 5 Jahre mit der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (AVV GmbH), Schrannenstraße 3, 86150 Augsburg geschlossen. Es können damit zunächst nur fahrplanfreie ODV-Angebote in der Region Augsburg disponiert werden; perspektivisch ist eine Weiterentwicklung des AVV-Disposystems zur Disposition von fahrplangebundenen AST- und Rufbus-Angeboten vorgesehen, aber noch nicht beschlossen. Der Vertrag umfasst folgende Leistungen:
• Betrieb des Hintergrundsystems (Rechenkern) • Hosting des Hintergrundsystems • Betrieb von Mandanten (= Bediengebiete) mit fahrplanfreiem On-Demand-Shuttles • Support des Hintergrundsystems und der Mandanten • zusätzliche Entwicklertage und Vor-Ort- bzw. Schulungstermine Die Erbringung von Callcenter- und Fahrleistungen ist nicht Gegenstand des Auftrags.
• Betrieb des Hintergrundsystems (Rechenkern) • Hosting des Hintergrundsystems • Betrieb von Mandanten (= Bediengebiete) mit fahrplanfreiem On-Demand-Shuttles • Support des Hintergrundsystems und der Mandanten • zusätzliche Entwicklertage und Vor-Ort- bzw. Schulungstermine Die Erbringung von Callcenter- und Fahrleistungen ist nicht Gegenstand des Auftrags.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist der Einkauf einer Dispositionsleistung im Sinne eines „Software-as-a-Service“-Ansatzes zur Buchung, Disposition, Steuerung, Abrechnung und statisti-schen Auswertung von fahrplanfreien und fahrplangebundenen Bedarfsverkehren.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist der Einkauf einer Dispositionsleistung im Sinne eines „Software-as-a-Service“-Ansatzes zur Buchung, Disposition, Steuerung, Abrechnung und statisti-schen Auswertung von fahrplanfreien und fahrplangebundenen Bedarfsverkehren.
• Betrieb des Hintergrundsystems (Rechenkern) • Hosting des Hintergrundsystems • Betrieb von Mandanten (= Bediengebiete) mit fahrplanfreiem On-Demand-Shuttles • Support des Hintergrundsystems und der Mandanten • zusätzliche Entwicklertage und Vor-Ort- bzw. Schulungstermine Die Erbringung von Callcenter- und Fahrleistungen ist nicht Gegenstand des Auftrags. Im Übrigen wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
• Betrieb des Hintergrundsystems (Rechenkern) • Hosting des Hintergrundsystems • Betrieb von Mandanten (= Bediengebiete) mit fahrplanfreiem On-Demand-Shuttles • Support des Hintergrundsystems und der Mandanten • zusätzliche Entwicklertage und Vor-Ort- bzw. Schulungstermine Die Erbringung von Callcenter- und Fahrleistungen ist nicht Gegenstand des Auftrags. Im Übrigen wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Dauer: 60 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Stadt Augsburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Dem Teilnahmeantrag ist ein Handelsregisterauszug beizufĂĽgen. HierfĂĽr gilt:
• nur von Kapitalgesellschaften formfrei beizufügen • nicht älter als drei Monate am Tag der Teilnahmefrist • bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft • bei Personengesellschaften, Freiberuflern etc. in Form eines geeigneten Nachweises oder einer geeigneten Erklärung Hinweis: Soweit es sich bei dem Bewerber/Bieter um eine Bewerber-/Bietergemeinschaft handelt, ist eine Erklärung unter Angabe der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben. Nach dieser a) Ist eine von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die einen Bevollmächtigten für die o.g. Mitglieder bestimmt, der diese gegenüber der Vergabestelle beziehungsweise dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
• nur von Kapitalgesellschaften formfrei beizufügen • nicht älter als drei Monate am Tag der Teilnahmefrist • bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft • bei Personengesellschaften, Freiberuflern etc. in Form eines geeigneten Nachweises oder einer geeigneten Erklärung Hinweis: Soweit es sich bei dem Bewerber/Bieter um eine Bewerber-/Bietergemeinschaft handelt, ist eine Erklärung unter Angabe der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben. Nach dieser a) Ist eine von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die einen Bevollmächtigten für die o.g. Mitglieder bestimmt, der diese gegenüber der Vergabestelle beziehungsweise dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
b) Ist eine von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass jedes der o.g. Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführten Unternehmen gegenüber der Vergabestelle beziehungsweise dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haftet.
b) Ist eine von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass jedes der o.g. Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführten Unternehmen gegenüber der Vergabestelle beziehungsweise dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haftet.
