Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Für die Straßen- und Tunnelplanung sind mindestens 2 Personen mit einer Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren, jeweils eine im Bereich Straßenplanung und eine im Bereich Tunnelplanung zu benennen, welche über ein abgeschlossenes Studium als Bauingenieur/-in, verfügen.
Ein/e Projektleiter*in ist zu benennen, der/die neben der oben geforderten Befähigung, 3 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter*in in mindestens einem der obengenannten Bereiche vorweist. Die Projektleitung kann beim Erfüllen der geforderten Qualifikationen vom Projektingenieur übernommen werden.
Es ist jeweils eine Referenz vom angebotenen Fachpersonal (von Projektleiter*in und Projektingenieure) in den letzten zehn Jahren in mindestens einem der folgenden Bereichen mit den folgenden Mindestkriterien anzugeben:
- Objektplanung "Verkehrsanlagen" gemäß HOAI, Lph 1-2, für den Neubau einer Bundesstraße mit Knotenpunkten, außerorts, Honorarzone III oder höher, Planung nach deutschen Richtlinien , bzw.
- Objektplanung "Ingenieurbauwerke" gemäß HOAI mit Schwerpunkt bergmännischer Tunnelbau, Länge > 400 m, Lph 1-2, Neubau, Honorarzone III oder höher, Planung nach deutschen Richtlinien.
Für die planerische Ausarbeitung ist mindestens 1 Bauzeichner*in (oder vergleichbare Berufsausbildung, z.B. Technischer Zeichner) mit mindestens 3 Jahre Berufserfahrung zu benennen. Die Arbeitsschwerpunkte bei den geforderten Zeichenprogrammen müssen in der Straßenplanung und Bauwerkkonstruktion gemäß Leistungsbeschreibung liegen. Alternativ kann die Tätigkeit von 2 Bauzeichner*innen (oder vergleichbare Berufsausbildung) ausgeübt werden.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung ver-gleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Eine vergleichbare Planung gemäß § 43 und 47 HOAI in Lph 1 und 2, deren Planungsschwerpunkte an einer Straße mit Knotenpunkten, außerorts, und an einem Neubautunnel in bergmännischer Bauweise (Länge > 400) lag. Alternativ kann die Vorgabe durch 2 Referenzen, die jeweils einen der beiden Planungsschwerpunkte beinhalten, erfüllt werden.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium als Bauingenieur und min. 5 Jahre Berufserfahrung in der Straßen- bzw. Tunnelplanung. Die Berufserfahrung in den genannten Bereichen ist durch eine persönliche Referenz, die idealweise beide Fachbereiche abdeckt, nachzuweisen; alternativ durch zwei Referenzen, die jeweils einen Fachbereich abdecken. Die Referenz/en darf/dürfen nicht länger als 5 Jahre zu-rückliegen (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abnahme der Leistung).
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
MS-Office, MS-Project, CAD-Software mit Schnittstellen gem. Leistungsbeschrei-bung/Vertragsbedingung, Kostenmanagement nach AKVS 2014, Ausgabe 11/2020.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens:
Ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem haben.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Die Referenzen zu §46 (3) Nr. 1 und 2 sind mit folgenden Angaben als Referenzblatt
/Referenzbeschreibung einzureichen:
1. Projektbezeichnung
2. Name, Anschrift, Auftraggeber, Ansprechpartner, Kontaktdaten
3. Leistungszeitraum MM/YYYY bis MM/YYYY (ggf. mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes)
4. Angabe zur Tunnellänge
5. Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs
6. Projektspezifische Angaben, welche über die in dieser Ausschreibung geforderten
Mindeststandards hinausgehen und zur vollständigen und widerspruchsfreien Bewertung erforderlich sind.
In Bezug auf den wertungsrelevanten Zeitraum von 5 bzw. 10 Jahren (z. B. für Nachweise von Referenzen) müssen die Leistungen innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen sein. Der Zeitraum errechnet sich rückwirkend ab Eingang der Teilnahmeanträge dieses Verfahrens.