Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Nienburg, soll die Bauoberleitung für den Ersatzneubau der Weserbrücke Stolzenau B 215 erbracht werden. Die Bundesstraße 215 verläuft von Glissen nach Stolzenau sowie weiter über Landesbergen, Nienburg und Verden nach Rotenburg. Als Nord-Süd-Verbindung im Raum Verden - Minden (über die B 482 und B 61) bzw. von Nienburg über die B 6 nach Bremen und Hannover. Aufgrund der dortigen Anbindungen das Autobahnnetz hat die B 215 eine große Bedeutung für den überörtlichen Wirtschafts-, Berufs- und Freizeitverkehr. Bei km 0,427 (Abs. Nr. 90, Station 0179) wird die B 215 bei Fluss-km 242,340 über die Weser geführt. Das vorliegende Vorhaben umfasst den Neubau der Weserbrücke ohne Abriss des Bestandsbauwerkes. Die daraus resultierenden Straßenverlegung der B 215 sowie der Umbau des Knotenpunktes B 215/L 351/K 63 in einen sogenannten "Kleinen Kreisverkehrsplatz" sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Es handelt sich beim Bestandsbauwerk um eine Dreifeldbrücke mit einem Pfeiler, der Ersatzneubau wird als Einfeldbrücke ausgeführt. Im Baustreckenbereich ist die Geschwindigkeit zurzeit aus Tragfähigkeitseinschränkungen der Brücke auf 50 km/h im Zuge der Bundesstraße begrenzt. Die Baustrecke beginnt westlich des Knotenpunkts B 215 /L 351 /K 63 bei Bau-km 10+000 (Abschnitt 80, Station 1203) und wird dann in einem Rechtsbogen an den neuen Kreisverkehrsplatz geführt, anschließend in einem Linksbogen auf die neue Weserbrücke und endet dann in einem Rechtsbogen auf Höhe der Zufahrt zum Kieswerk bei Bau-km 10+764 (Abschnitt 90, Station 826). Eine detaillierte Beschreibung des Projekts ist der Informationsunterlage zum Leistungsgegenstand zu entnehmen. HINWEIS: Die ÖBÜ wird in einem weiteren VgV-Verfahren vergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass der AG eine getrennte Auftragsvergabe beabsichtigt und daher eine Vergabe der ÖBÜ sowie der Leistungsphase 8 an einen Auftragnehmer nicht erfolgt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baustellenüberwachung
Referenznummer: 03_307328_286598
Kurze Beschreibung:
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Nienburg, soll die Bauoberleitung für den Ersatzneubau der Weserbrücke Stolzenau B 215 erbracht werden.
Die Bundesstraße 215 verläuft von Glissen nach Stolzenau sowie weiter über Landesbergen, Nienburg und Verden nach Rotenburg. Als Nord-Süd-Verbindung im Raum Verden - Minden (über die B 482 und B 61) bzw. von Nienburg über die B 6 nach Bremen und Hannover. Aufgrund der dortigen Anbindungen das Autobahnnetz hat die B 215 eine große Bedeutung für den überörtlichen Wirtschafts-, Berufs- und Freizeitverkehr.
Bei km 0,427 (Abs. Nr. 90, Station 0179) wird die B 215 bei Fluss-km 242,340 über die Weser geführt.
Das vorliegende Vorhaben umfasst den Neubau der Weserbrücke ohne Abriss des Bestandsbauwerkes. Die daraus resultierenden Straßenverlegung der B 215 sowie der Umbau des Knotenpunktes B 215/L 351/K 63 in einen sogenannten "Kleinen Kreisverkehrsplatz" sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Es handelt sich beim Bestandsbauwerk um eine Dreifeldbrücke mit einem Pfeiler, der Ersatzneubau wird als Einfeldbrücke ausgeführt.
Im Baustreckenbereich ist die Geschwindigkeit zurzeit aus Tragfähigkeitseinschränkungen der Brücke auf 50 km/h im Zuge der Bundesstraße begrenzt.