Im elektronischen Angebot entfällt das Unterschriftserfordernis. Der erfolgreiche Bieter hat jedoch vor der Zuschlagserteilung dem Auftraggeber unterschriebene Erklärungen vorzulegen.
Es wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung beizufügen, in welcher der Bewerber erklärt, dass in Bezug auf den Bewerber keine zwingenden Ausschlussgründe im Sinne des § 123 Abs. 1 GWB und auch keine fakultativen Ausschlussgründe im Sinn des § 124 GWB vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung beizufügen, in welcher der Bewerber erklärt, dass in Bezug auf den Bewerber keine zwingenden Ausschlussgründe im Sinne des § 123 Abs. 1 GWB und auch keine fakultativen Ausschlussgründe im Sinn des § 124 GWB vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Es ist eine Eigenerklärung zum Geschäftsumsatz abzugeben:
• Angabe des Umsatzes des Bewerbers im Bereich „Dispositionssystem Bedarfsverkehr“ (nicht Consulting, Fahrbetrieb, Callcenter-Betrieb etc.) in drei zusammenhängenden abgeschlossenen Geschäftsjahren.
• Bei einer Bewerbergemeinschaft ist diese Anlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
• Umsatz im Bereich „Dispositionssystem Bedarfsverkehr“ muss in Summe der drei zusammenhängenden Jahre mindestens 1.000.000 € (netto) betragen.
• Bei einer Bewerbergemeinschaft werden die Geschäftsumsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Summe gewertet.
• Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt (Mindestkriterium). Der Bewerber wird dann als nicht-qualifiziert bewertet und vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Es wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Mindeststandards: s.o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung abzugeben, in dieser erklärt der Bewerber, dass in Bezug auf den Bewerber keine zwingenden Ausschlussgründe im Sinne des § 123 Abs. 1 GWB und auch keine fakultativen Ausschlussgründe im Sinn des § 124 GWB vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung abzugeben, in dieser erklärt der Bewerber, dass in Bezug auf den Bewerber keine zwingenden Ausschlussgründe im Sinne des § 123 Abs. 1 GWB und auch keine fakultativen Ausschlussgründe im Sinn des § 124 GWB vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung mit Angaben zu den Beschäftigten beizufügen. Hierfür gilt:
• Der Bieter verfügte jahresdurchschnittlich in den letzten drei zusammenhängenden, abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils über mindestens vier qualifizierte Beschäftigte (Informatiker/in, Softwareentwickler/in, Programmierer/in, Datenkaufmann/-frau oder gleichwertig) mit jeweils mindestens zwei Jahren Berufserfahrung, ggf. auch bei einem vormaligen Arbeitgeber, im Bereich Dispositionssystem Bedarfsverkehr. Diese können die geforderten Leistungen erbringen und sind darüber hinaus in der Lage, Weiterentwicklungen am Dispositionssystem durchzuführen.
• Der Bieter verfügte jahresdurchschnittlich in den letzten drei zusammenhängenden, abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils über mindestens vier qualifizierte Beschäftigte (Informatiker/in, Softwareentwickler/in, Programmierer/in, Datenkaufmann/-frau oder gleichwertig) mit jeweils mindestens zwei Jahren Berufserfahrung, ggf. auch bei einem vormaligen Arbeitgeber, im Bereich Dispositionssystem Bedarfsverkehr. Diese können die geforderten Leistungen erbringen und sind darüber hinaus in der Lage, Weiterentwicklungen am Dispositionssystem durchzuführen.
• Bei einer Bewerbergemeinschaft wird dieses Eignungskriterium für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft separat gewertet.
