Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
- Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
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Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben:
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- das der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragsgeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
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Hinweis zu II.2.10 Angaben über Varianten/ Alternativangebote:
Nebenangebote sind zugelassen (s. auch Nr. 4 der EU-Teilnahmebedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
für die gesamte Leistung
unter folgenden weiteren Bedingungen:
- Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
- Nebenangebote mit Pauschalierungen für Leistungen im Erdbau sind nicht zugelassen
- Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen sind zugelassen.
Diese müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
- Anzahl der Kalendertage der Verkürzung,
- Kosten für die Verkürzung gesondert für:
-- Mehr-/Minderkosten für jede Leistungsposition,
-- ggf. gesonderte OZ (Positionen) für durch die Verkürzung erforderlich werdende Leistungen, z. B. zusätzliche Baustelleneinrichtungen, Baustellensicherung, etc.
- Verbindlicher Bauablaufplan mit allen wichtigen terminlichen Einzelheiten der beschleunigten Baudurchführung,
- Erläuterungen zur Sicherstellung der angebotenen verkürzten Fristen,
- Erläuterungen zur Sicherstellung der Qualität,
- Erläuterungen zum gewählten Bauverfahren, Art und Anzahl der vorgesehenen Baugeräte, Personaleinsatz.