Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Unternehmensbezogene Referenzen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV)
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind Referenzprojekte abweichend von der Eigenerklärung Eignung aus den letzten zehn Jahren (2012 ff.) nachzuweisen. Die Referenzprojekte können bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.
Es sind mindestens eins, maximal fünf ausgewählte vergleichbare Referenzprojekte anzugeben.
Mindestanforderung an die Referenzprojekte der Bieter ist folgender Leistungsbestandteil:
-Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI in den Leistungsphasen 1, 2 für Neubaumaßnahmen von Brücken mit Gesamtstützweiten von mehr als 100 m
-Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI in den Leistungsphasen 3, 4 und 6 für Neubaumaßnahmen von Brücken mit Gesamtstützweiten von mehr als 100 m
-Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI in den Leistungsphasen 1, 2 für Neubaumaßnahmen von gewässerüberspannenden Brücken im Bereich von FFH-Gebieten
-Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI in den Leistungsphasen 3, 4 und 6 für Neubaumaßnahmen von gewässerüberspannenden Brücken im Bereich von FFH-Gebieten
-Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI in den Leistungsphasen 3 und 6 für Neubaumaßnahmen von Brücken mit Gesamtstützweiten von mehr als 100 m
Die vorgenannten Mindestanforderungen können in unterschiedlichen Referenzen (1-5) nachgewiesen werden.
Die Referenzprojekte sind in den nachfolgenden Tabellen sowie in der "Eigenerklärung Eignung" zu benennen. Der Nachweis erfolgt über separate Referenzbeschreibungen, aus denen neben dem Leistungsbild auch die Leistungsphase der erbrachten maßgeblichen Leistungen mit dem Bezug zur HOAI (Leistungsbild, §, Lph) hervorgehen, ergänzende Angaben sind möglich.
Weitere Mindestanforderungen:
Für jede Referenz ist eine Referenzbeschreibung als Anlage beizufügen mit mindestens folgendem Inhalt:
- kurze Beschreibung des Projektes
- kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angabe der Leistungsphasen gemäß HOAI
- Auftragsvolumen der Referenzleistung
- Ansprechpartner des Auftraggebers
- Leistungszeitraum
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
2. Technische Ausstattung und Qualitätssicherung (§ 46 (3) Nr. 3 und 9 VgV)
Mindestanforderungen an die Geräte und technische Ausstattung:
-CAD - Programmsystem mit Datenaustauschformaten DXF, DWG, OKSTRA
-AVA - Software - iTWO o. gleichwertig mit Datenaustauschformaten
GEAB XML 3.2 für DA 81-86
-Zur LV-Erstellung Texte nach aktuellen Standardleistungskatalogen für den Straßen- und Brückenbau (STLK)
Mindestanforderungen an die Qualitätssicherung:
Der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft erklärt, dass er über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein vergleichbares QM-System verfügt.
Mindestanforderungen:
-Die Eignung und die Einhaltung der Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung der Qualitätssicherung sind nachzuweisen. Als Nachweis ist eine Dokumentation analog Abschnitt 4.2 der DIN EN ISO 9001 vorzulegen (Deckblatt und Inhaltsverzeichnis sowie Dokumentation in digitaler Form).
-Die Vorlage eines Zertifikats (z. B. nach DIN EN ISO 9001) eines externen Gutachters über die Eignung und die Einhaltung der Maßnahmen des Bieters/eines Mitglieds der Bietergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualitätssicherung oder
-Die Vorlage einer Eigenerklärung über die nachvollziehbar analog angewendeten Maßnahmen und Abläufe des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualitätssicherung ist dem geforderten Nachweis gleichwertig.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
3. Personal (§ 46 (3) Nr. 8 VgV)
Beschäftigungszahlen:
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind durchschnittliche Beschäftigtenzahlen des Unternehmens sowie die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren anzugeben.
Mindestanforderungen zum Personalbestand in den letzten drei Jahren im Fachbereich Objektplanung:
3 (davon 1 ObjektplanerIn befähigt als Objektverantwortliche(r)), 1 Objektverantwortliche(r)
Hinweise:
-Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben.
-Bei Bietergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren.
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte (§ 46 (3) Nr. 2 und 6 VgV):
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters werden hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte bestimmte Studien- und Ausbildungsnachweise verlangt.
Zum Nachweis der Mindestanforderungen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Berufsabschluss: Urkunden, Zeugnisse oder entsprechende Bescheinigungen
Mindestanforderungen Fachbereich Objektplanung Ingenieurbauwerke:
Abschluss als Diplomingenieur/in (Uni, FH oder BA) bzw. ein Bachelorabschluss auf dem Gebiet des Bauingenieurwesens in der Studienrichtung Straßenbau oder in einem Studiengang mit vergleichbaren Studieninhalten
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.