• Ist diese Anforderung vom Bewerber bzw. mindestens einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft nicht erfüllt, gilt das Eignung als nicht gegeben (Mindestkriterium). Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft wird dann als nicht ausreichend qualifiziert gewertet und vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
• Ist diese Anforderung vom Bewerber bzw. mindestens einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft nicht erfüllt, gilt das Eignung als nicht gegeben (Mindestkriterium). Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft wird dann als nicht ausreichend qualifiziert gewertet und vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Dem Teilnahmeantrag sind Referenzen beizufĂĽgen. HierfĂĽr gilt:
• Der Bewerber verfügt innerhalb der letzten zwei Jahre gerechnet zum Tag der Teilnahmefrist über folgende Referenzen innerhalb der Europäischen Union:
o 2 vergleichbare Referenzen für fahrplan- und linienbasierte Bedarfsverkehre im operativen Betrieb (= Fahrgastbeförderung);
o 2 vergleichbare Referenzen für abfahrtszeiten-, fahrplan- und linienfreie Bedarfsverkehrsangebote („On-Demand“) im operativen Betrieb (= Fahrgastbeförderung);
o mindestens 12 Monate operativer Betrieb (= Fahrgastbeförderung) je Referenz o mindestens 2 Fahrzeuge im Regeleinsatz je Referenz • Bei einer Bewerbergemeinschaft werden die Referenzen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Summe gewertet. Es sind auch in Summe genau 4 Referenzen aufzuführen.
o mindestens 12 Monate operativer Betrieb (= Fahrgastbeförderung) je Referenz o mindestens 2 Fahrzeuge im Regeleinsatz je Referenz • Bei einer Bewerbergemeinschaft werden die Referenzen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Summe gewertet. Es sind auch in Summe genau 4 Referenzen aufzuführen.
• Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, gilt die Eignung als nicht gegeben (Mindestkriterium). Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft wird dann als nicht ausreichend qualifiziert gewertet und vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Es wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Mindeststandards: s.o
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die an der AuftragsdurchfĂĽhrung interessierten Bewerber haben ihre Eignung im Rahmen des Teilnahmeantrags nachzuweisen (vgl. Vorlage Teilnahmeantrag AVV-Disposystem und Abschnitt III. dieser Auftragsbekanntmachung). Die Eignung wird anhand folgender Kriterien nachgewiesen:
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die an der AuftragsdurchfĂĽhrung interessierten Bewerber haben ihre Eignung im Rahmen des Teilnahmeantrags nachzuweisen (vgl. Vorlage Teilnahmeantrag AVV-Disposystem und Abschnitt III. dieser Auftragsbekanntmachung). Die Eignung wird anhand folgender Kriterien nachgewiesen:
• Handelsregisterauszug • Erklärung zur Zuverlässigkeit (Ausschlussgründe §§ 123, 124 GWB) • Geschäftsumsatz im Bereich „Dispositionssystem Bedarfsverkehr“ • Beschäftigte • Referenzen Die AVV GmbH weist darauf hin, dass von der Teilnahme am Vergabeverfahren Teilnahmeanträge von Bewerbern bei Vorliegen eines der in §§ 123, 124 GWB genannten Gründe ausgeschlossen werden müssen bzw. können. Insbesondere können Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden, bei denen die geforderten Dokumente zur Eignung nicht beigefügt sind oder diese nicht den geforderten Anforderungen entsprechen.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
• Handelsregisterauszug • Erklärung zur Zuverlässigkeit (Ausschlussgründe §§ 123, 124 GWB) • Geschäftsumsatz im Bereich „Dispositionssystem Bedarfsverkehr“ • Beschäftigte • Referenzen Die AVV GmbH weist darauf hin, dass von der Teilnahme am Vergabeverfahren Teilnahmeanträge von Bewerbern bei Vorliegen eines der in §§ 123, 124 GWB genannten Gründe ausgeschlossen werden müssen bzw. können. Insbesondere können Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden, bei denen die geforderten Dokumente zur Eignung nicht beigefügt sind oder diese nicht den geforderten Anforderungen entsprechen.
Einzelheiten zu den Mindestanforderungen an die Eignungskriterien sind der „Vorlage Teilnahmeantrag AVV-Disposystem“ zu entnehmen.
Die AVV GmbH beabsichtigt von allen geeigneten Bewerbern vier Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern. Bei den Bewerbern soll es sich um die Unternehmen mit der größten Leistungsfähigkeit für die Erbringung dieses Auftrages handeln, um eine sichere Auftragsdurchführung zu gewährleisten.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die AVV GmbH beabsichtigt von allen geeigneten Bewerbern vier Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern. Bei den Bewerbern soll es sich um die Unternehmen mit der größten Leistungsfähigkeit für die Erbringung dieses Auftrages handeln, um eine sichere Auftragsdurchführung zu gewährleisten.