Die Baustrecke beginnt westlich des Knotenpunkts B 215 /L 351 /K 63 bei Bau-km 10+000 (Abschnitt 80, Station 1203) und wird dann in einem Rechtsbogen an den neuen Kreisverkehrsplatz geführt, anschließend in einem Linksbogen auf die neue Weserbrücke und endet dann in einem Rechtsbogen auf Höhe der Zufahrt zum Kieswerk bei Bau-km 10+764 (Abschnitt 90, Station 826).
Eine detaillierte Beschreibung des Projekts ist der Informationsunterlage zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.
HINWEIS: Die ÖBÜ wird in einem weiteren VgV-Verfahren vergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass der AG eine getrennte Auftragsvergabe beabsichtigt und daher eine Vergabe der ÖBÜ sowie der Leistungsphase 8 an einen Auftragnehmer nicht erfolgt.
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Nienburg, soll die Bauoberleitung für den Ersatzneubau der Weserbrücke Stolzenau B 215 erbracht werden.
Die Bundesstraße 215 verläuft von Glissen nach Stolzenau sowie weiter über Landesbergen, Nienburg und Verden nach Rotenburg. Als Nord-Süd-Verbindung im Raum Verden - Minden (über die B 482 und B 61) bzw. von Nienburg über die B 6 nach Bremen und Hannover. Aufgrund der dortigen Anbindungen das Autobahnnetz hat die B 215 eine große Bedeutung für den überörtlichen Wirtschafts-, Berufs- und Freizeitverkehr.
Bei km 0,427 (Abs. Nr. 90, Station 0179) wird die B 215 bei Fluss-km 242,340 über die Weser geführt.
Das vorliegende Vorhaben umfasst den Neubau der Weserbrücke ohne Abriss des Bestandsbauwerkes. Die daraus resultierenden Straßenverlegung der B 215 sowie der Umbau des Knotenpunktes B 215/L 351/K 63 in einen sogenannten "Kleinen Kreisverkehrsplatz" sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Es handelt sich beim Bestandsbauwerk um eine Dreifeldbrücke mit einem Pfeiler, der Ersatzneubau wird als Einfeldbrücke ausgeführt.
Im Baustreckenbereich ist die Geschwindigkeit zurzeit aus Tragfähigkeitseinschränkungen der Brücke auf 50 km/h im Zuge der Bundesstraße begrenzt.
Die Baustrecke beginnt westlich des Knotenpunkts B 215 /L 351 /K 63 bei Bau-km 10+000 (Abschnitt 80, Station 1203) und wird dann in einem Rechtsbogen an den neuen Kreisverkehrsplatz geführt, anschließend in einem Linksbogen auf die neue Weserbrücke und endet dann in einem Rechtsbogen auf Höhe der Zufahrt zum Kieswerk bei Bau-km 10+764 (Abschnitt 90, Station 826).
Eine detaillierte Beschreibung des Projekts ist der Informationsunterlage zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.
HINWEIS: Die ÖBÜ wird in einem weiteren VgV-Verfahren vergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass der AG eine getrennte Auftragsvergabe beabsichtigt und daher eine Vergabe der ÖBÜ sowie der Leistungsphase 8 an einen Auftragnehmer nicht erfolgt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Baustellenüberwachung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nienburg (Weser)🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-11-09 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-14 📅
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 219-631158
ABl. S-Ausgabe: 219
Zusätzliche Informationen
Geplante Termine zur Präsentation des Angebots 15./16.03.2023
Weitere Informationen siehe EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Nienburg, soll die Bauoberleitung für den Ersatzneubau der Weserbrücke Stolzenau B 215 erbracht werden.
Die Bundesstraße 215 verläuft von Glissen nach Stolzenau sowie weiter über Landesbergen, Nienburg und Verden nach Rotenburg. Als Nord-Süd-Verbindung im Raum Verden - Minden (über die B 482 und B 61) bzw. von Nienburg über die B 6 nach Bremen und Hannover. Aufgrund der dortigen Anbindungen das Autobahnnetz hat die B 215 eine große Bedeutung für den überörtlichen Wirtschafts-, Berufs- und Freizeitverkehr.
