Text
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Je ein Referenzprojekt für eine Brücke, einen Bohr- und einen Absenktunnel eines
Neubauvorhabens einer Autobahn-, Bundes-, Landes- und Kreisstraße in Deutschland in der
Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Tragwerksplanung in den Lph. 1 und 2.
Ein Referenzprojekt einer BIM-Planung.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen und mindestens 2 Jahre
Berufserfahrung auf dem Gebiet der Objektplanung Ingenieurbauwerke- und Tragwerksplanung
(jeweils Brücke, Absenk- und Bohrtunnel).
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische
Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen und mindestens 10 Jahre
Berufserfahrung (davon min. 2 Jahre in einer Leitungsposition) auf dem Gebiet der Objektplanung
Ingenieurbauwerke- und Tragwerksplanung (Brücke, Absenk- oder Bohrtunnel).
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom
Bewerber vergeben werden sollen