Die Bewertung erfolgt anhand der im Teilnahmeantrag benannten Referenzen und den dort gemachten Angaben bezüglich der operativen Laufzeit (= Fahrgastbeförderung) sowie des operativen Regeleinsatzes von Fahrzeugen. Mehr als einen Bewertungspunkt erhalten Bewerber für die Übererfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen. Alle weiteren Bewertungsdetails sind aus der Vorlage des Teilnahmeantrags ersichtlich.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung erfolgt anhand der im Teilnahmeantrag benannten Referenzen und den dort gemachten Angaben bezüglich der operativen Laufzeit (= Fahrgastbeförderung) sowie des operativen Regeleinsatzes von Fahrzeugen. Mehr als einen Bewertungspunkt erhalten Bewerber für die Übererfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen. Alle weiteren Bewertungsdetails sind aus der Vorlage des Teilnahmeantrags ersichtlich.
Die Bewertung der operativen Laufzeit erfolgt wie folgt:
• 12 Monate Laufzeit (Mindestanforderung): 1 Punkt • 13 – 24 Monate Laufzeit: 2 Punkte • ab 25 Monaten Laufzeit: 3 Punkte Die Anzahl der Referenzen wird mit den jeweiligen Punktwerten multipliziert. Die Multiplikationsergebnisse werden dann zur Teilsumme „Operative Laufzeit“ addiert (vgl. Tabelle in Unterlage 01_AVV_Teilnahmeaufforderung). Die Befüllung und Berechnung der Tabelle obliegt der AVV GmbH und nicht den Bewerbern.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
• 12 Monate Laufzeit (Mindestanforderung): 1 Punkt • 13 – 24 Monate Laufzeit: 2 Punkte • ab 25 Monaten Laufzeit: 3 Punkte Die Anzahl der Referenzen wird mit den jeweiligen Punktwerten multipliziert. Die Multiplikationsergebnisse werden dann zur Teilsumme „Operative Laufzeit“ addiert (vgl. Tabelle in Unterlage 01_AVV_Teilnahmeaufforderung). Die Befüllung und Berechnung der Tabelle obliegt der AVV GmbH und nicht den Bewerbern.
Die Bewertung der operativen Fahrzeuge im Regeleinsatz erfolgt anhand dieser Bewertung:
• 2 Fahrzeuge (Mindestanforderung): 1 Punkt • 3 – 5 Fahrzeuge: 2 Punkte • ab 6 Fahrzeugen: 3 Punkte Die Anzahl der Referenzen wird mit den jeweiligen Punktwerten multipliziert. Die Multiplikationsergebnisse werden dann zur Teilsumme „Fahrzeug-Regeleinsatz“ addiert (vgl. Schema in Unterlage 01_AVV_Teilnahmeaufforderung). Die Befüllung und Berechnung des Schemas obliegt der AVV GmbH und nicht den Bewerbern.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
• 2 Fahrzeuge (Mindestanforderung): 1 Punkt • 3 – 5 Fahrzeuge: 2 Punkte • ab 6 Fahrzeugen: 3 Punkte Die Anzahl der Referenzen wird mit den jeweiligen Punktwerten multipliziert. Die Multiplikationsergebnisse werden dann zur Teilsumme „Fahrzeug-Regeleinsatz“ addiert (vgl. Schema in Unterlage 01_AVV_Teilnahmeaufforderung). Die Befüllung und Berechnung des Schemas obliegt der AVV GmbH und nicht den Bewerbern.