Die Bundesstraße 215 verläuft von Glissen nach Stolzenau sowie weiter über Landesbergen, Nienburg und Verden nach Rotenburg. Als Nord-Süd-Verbindung im Raum Verden - Minden (über die B 482 und B 61) bzw. von Nienburg über die B 6 nach Bremen und Hannover. Aufgrund der dortigen Anbindungen das Autobahnnetz hat die B 215 eine große Bedeutung für den überörtlichen Wirtschafts-, Berufs- und Freizeitverkehr.
Bei km 0,427 (Abs. Nr. 90, Station 0179) wird die B 215 bei Fluss-km 242,340 über die Weser geführt.
Das vorliegende Vorhaben umfasst den Neubau der Weserbrücke ohne Abriss des Bestandsbauwerkes. Die daraus resultierenden Straßenverlegung der B 215 sowie der Umbau des Knotenpunktes B 215/L 351/K 63 in einen sogenannten "Kleinen Kreisverkehrsplatz" sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Das vorliegende Vorhaben umfasst den Neubau der Weserbrücke ohne Abriss des Bestandsbauwerkes. Die daraus resultierenden Straßenverlegung der B 215 sowie der Umbau des Knotenpunktes B 215/L 351/K 63 in einen sogenannten "Kleinen Kreisverkehrsplatz" sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Es handelt sich beim Bestandsbauwerk um eine Dreifeldbrücke mit einem Pfeiler, der Ersatzneubau wird als Einfeldbrücke ausgeführt.
Im Baustreckenbereich ist die Geschwindigkeit zurzeit aus Tragfähigkeitseinschränkungen der Brücke auf 50 km/h im Zuge der Bundesstraße begrenzt.
Die Baustrecke beginnt westlich des Knotenpunkts B 215 /L 351 /K 63 bei Bau-km 10+000 (Abschnitt 80, Station 1203) und wird dann in einem Rechtsbogen an den neuen Kreisverkehrsplatz geführt, anschließend in einem Linksbogen auf die neue Weserbrücke und endet dann in einem Rechtsbogen auf Höhe der Zufahrt zum Kieswerk bei Bau-km 10+764 (Abschnitt 90, Station 826).
Die Baustrecke beginnt westlich des Knotenpunkts B 215 /L 351 /K 63 bei Bau-km 10+000 (Abschnitt 80, Station 1203) und wird dann in einem Rechtsbogen an den neuen Kreisverkehrsplatz geführt, anschließend in einem Linksbogen auf die neue Weserbrücke und endet dann in einem Rechtsbogen auf Höhe der Zufahrt zum Kieswerk bei Bau-km 10+764 (Abschnitt 90, Station 826).
Eine detaillierte Beschreibung des Projekts ist der Informationsunterlage zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.
HINWEIS: Die ÖBÜ wird in einem weiteren VgV-Verfahren vergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass der AG eine getrennte Auftragsvergabe beabsichtigt und daher eine Vergabe der ÖBÜ sowie der Leistungsphase 8 an einen Auftragnehmer nicht erfolgt.
1. Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke (Straßenbrücken)
1.1 Brücke Neubau
Geschätzter Wert ohne MwSt: 130 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Geplante Termine zur Präsentation des Angebots 15./16.03.2023
Weitere Informationen siehe EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: B215 Weserbrücke Stolzenau 31592 Stolzenau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:
1.1.1 Nachweis über die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden gemäß § 44 VgV
1.1.2. Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.
1.1.3 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/ Faxnummer und E-Mail-Adresse
1.1.4 Angabe im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft (nachfolgend BG/ARGE), sämtliche Mitglieder der BG/ARGE mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/ Faxnummer und E-Mail-Adresse
1.1.5 Im Falle der Bewerbung als BG/ARGE ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.1.6 Im Fall der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistung vorzulegen.
1.1.7 Im Fall einer Einbindung von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.1.7 Im Fall einer Einbindung von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.1.8 Im Fall der Eignungsleihe ist eine Erklärung zur Angabe der überlassenen Kapazität vorzulegen.
1.1.9 Im Fall der Eignungsleihe ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung des Eignungsgebers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die überlassenen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.
