Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie teilweise für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, anzugeben.
Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung Bieter und Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen
Vorzulegen ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter/Unterauftragnehmer durchgeführte Tätigkeit (bspw. Handeln, Befördern, Behandeln, Verwerten), beliebiger holzbezogener Abfallschlüssel (bspw. 03 01 05, 15 01 03, 17 02 01, 19 12 07 oder 20 01 38).
Bei ausländischen Bietern muss eine gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot beigefügt werden.
Für den Betreiber (Bieter oder Unterauftragnehmer) der für die Leistungserbringung vorgesehenen Verwertungsanlage(n) ist es ausreichend, anstelle des Nachweises für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb einen Nachweis (z. B. Genehmigungsauszug) vorzulegen, dass die Anlage(n) für die Behandlung des Altholzes zugelassen ist (sind).
BL 2 Referenzen Bieter
Der Bieter hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen anzugeben. Dabei soll er sich auf die Tätigkeiten beziehen, die er beabsichtigt selbst durchzuführen (bspw. Handeln, Befördern, Behandeln, Verwerten); es muss jedoch ein Bezug zur Altholzverwertung vorhanden sein.
Es muss der Auftraggeber, die Tätigkeit, der Zeitraum und der Umfang der Tätigkeit für jede Referenz genannt werden.
Für die Ansprechpartner bei den Referenz-Auftraggebern sind anzugeben: Name, E-Mail und Telelefonnummer.