Die beiden Summen „Operative Laufzeit“ und „Fahrzeug-Regeleinsatz“ (jeweils maximal 12 Punkte) werden addiert und bilden die Wertungssumme (maximal 24 Punkte). Die Bewerber, die alle Mindestanforderungen an die Eignungskriterien erfüllen sowie die aller-, zweit-, dritt- und vierhöchste Wertungssumme erzielt haben, werden zur unverbindlichen Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Punktwertung in der Teilsumme „Operative Laufzeit“.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die beiden Summen „Operative Laufzeit“ und „Fahrzeug-Regeleinsatz“ (jeweils maximal 12 Punkte) werden addiert und bilden die Wertungssumme (maximal 24 Punkte). Die Bewerber, die alle Mindestanforderungen an die Eignungskriterien erfüllen sowie die aller-, zweit-, dritt- und vierhöchste Wertungssumme erzielt haben, werden zur unverbindlichen Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Punktwertung in der Teilsumme „Operative Laufzeit“.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-03-11 đź“…
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2022-07-15 đź“…
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Algorithmuseffizienz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept "Nutzerfreundlichkeit"
Konzept " Umsetzung/Schulung/Begleitung"
Kostenkriterium (Name): Wertungspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI. 4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI. 4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Quelle: OJS 2022/S 015-032563 (2022-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: AVV-Dispositionssystem
Referenznummer: E43464135
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist der Einkauf einer Dispositionsleistung im Sinne eines „Software-as-a-Service“-Ansatzes zur Buchung, Disposition, Steuerung, Abrechnung und statistischen Auswertung von fahrplanfreien und fahrplangebundenen Bedarfsverkehren.
Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung für 5 Jahre mit der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (AVV GmbH), Schrannenstraße 3, 86150 Augsburg geschlossen. Es können damit zunächst nur fahrplanfreie ODV-Angebote in der Region Augsburg disponiert werden; perspektivisch ist eine Weiterentwicklung des AVV-Disposystems zur Disposition von fahrplangebundenen AST- und Rufbus-Angeboten vorgesehen, aber noch nicht beschlossen. Der Vertrag umfasst folgende Leistungen:
• Betrieb des Hintergrundsystems (Rechenkern) • Hosting des Hintergrundsystems • Betrieb von Mandanten (= Bediengebiete) mit fahrplanfreiem On-Demand-Shuttles • Support des Hintergrundsystems und der Mandanten • zusätzliche Entwicklertage und Vor-Ort- bzw. Schulungstermine Die Erbringung von Callcenter- und Fahrleistungen ist nicht Gegenstand des Auftrags.
Am 12.07.2022 wurde Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern gestellt. Vor diesem Hintergrund wurde der Zuschlag verzögert erteilt.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist der Einkauf einer Dispositionsleistung im Sinne eines „Software-as-a-Service“-Ansatzes zur Buchung, Disposition, Steuerung, Abrechnung und statistischen Auswertung von fahrplanfreien und fahrplangebundenen Bedarfsverkehren.
Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung für 5 Jahre mit der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (AVV GmbH), Schrannenstraße 3, 86150 Augsburg geschlossen. Es können damit zunächst nur fahrplanfreie ODV-Angebote in der Region Augsburg disponiert werden; perspektivisch ist eine Weiterentwicklung des AVV-Disposystems zur Disposition von fahrplangebundenen AST- und Rufbus-Angeboten vorgesehen, aber noch nicht beschlossen. Der Vertrag umfasst folgende Leistungen:
• Betrieb des Hintergrundsystems (Rechenkern) • Hosting des Hintergrundsystems • Betrieb von Mandanten (= Bediengebiete) mit fahrplanfreiem On-Demand-Shuttles • Support des Hintergrundsystems und der Mandanten • zusätzliche Entwicklertage und Vor-Ort- bzw. Schulungstermine Die Erbringung von Callcenter- und Fahrleistungen ist nicht Gegenstand des Auftrags.
Am 12.07.2022 wurde Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern gestellt. Vor diesem Hintergrund wurde der Zuschlag verzögert erteilt.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 691 330 EUR đź’°
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E43464135
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb âś…
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer SĂĽdbayern bei der Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09031800660
Abteilung: Vergabekammer SĂĽdbayern
Region: MĂĽnchen, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-oberbayern.deđź“§
Telefon: 00498921762411📞
Fax: 00498921762847 đź“ Verfahren zur ĂśberprĂĽfung
Genaue Informationen ĂĽber Fristen fĂĽr ĂśberprĂĽfungsverfahren:
Der Zuschlag wurde erteilt.
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Vorabinformation § 134 GWB an die beteiligten Bieter ist erfolgt und dem Auftrag liegt eine im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Auftragsbekanntmachung
zugrunde. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Der Zuschlag wurde erteilt.
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Vorabinformation § 134 GWB an die beteiligten Bieter ist erfolgt und dem Auftrag liegt eine im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Auftragsbekanntmachung
zugrunde. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 092-310526 (2025-05-12)