1.1.10 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB
1.1.11 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB
1.1.12 Ggf. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:
1.2.1 Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung gemäß 45 (4) Nr. 2 VgV mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
- mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden
- mindestens 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Die Ersatzleistungen der Versicherung muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis ist durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherungsgesellschaft oder durch einen Versicherungsmakler für den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall beizubringen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Ersatzleistungen der Versicherung muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis ist durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherungsgesellschaft oder durch einen Versicherungsmakler für den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall beizubringen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Bei BG/ARGE muss die Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
1.2.2 Mindestjahresumsatz des Unternehmens gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 300.000 EUR brutto
Bei BG/ARGE ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der BG/ARGE einzeln und für die BG/ARGE insgesamt darzustellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
§ 46 (3) Nr. 2 VgV
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen (hier nur der Projektleiter):
Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung.
Angaben zum Projektleiter:
- berufliche Befähigung
- persönliche vergleichbare Referenzen des Projektleiters (maximal drei aus der Eigenerklärung zur Eignung werden gewertet) im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen: Bauoberleitungen (LPH 8) für Straßenbrücken
Die Leistungen müssen zwischen dem 01.12.2012 und dem 30.11.2022 abgeschlossen worden sein.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben:
- Name des Projektleiters
- Projektbezeichnung
- Benennung des Auftraggebers mit Name, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer
Siehe Formular Referenzdatenblatt und Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV
Ausführungen von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Angaben zum Bewerber:
- vergleichbare Referenzen des Bewerbers (maximal drei aus der Eigenerklärung zur Eignung werden gewertet) im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen: Bauoberleitungen (LPH 8) für Straßenbrücken
- Name des Bewerbers
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben (Die Leistungen müssen zwischen dem 01.12.2012 und dem 30.11.2022 abgeschlossen sein):
Eine vergleichbare Bauoberleitung (LPH 8) mit Baukosten ? 5,0 Mio. EUR brutto für Straßenbrücken
- Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss über ein Qualitätsmanagementsystem (Zertifizierung nicht erforderlich) verfügen.
- Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung
- Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 VgV i. V. m. NIngG
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zwingende Ausschlussgründe § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und 123 (4) GWB sowie Fakultative Ausschlussgründe § 124 (1) Nr. 2 GWB
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem vierstufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen.
Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sobald ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. Sollten mindestens fünf Teilnahmeanträge vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, keine Unterlagen nachzufordern und unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verlauf auszuschließen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sobald ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. Sollten mindestens fünf Teilnahmeanträge vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, keine Unterlagen nachzufordern und unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verlauf auszuschließen.
3. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken.
Bei der Auswahl der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
- Projektleiter 50 %
- Bewerber 50 %
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix (Vergabeunterlagen) entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Projektleiters sowie des Bewerbers, sind die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden für den Projektleiter und den Bewerber jeweils bis zu drei abgeschlossene Referenzen (Leistungen müssen zwischen dem 01.12.2012 und dem 30.11.2022 abgeschlossen worden sein) aus der Eigenerklärung zur Eignung berücksichtigt. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix (Vergabeunterlagen) entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Projektleiters sowie des Bewerbers, sind die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden für den Projektleiter und den Bewerber jeweils bis zu drei abgeschlossene Referenzen (Leistungen müssen zwischen dem 01.12.2012 und dem 30.11.2022 abgeschlossen worden sein) aus der Eigenerklärung zur Eignung berücksichtigt. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen zu überprüfen. Bei falschen Angaben behält sich der Auftraggeber vor, die Referenz von der Wertung auszuschließen.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Los-Verfahren herbeizuführen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-02-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umgang mit der Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Preis (Gewichtung): 30
Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) bis zum 02.12.2022.
Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6DN9M
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Nienburg
Postanschrift: Bismarckstraße 39
Postort: Nienburg
Postleitzahl: 31582
Telefon: +49 5021606-0📞
E-Mail: evergabe-ni@nlstbv.niedersachsen.de📧
Fax: +49 5021606-200 📠
Internetadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 219-631158 (2022-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 139684.79 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge